Merkwürdig: Pacht auch OHNE Vereinsmitgliedschaft ???

Begonnen von Sandra, 22. September 2002, 23:19:00

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Sandra

Hallo werte Kleingartengemeinde :-)<br />
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Ein persönliches Problem und die Fakten dazu:<br />
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Antrag auf Vereinsmitgliedschaft (NRW) / Verein vermittelt  Garten / Pachtvertrag wird unterzeichnet (Vordruck) / Kaufbetrag wird laut Wertermittlung an Verein überwiesen / Verein überweist an Vormieter.<br />
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Bis jetzt ja noch alles scheinbar in Ordnung. <br />
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Der Verein hat mir aber weder Satzung, Aufnahmebestätigung noch Rechnung für die Vereinsmitgliedschaft übergeben trotz mehrmaliger (such schriftlicher) Nachfrage. Man "drückt" sich mit diversen Ausflüchten.<br />
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Meine Frage nun: Ist diese Art der "Umgehung" rechtlich so OK bzw. darf ein Verein seine Grundstücke OHNE Vereinsmitgliedschaft überhaupt weitergeben...? Habe ich jetzt überhaupt rechtlich das erworbene Grundstück "sicher"?<br />
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Vielen Dank für eure Bemühungen!

Tom

Hallo Sandra !<br />
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Du hast Recht der Fall ist schon etwas kurios.<br />
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Es ist hier einerseits zwischen Vereinsrecht und andererseits zwischen Pacht und Kaufrecht zu unterscheiden. <br />
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Pachtrechtlich scheint ja nach Deinen Angaben alles in Ordnung zu sein. Du hast einen unterschriebenen Pachtvertrag. Damit hast Du also die rechtliche Grundlage die von Dir gepachtete Fläche so zu nutzen, wie es im Pachtvertrag vereinbart wurde ( in der Regel wird die Nutzung als Kleingarten vorgeschrieben sein). Als Gegenleistung musst Du die Pacht zahlen. Kleine Anmerkung von mir, Du hast das Grundstück nicht wie Du schreibst erworben, sondern nur gepachtet.<br />
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Auch die kaufrechtliche Seite des Ganzen scheint nach Deiner Beschreibung unproblematisch. Du solltest jetzt Eigentümerin der auf der Parzelle befindlichen Anlagen (Laube, Anpflanzungen) sein. <br />
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Kurios aber eigentlich auch nicht problematisch ist, dass Du bisher nicht in den Verein aufgenommen wurdest. Obwohl immer wieder in den Satzungen der einzelnen Vereine versucht wird, die Pacht mit der Vereinsmitgliedschaft zu verzahnen, ist rechtlich anerkannt, dass ein Verein zwar nicht mit Nichtmitgliedern Pachtverträge abschließen muss (Vertragsfreiheit), aber bestehende Pachtverträge nicht Mangels Mitgliedschaft gekündigt werden können (siehe etwa Mainczyk, Bundeskleingartengesetz, Pr