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Thema: Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein  (Gelesen 13,768 mal)

Werner

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #15 am: 02. Mai 2006, 19:38:00 »
Hallo,
was es alles gibt.
Na ja, bei uns sieht die Satzung keine
"außergewöhnlichen Mitglieder" vor und der
Pachtvertrag lässt auch keine Unterverträge
zu.
Was bei uns allenfalls zulässig wäre, ist
eine Hilfe beider Bewirtschaftung wegen Urlaub,
Krankheit etc. für einen mit dem Vorstand
abgestimmten überschaubaren Zeitraum.

Grüße
Werner

ich

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #16 am: 03. Mai 2006, 10:02:00 »
hallo werner
setze dich bitte einmal direckt unter wachsblume@t-online.de mit mir in verbindung -
danke

ICH

Knuffi25

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #17 am: 05. Mai 2006, 23:14:00 »
Warum soll der Vorstand den Pflegevertrag ratefizieren? Wer verpachtet überhaupt den Garten? In Berlin machen das die Bezirksverbände (nicht der Kolonieverein).
MfG
Knuffi25

Eckhard

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #18 am: 07. Mai 2006, 11:26:00 »
Hallo,

BkleinGG § 9 , 1  sagt, daß ein Kleingärtner, der seinen Garten einem unbefugten Dritten überläßt gekündigt werden kann.
Also muß der Vorstand die Befugniss erteilen.
Über diese Hürde kommt Niemand, weil ein Bundesgesetz über allen Landesverordnungen und zivilrechtlichen Absprachen (Pachtverträge) steht.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Burchard

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #19 am: 08. Mai 2006, 14:49:00 »
Hallo Eckhard,

im BklgG steht nur wer dritten seine Garten überlääst.

Meiner Ansicht nach, kann der Vorstand hier gar keine "Genehmigung" erteilen.

Gruß
Burchard

Eckhard

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #20 am: 09. Mai 2006, 09:30:00 »
Hallo!
Dritte meint, das einen Vertrag zwei machen. Kommt ein zusätzlicher Nutzer dazu, ist von einem Dritten die Rede.Ein Mieter darf auch nur untervermieten, wenn es der Vermieter erlaubt.
 Ein Vorstand hat aber Probleme, wenn er Einem die zusätzliche Nutzung erlaubt und Anderen nicht.
Aber- er kann dem trotzdem zustimmen – mit Auflagen – zB Vereinsmitglied zu werden. Da ist Fantasie gefragt.

Übrigend gilt seit  1949: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

regine

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #21 am: 20. Mai 2006, 19:31:00 »
ich bin pächterin und habe meine schwester als ehrenamtliches mitglied eintragen lassen .somit darf sie den garten nutzen auch ohne meine anwesendheit.sie muß ein jahresbeitrag von 38,-euro zahlen .

Eckhard

  • Gast
Re : Kleingarten nutzen aber nicht Pächter sein
« Antwort #22 am: 28. Mai 2006, 14:18:00 »
Liebe Regine!

In den meisten Satzungen ist es Famlienmitgliedern erlaubt, bei der Gartenarbeit zu helfen. Auch ohne Mitglied zu sein.
Gruß Eckhard

 

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