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Thema: Stadtverband Aachen und das BkleingG  (Gelesen 2,973 mal)

B.Bley

  • Gast
Stadtverband Aachen und das BkleingG
« am: 19. April 2005, 22:46:00 »
Hallo liebe Gartenfreunde!

Vor einiger Zeit hatte ich hier schon einam einen Beitrag über die Abrechung von Straßenreinigungskosten. Da dieser Beitrag schon einige Seiten zurücklieg - möchte ich hier eine neue Aussage unseres Stadtverbandes posten;

Ich hatte vor einigen Tagen nochmals nachgefragt wie der Stadtverand  (Vorsitzender und sein Stellvetreter) sich zu dem §5 Absatz 4 /5 stellen.

Lt. dem Vorstand vom Stadtverband Aachen - steht im BkleingG nichts über öffentlich-rechtliche Lasten und deren Abrechnung innerhalb der Kleingärten. Meine Bitte doch einfach mal die Paraphen und  die entsprechenden Kommentar mal durchzulesen wurde mit dieser Begründung abgelehnt.

Sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvetreter haben mir erlaubt Sie zu zitieren - was ich hiermit auch gemacht haben.

Es ist schon erschreckend mit welcher Sturheit machne Fubnktionäre an einer einmal gefassten Meinung festhalten.


Gruß
B. Bley
Aachen

 

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