Heckenhöhe und Gartenordnung

Begonnen von Thomas, 02. August 2006, 21:29:00

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Thomas

Hallo,

unser Vorstand will massiv gegen alle Kleingärtner vorgehen, die die Hecke nicht auf das in der Gartenordnung vorgeschriebene Maß schneiden.

Auf der letzten Hauptversammlung wurde beschlossen, dass Ende Juli die Wege abgegangen werden und alle "Widerwilligen" angeschrieben werden. Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung soll eine Firma die Hecken der Gartenordnung entsprechend beschneiden. Die Kosten sind vom betroffenen Kleingärtner zu tragen.

Ist dieses Vorgehen erlaubt? Wo steht geschrieben, welche Sanktionen ein Vorstand verhängen darf, wenn die Gartenordnung nicht befolgt wird?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Eckhard

Lieber Thomas!
Kommt darauf an...
Wem die Hecke gehört. Ist sie Eigentum des Pächters, darf niemand anderes diese schneiden. Als Eigentum des Vereins siehts anders aus.
 Bitte, schaue erstmal in Deine Gartenordnung In jedem Fall musst Du die Hecke in der Höhe halten, wie sie in der Gartenordnung verlangt wird, andernfalls riskierst Du eine Kündigung wg Nichteinhaltung des Pachtvertrages.
Sollte eine Fremdfirma die Hecke bearbeiten, zahlt immer der die Rechnung, der den Auftrag erteilt hat.
Wenn sie Dir gehört ist jede Art von Bearbeitung von Anderen eine Sachbeschädigung Deiner Sachen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard