Pfandeinbehalt

Begonnen von Manfred Keppeler, 19. Juni 2003, 09:22:00

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Manfred Keppeler

Hallo, kann bei Gartenkündigung vom Verein ein Betrag dem Altpächter vom Ablösebetrag abgezogen werden für später auftretende Schäden, die zum Zeitpunkt der Bewertung nicht erkennbar waren? Wenn ja, bitte gesetzliche oder sonstige Quelle angeben. Danke!

Re(e)Bell

Hallo,<br />
man müßte zunächst wissen, welche Regelungen der vereinbarte Pachtvertrag über den "Ablösebetrag" enthält.<br />
Zahlung von Neupächter an Altpächter oder Zahlung Neupächter an Verein und Verein an Altpächter ?<br />
Ist die Höhe von einer "Schätzung" abhängig und wie verbindlich ist die Schätzung lt. Vertrag ?<br />
Re(e)bell

Manfred Keppeler