Ärger mit dem Vorstand 2

Begonnen von koleston, 23. März 2003, 01:10:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

koleston

Alle sagen es immer so einfach. Erstmal vormachen!<br />
<br />
Der Vorstand braucht einen Abberufungsantrag nicht mit in die <br />
Tagesordnung reinzunehmen, wenn dieser meint, es sei unbegründet. Auch eine außerordentliche Versammlung, beantragt von den 10% oder je nach Satzung nötigen Mitgliedern muß er überhaubt nicht ernst nehmen.<br />
<br />
Wenn dann die Beschwerde an das Vereinsregister geschickt<br />
wird, prüft dieser natürlich durch Anhörung erstmal die Vorstandsmeinung.  Es kommt immer alles auf die Waage.<br />
 Wenn es nicht um Insolvenz geht, kann so etwas<br />
Monate dauern. Ist nicht mit Spass zu geNIEßEN.<br />
<br />
".............."

Vereinsmeier

Der Weg mit einer Beschwerde beim Vereinsregister ist auch<br />
verfehlt ?<br />
Wenn der Vorstand trotz erreichen der erforderlichen (10% oder mehr) Unterschriften einen beantragten Tagesordnungs-punkt mit auf die Tagesordnung setzt, hilft ein rechtzeitiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht.

Vereinsmeier