Brücke

Begonnen von Thomas Böcherer, 29. Oktober 2000, 09:41:23

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Thomas Böcherer

Hallo,
ich möchte über meinen neu angelegten Gartenteich eine Brücke aus Holz bauen. Diese soll auf beiden Seiten zur Sicherheit in Beton verankert werden. Muß ich dies genehmigen lassen? Wer kann mir dazu Auskunft geben???

Carolin

Hallo,
wie gross soll denn die Brücke insgesamt werden?
In der Regel wird so eine Brücke ja nicht ständig begangen und auch nicht mit zig-Kilo belastet, so dass ein Betonfundament u.U. nicht unbedingt baulich zwingend ist.
Mein Alternativvorschlag (der auch die Arbeit des grossen Ausschachtens, Verschalens, Anmischens und Giessens des Fundamentes spart): Nimm kräftige und schwere Gehwegplatten (in die kann man prima hineindübeln), verlege sie lose auf Sand und befestige die Brücke daran. Optisch kann das Ganze nachher mit Pflanzen soweit kaschiert werden, dass man die Platten nicht mehr sieht.
Viele Grüsse, Carolin

Thomas Böcherer

Hallo,
Danke für deinen Tip. Die Brücke hat eine Spannweite von 4m
In der Mitte eine Höhe von 70 cm über dem Wasser (Bögenbrücke aus Holz). Also nicht nur zur Zierde. Sie soll schon begangen werden, weil der Teich den Garten teilt. In der Gartenordnung ist nichts darüber nachzulesen. Mich hat nur jemand gefragt ob ich eine Baugenehmigung hätte. Sonst wäre ich gar nicht drauf gekommen, dass eine nötig sein könnte.
Tschüss Thomas

Carolin

Hallo Thomas,

also ich kann Dir nur wiedergeben, wie es in unserem Bundesland/Verein geregelt ist: Die Teichfläche sollte in etwa ein bis zwei Prozent der Grundstücksfläche entsprechen (also bei durchschnittlich 420 qm Grundstück 4,2 qm Teich.....aber: zählt eine bewachsene Sumpfzone noch zum Teich oder schon zum Staudenbeet?). Eine Holzbrücke über einen solchen Teich ist kein überdachtes Bauwerk und somit nicht genehmigungspflichtig (sonst müsste man ja wegen jeder kleinen Pergola zum Bauordnungsamt laufen, das wäre ja noch schöner...).
Weiterhin viel Freude am Teich wünscht Dir
Carolin (ebenfalls seit kurzer Zeit zu den TeichbesitzerInnen gehörend)

andreas

Für Baulichkeiten im Kleingarten ist sowieso kein Bauamt oder ähnliches
zuständig.
Was von denen zu genehmigen wäre ist im Kleingarten grundsätzlich
unzulässig.
Bei einem Bauwerk, wie Deiner Brücke,Thomas, hat aber der Vorstand ein
gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Mein Tipp: Vorher fragen erspart Abmahnungen und die schmerzliche und
teure Erkenntnis, daß man sein Prunkstück kaum fertig wieder abreißen muß.

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