Begrenzung zum Gartennachbarn

Begonnen von Christian Jaworski, 12. September 2004, 22:41:00

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Christian Jaworski

Gibt es eine offizelle Regelung, welcher Pächter<br />
für welche Zaunseite verantwortlich ist?<br />
<br />
Würde mich auch über erfolgreich angewandte Lösungsvorschläge freuen.<br />
Mit gartenfreundlichen Grüßen

markus

Hallo,<br />
<br />
ich würde mal sagen, jeder Pächter ist für seine Seite der Begrenzung zuständig. Lediglich beim Weg ist die Grenze in der Mitte.<br />
Gruß Markus

normen

hallo Markus<br />
wenn man davon ausgeht, dass ein Garten rechteckig oder quatratisch ist, gigt es 4 Zäne, wovon in der Regel einer am Weg und 3 zu verschiedenen Nachbarn sind. Da die Zäune nicht doppelt gezogen werden, muss es eine Regelung geben wer für welchen Zaun zuständig ist.<br />
Vielleicht wird sowas durch die Gartenordnung geregelt, oder das Bundeskleingartengesetz ?

Re(e)Bell

Hallo,<br />
gibt es denn überhaupt eine Pflicht<br />
als Abgrenzung zum Nachbargundstück einen Zaun/Hecke/usw. zu ziehen/pflanzen  ??<br />
Ich meine NEIN, lasse mich aber belehren.<br />
Wo ist dies vorgeschrieben ??<br />
Re(e)Bell

Burchard

Hallo!<br />
Die Art der Gartenbegrenzung wird wohl in der Garten- und Bauordung (Gemeinde / Verband) festgelegt.<br />
<br />
Ich denke Hier geht es um was ganz anderes.<br />
<br />
Zwischen den Gärten gibt es schon Zäune. Jetzt muss einer davon erstezt oder repariert werden - und keiner der beiden Gärtner will das bezahlen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Gudrun

Bei uns im KGV ist das - sollten Zäune zwischen den Gärten sein -folgendermaßen geregelt.(in Anlehnung an die Richtlinien für Wertermittlungen)<br />
Der gesamte Zaun vom Eingang aus gesehen rechts gehört mit zum Garten; hinten die Hälfte und vorne auch die gesamte Begrenzung.Diese ist allerdings häufig KGV Eigentum.<br />
Wir fahren ganz gut damit; insbesondere bei Gartenaufgaben oder Instanthaltungsarbeiten.<br />
LG Gudrun <br />

dolores

hallo, bei uns ist es so geregelt, das bei einer Zaunerneuerung, das Material der Verein stellt (nicht die Pforte) und die Kleingärtner die Arbeit machen. Tschüß Dolores

thomas

Nach meinem Wissen ist es sogar Gesetzlich geregelt das immer die rechte Seite wenn man vorm Grünstück steht die des Gründstückseigners oder Pächters ist für die man zu 100% zuständig ist.Bei uns ist es der Regelfall.Gruß Thomas

Klaus-Ludwig

Hallo Thomas!<br />
<br />
Welches Gesetz? Ich habe da leider nichts gefunden. <br />
<br />
Wie wird dann "vorne" definiert? <br />
<br />

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