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Thema: Finanzen im Kgv.  (Gelesen 10,064 mal)

Peter Michael Spohr

  • Gast
Finanzen im Kgv.
« am: 02. September 2001, 06:48:00 »
Werte Gartenfreunde,
bitte um Mitteilung, wie hoch bei Ihnen die Beiträge zur Mitgliedschaft im Verein, die Verwaltungsgebühr für Nichtmitglieder mit Verein, Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden, Parkplatzgebühren, eben alle Kosten, die innerhalb eines Kgv. entstehen.
Hat ein Verein eine fixierte Geschäftsordnung?
Mit Gruss und Dank.
Peter Michael

Sabine

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #1 am: 02. September 2001, 21:41:00 »
Guten Abend Peter Michael,

bei uns im Verein haben wir folgende Gebühren bzw. Kosten:
- Pachtgebühren 0,12 DM/m²
- Vereinsbeitrag 52,00 DM/Parz.
- Parkplatzgebühren 10,00 DM
- Umlagen für Instandhaltungsarbeiten 15,00 DM.
- Wasser und Strom nach ind. Verbrauch
- Pflichtstunden: 5 Std. f. Gemeinschaft und 3 Std. f. Parkplatz. Für nichtgeleistete Arbeitsstunden werden von uns 10,00 DM/h berechnet. Nun weiß ich nicht, ob diese 10,00 DM/h zu wenig sind, denn bei den Arbeitseinsätzen kommen immer nur die selben. Bitte gebt mir hierzu eine Anregung.

Wir haben für unseren Verein eine Satzung, einen Gartenordnung (angegliedert an die Rahmenkleingartenordnung und Gemeindeordnung)und eine Parkplatzordnung.

Vielleicht helfen Ihnen diese Anregungen.

Mfg.

Sabine        

Peter Michael Spohr

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #2 am: 04. September 2001, 07:51:00 »
Danke für Ihre Antwort. Diese 10,00 DM für nichtgeleistete scheinen uns zu niedrig. Wir haben sie mit 20,00 DM angesetzt und von der Mitgliederversammlung bestätigen lassen. 10,00 DM zahlen wir demjenigen, der für besondere Arbeiten vom Vorstand über sein Limmit von 8,00 h eingesetzt wird.

Mit freundl. Gruß

Peter Michael Spohr

Sabine

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #3 am: 04. September 2001, 20:11:00 »
Guten Abend, Gartenfreunde,

Vielen Dank für die Anregung mit den höheren Kosten für nicht geleistete Arbeitsstunden. Ich werde das mit unserem Vorsitzenden bzw. im Vorstand beraten. Nun eine andere Frage. Wie ist es in anderen Vereinen geregelt mit der Vergütung des Vorstandes? Wir sind jetzt dazu übergegangen, für die Fahrtkosten zur Vorstandssitzung einen Betrag auszuzahlen, pro km 0,52 DM. Das wurde in der Mitgliederversammlung bestätigt. Andere Gelder werden an den Vorstand nicht gezahlt. Ich freue mich über eine Antwort.

Mfg.

Sabine

Peter Michael Spohr

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #4 am: 08. September 2001, 22:50:00 »
Anbei unsere Vorstellung hierzu:

Der Vorsitzende erhält eine Aufwandsentschädigung von monatl. 50,00 DM, der Schatzmeister 1% der Jahrepacht.Damit sind sämtliche Kosten abgegolten. In anderen Vereinen MD sind es wesentlich mehr. Doch vorsicht. Das Finanzamt will da nicht mitspielen.Beide müssen über 3 Monate nachweisen, was an Kosten für sie entstanden sind. Anfahrt-Abfahrt- durchschnittl. Ausgaben Strom/Heizung-Telefon etc. Ein Aufwand, der sich sicherlich lohnt.

M. frdl. G.

Peter Michael  

Sabine

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #5 am: 10. September 2001, 20:09:00 »
Guten Abend, Gartenfreunde,
vielen Dank für die Informationen. Bekommen in Eurem Verein der 2. Vorsitzende und der Leiter der Kontrollgruppe keine finanz. Unterstützung?
Ist mit "MD" Mitteldeutschland gemeint und aus welchen Bundesland kommen Sie? Wir sind mit unserem Verein in Sachsen angesiedelt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine

Peter Michael Spohr

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #6 am: 12. September 2001, 18:04:00 »
Nein, dies trifft nur für den Vorsitzenden und Schatzmeister zu.
Mit MD ist Magdeburg gemeint.

M. frdl. G.

Peter Spohr

Peter Michael Spohr

  • Gast
Re : Finanzen im Kgv.
« Antwort #7 am: 28. September 2001, 22:19:00 »
Leider komme ich erst heute dazu Stellung zu nehmen.
Danke für die Antwort.
Für nichtgeleistete Stunden müssen bei uns DM 20,oo/h bezahlt werden. Damit werden denjenigen, die für spezielle  Arbeiten herangezogen werden müssen und die ihr Soll schon erfüllt haben, DM 10,oo ausgezahlt. Dies ist nicht viel, aber es ist ein Anreiz. Für die Qualität der Arbeit werden diese in die Pflicht genommen

M. frdl. G.

Peter Michael

 

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