Lieber Winfried!
Wg Datenschuzt gibt es eine CD- Rom mit den Grünen Schriften des BDG von 2005. Die kann man als Kopie vom Verband anfordern, oder direkt beim BDG kaufen (ca 20 €) Die Datei kann ich Die auch schicken (email adresse)
Sicher würde man im net auch so was mit etwas Mühe finden
Wg Säumige Zahler muß unbedingt die Satzung gelesen werden, was da steht gilt.
Wenn nichts steht:
Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört auch eine Mahn-Regelung wegen der Gleichbehandlung
Der säumige Zahler muß schriftlich aufgefordert werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt spätestens zu zahlen. Am besten man versucht zusammen mit dem Gärtner diesen Zeitpunkt zu vereinbaren.
Wenn er das nicht einhält ist er in" Verzug"(wichtig) Jetzt muß schriftlich ein neuer letzter Zahlungstermin genannt werden, mit dem Hinweis auf das BKleinGG:
,,§ 9 Ordentliche Kündigung
(1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn
1.der Pächter ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische
Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht
unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt
einem Dritten überläßt, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist
abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert;"
Es muß konkret die Kündigung als Folge genannt werden.
Das ewige Gelaber, das wieder mal Einige nicht zahlen ist völlig überflüssig
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard