Abschliessen des Tores zur KGA

Begonnen von Pusteblume, 12. August 2002, 20:41:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pusteblume

Kann mir jemand weiterhelfen?gibt es im Bundeskleingartengesetz eine Regelung , wo beschrieben wird , wie lange das Tor zur KGA (in Bezug auf die Gemeinnützigkeit)für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.Bei uns kommt es oft vor ,dass am Nachmittag die KGA schon abgeschlossen ist ,und u.a.Besuch nicht mehr hineinkommt.<br />
Ausserdem wüsste ich gern,ob irgendwo festgehalten ist,dass Tore zur KGA nicht zugeparkt werden dürfen.(bei uns wird dieses durch bestimmte leute ständig so gehandhabt).<br />
Desweiteren würde ich gern wissen,in wie weit es erlaubt ist,sich in seinen Garten ein eigenes Aussentor einzubauen.Wenn jemand mir mit seinem Wissen aushelfen kann,würde ich mich freuen,vielleicht kann ich mich mal revangieren.ansonsten wünsche ich noch einen schönen Abend.Bis bald.

Lothar

Hallo Pusteblume<br />
<br />
Die Öffentlichkeit einer KGA muss gewährleistet sein. Man darf aber unterscheiden, ob ein öffentlicher Weg durch die Anlage führt, oder nicht.<br />
Führt einer durch, darf sie überhaupt nicht abgeschlossen werden.<br />
Führt keiner durch, kann ü