Hallo Sonja,<br />
Deine Frage zur Gartenbegehung.<br />
Mit kurzen Worten- Der Vorstand oder seine Beauftragten<br />
wollen kontrollieren, ob die Bewirtschaftung der Parzelle<br />
mit der Gartenordnung übereinstimmt. Oder, ob eventuell die<br />
Baulichkeiten nicht nach dem Bundeskleingartengesetz errichtet worden sind. Wie oft und wann die Begehungen stattfinden, regelt normalerweise die Satzung/Gartenordnung,die man ja bei Erhalt quittiert hat.<br />
Wenn nun etwas nicht der Gartenordnung entspricht, bekommt man eigentlich immer genug Zeit, dies in Ordnung zu bringen.<br />
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Die Vorstände sind nach BGB dafür verantwotlich, auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes zu achten.<br />
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Es gibt aber auch Umstände, die der neue Pächter erst nach der Vertragsabwicklung in Erfahrung bringt. Dann fand ein nicht so gutes Vorgespräch beim Pächterwechsel statt.<br />
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Auch dafür haftet der Vorstand.- Den man kann nicht erwarten,daß der einzelne Pächter so ein Gesetzbuch im Hause hat.<br />
Aus diesem Grunde werden Wertschätzungen der Parzellen <br />
durchgeführt, um auch die Übernahmebedingungen zu klären.<br />
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Nun sind wir aber nicht bei einer Behörde, sondern<br />
ein hoffentlich friedlicher Verein, wo auch mal ein Auge zugedrückt werden kann. Es darf aber nicht ausarten.<br />
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Kontrolle muß sein.-Damit auch die Generalpächter keinen Grund finden, Pachten zu erhöhen oder sogar zu kündigen, wegen nichtkleingärtnerischer Bewirtschaftung und Bau von Wochenendhäsern. <br />
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Ich hoffe Dich damit ein bischen aufgeklärt zu haben.<br />
Ich vertrage natürlich auch Kritik,wenn diese Auskunft vielleicht nicht ganz richtig sein sollte.- Man lernt nie aus.<br />
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Liebe Grüße und einen schönen Sommer.