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Thema: kündigung nach 50 Jahren  (Gelesen 6,860 mal)

emil kellner

  • Gast
kündigung nach 50 Jahren
« am: 11. September 2001, 13:26:00 »
Hilfe !

Der Mutter meiner FREUNDIN IST NACH ÜBER 50 Jahren ihr Kleingarten von der Bahn als Eigentümerin gekündigt worden zum 30.November. Da ein massives Gartenhaus auf ihrem Gelände steht, welches nur unter sehr hohen Abrißkosten ( 20.000 DM )zu beseitigen ist, möchte ich erfragen, ob ein solches Vorgehen der Bahn rechtens ist. Die BAhn will sich nicht an den Kosten beteiligen, stellt nicht einmal einen Container zur Verfügung. Die Lebensoase dieser Dame ist nach über 50 Jahren gekündigt worden und soll sie noch alle Kosten tragen.

Gibt es ähnliche Fälle ?


Vielen Dank für die Mithilfe !

Horst

  • Gast
Re : Scheint ordnungsgemäß zu sein
« Antwort #1 am: 19. September 2001, 06:52:00 »
Liebe Gartenfreunde;
ich glaube, das wird vielen von uns passieren:

Wir werden älter. Der Ehepartner stirbt. Wir sind allein. Wir können unseren Garten nicht mehr ordnungsgemäß bewitschaften. Er verwildert.
Bauliche Anlagen werden nicht repariert.
Die Angehörigen kümmern sich nicht darum oder
es sind keine da oder nicht in der Nähe.
Wir werden vielleicht uneinsichtig, stur,
erkennen das alles nicht mehr.
Der Verein als Verpächter mahnt mehrmals, zuerst mündlich, dann schriftlich, fragt vielleicht nach Angehörigen.
Zum Schluß kommt die Kündigung.
Den Garten müssen wir zur Weiterverpachtung an einen Nachfolger an den Verein ordungsgemäß zurückgeben.

Der Verein scheint hier ordnungsgemäß gehandelt zu haben.
Ja, es gibt ständig solche Fälle.

Emil, du bittest um Mithilfe.
Es fehlen die wichtigsten Fakten:
1. Wortlaut der Begründung der Kündigung des Gartens.
2. Wortlaut der Begründung für die Entfernung des massiven  Gartenhauses (Verrotttet? Andere Gründe?):  W a r u m ?
3. Eventuell Ergebnisse der Wertermittlung von Anpflanzungen und baulichen Anlagen und Nebenanlagen (Laube, Gewächshaus, Wege, Zäune usw.).
Die Wertermittlung wird vor Pächterwechsel durchgeführt.

Euer Horst

Horst

  • Gast
Kündigung scheint rechtens zu sein, ....
« Antwort #2 am: 03. November 2001, 09:56:00 »
sonst hätte Emil geantwortet.

Leider
ist er einer von denjenigen, die auf Nachfragen nicht antworten. Ich hatte ihn auch deswegen direkt angemailt.
Wie soll man sonst helfen?
Auch ich bin Privatmann: Das hier ist mein Zeitaufwand, sind meine Kosten:
Soll ich mich ärgern?
Nachfragen werde ich nicht mehr.

Horst

Soheyla

  • Gast
Re : Kündigung scheint rechtens zu sein, ....
« Antwort #3 am: 24. April 2002, 01:45:00 »
Horst, ich fand es sehr nett das du überhaupt geantwortest hast, denn davon können auch andere provietiren.Danke!

 

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