Schätzungsprotokolle

Begonnen von Anette, 01. September 2002, 10:18:00

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Anette

Hallo,<br />
ich lese die Beiträge hier schon längere Zeit sehr interesseirt udn habe nun selber eine Frage, die sich um ein Schätzungsprotokoll handelt.<br />
<br />
Es gibt im Protokoll den Punkt, welche Auflagen der neue Pächter bekommt.Nun haben wir in unseren Unterlagen das vorherige Protokoll gefunden, in dem unser Vorpächter genau die gleiche Auflage bekommmen hat, die auch in unserem Protokoll steht. (Es geht um die Beseitigung von Bäumen.) Der Vorpächter hat also seine Auflagen nicht erfüllt. <br />
Meine Frage ist nun: Wer ist in einem Kleingartenverein dafür zuständig zu kontollieren, ob die Auflagen erfüllt werden?<br />
<br />
Viele Grüße<br />
Anette

ThomasDedters

hallo anette,<br />
<br />
kurz und knapp<br />
grundsätzlich der vorstand.<br />
<br />
mfg <br />
TD

Lothar

Hallo Anette<br />
<br />
Ich kann Thomas nur zustimmen. Der Vorstand ist dazu verpflichtet.<br />
<br />
Die Entfernung der Bäume scheint mir in Deinem Fall absolut die Verpflichtung des Vorpächters zu sein.<br />
<br />
Er muss die Bäume entfernen, oder Du selbst (oder der Verein) entfernst sie auf Kosten des Vorpächters.<br />
<br />
Sollten die Bäume aber schon von einem eventuellen Vor-Vorpächter stammen, ist es eine Angelegenheit des Vereins, die Bäume zu entfernen (auf Kosten des Vereins), denn der Vorstand hat hier ganz offensichtlich geschlampert.<br />
<br />
Gruß Lothar<br />
 

Tom

Hallo Annette !<br />
<br />
Thomas und Lothar haben Dir ja schon einiges geschrieben. Thomas kann ich uneingeschränkt zustimmen. Die Ansicht von Lothar teile ich nicht in allen Punkten. Richtig ist, dass der Verein wenn möglich vom abgebenden Pächter verlangen sollte, den Garten in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Dies nicht nur aus moralischen Gründen, sondern vielmehr auch deswegen, weil der Verein hier das Druckmittel in der Hand hat, den Garten nur vollständig geräumt zu übernehmen. Hat der Verein solche Maßnahmen vom abgebenden Pächter nicht gefordert, sondern dem neuen Pächter bei der Begründung des Pachtverhältnisses beauflagt, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, diese Pflichten auf den Verein (wenn vielleicht auch nur kostenmäßig) zurück zu verlagern. Hier hätte man versuchen müssen, bei Festlegung der Höhe einer etwaigen Entschädigungszahlung an den abgebenden Pächter auf den Umstand hinzuweisen und eventuell einen Nachlass auszuhandeln. In der Praxis wird dies sicherlich daran scheitern, dass die neuen Pächter zu unerfahren auf dem Gebiet des Kleingartenwesens sind und dass in vielen Gegenden Kleingärten knapp sind, so dass man immer unter Druck steht, dass andere den Garten (möglicherweise auch mit Auflagen) auch pachten wollen. Ich kann Dir insgesamt nur raten, die Auflagen zu erfüllen. Du kannst natürlich auch hoffen, dass der Vorstand so nachlässig ist, dass er die Umsetzung der Auflagen nicht durchsetzt. Du riskierst dabei dann eine Abmahnung und vor allen Dingen einen schlechten Eindruck schon von Anfang an. <br />
<br />
Du solltest aber prüfen, ob die Bäume ins Schätzungsprotokoll wertmäßig eingeflossen sind. Denn es geht natürlich nicht, dass Du Bäume zahlst, die Du sofort abholzen musst. <br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom

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