Lieber ilex!
Ich meine, wir haben alle unterschiedliche Erfahrungen und Arbeitsweisen. Da ist es überfällig einmal grundsätzlich über das Notwendig und das Überflüssige nachzudenken.
Es wird sich m E in den Vereinsorganen um Angelegenheiten gekümmert, die nicht in den Satzungen gefordert sind. Auf der anderen Seite wollen viele Pächter von Vorstand und Obmann geregelt wissen, was nicht deren Aufgabe ist.
Es liegt hautsächlich daran, dass es so gut wie keine Öffentlichkeitsarbeit der Verbände nach Innen gibt.
Da kommt die immer aktueller werdende Forderung nach Datenschutz doch recht, um mal alles auf den Prüfstand zu stellen.
Die Arbeit der Organe ist eine Dienstleistung an die Gärtner auf Zeit. Es muss nur das gemacht werden, was ausdrücklich in der Satzung steht. Vorstände, die so handeln, haben nie Problem, alle Protokolle offen zu legen.
Das BKleinGG lässt dem einzelnen Gärtner sehr viel Freiheit , seinen Garten zu gestalten.
Es sind recht wenige Auflagen zu beachten.
Wenn sich die Organe bei deren Durchsetzung strikt an Gleichbehandlung, zeitnahen und vor Allem konsequentem Vorgehen halten, gibt es nur wenig Probleme.
Probleme entstehen erst, wenn sich die Gärtner ungerecht behandelt fühlen oder Mauscheleien vermuten.
Dann muß man eben mal ins Protokoll sehen dürfen.
Beispiel:
Wenn ich die 8 Anlagen in meiner Nähe (Kiel- Ost) anschaue, so wird nicht eine den Status nach dem BKleinGG halten können, würde man sie einmal auf den Prüfstand stellen.
Da werden Schornsteine eingebaut, Anbauten noch und noch gemacht ( 50m² und mehr sind keine Seltenheit) – Gemüsebeete sind nur noch als Alibi ( 2 bis 10 m2) vorhanden. – und das unverändert seit vielen Jahren. –
Gleichzeitig werden Begehungen vom Vorstand komplett gemacht um dann Pächter mit Fristsetzung zu maßregeln, weil z B angeblich Ende Mai! ! zu viel Unkraut in der Hecke gewesen sei!
Auf Nachfrage hat mir z B der Landesfachberater(bekannt aus Funk und Fernsehen) die ständige Ungleichbehandlung der Kleingärtner durch seinen jeweiligen Vorstand als rechtlich in Ordnung bestätigt.
Der Frau eines Freundes, die in der Nachbargemeinde einen Garten gepachtet hatte, wurde die Umweltpolizei in den Garten geschickt ( mit Durchsuchungsbefehl wegen angebliche vergrabenen Sondermüll). Man fand nichts. Aber aus den Reihen Kreisverband/Landesverband wurde nach einigen Wochen gefragt:" Haben die den Garten den immer noch! Wir haben der doch mal etwas Feuer unter dem Hintern gemacht"!
Da wollte ein Spezi des Vorsitzenden den Garten haben. Das sind nur ein paar Beispiele. Das kann ich noch ne Weile so fortsetzen.
Wie die Frage nach Einsicht in Protokolle an den Vorstand in dem letzten Fall beantwortet wurde, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Ich wünsche Euch viel Spaß im Garten
Eckhard