Gemeinschaftsarbeit

Begonnen von Uli, 22. März 2001, 12:53:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Uli

Hallo Gartenfreunde

Kurze Frage. "Kann man Vorstandsarbeit als geleistete Gemeinschaftsarbeit anrechnen?"

Danke für Euer Interesse

Horst

"Gemeinschaftsarbeit
dient der Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen"
steht in einer Mustergartenordnung unseres Landesverbandes.

Vorstandsämter sind Ehrenämter und der Zeitaufwand für ihre Tätigkeit ist (meistens) kostenlos. Auslagen werden erstattet. Manche Vorstände erhalten von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädiungen. Es gibt auch Vereine/Verbände, die ihre Vorstände von der Gemeinschaftsarbeit befreien. Das sollte in der Satzung des Vereins/des Verbandes stehen.

Euer Horst

Helmut Reger