Mitpächter wird automatisch Hauptpächter?!

Begonnen von Sven Dr., 20. August 2006, 13:30:00

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Sven Dr.

Hier eine Frage, die bisher niemand so richtig beantworten konnte. Der Sachverhalt ist folgender: Der Vater ist Hauptpächter eines Gartens und sein Sohn ist Mitpächter. Nun ist der Vater gestorben. Ist der Sohn nun automatisch der neue Hauptpächter oder muß er den Garten kündigen und eine neue Pacht beantragen?! Gibt es da Texte, in denen diese Situation eindeutig beschrieben ist?

Wir freuen uns auf eure Antworten.

Sven

Re(e)Bell

Hallo,
zunächst müßte wohl mal geklärt werden, was denn unter Hauptpächter und was unter Mitpächter verstanden werden soll.
Wenn beide gepachtet haben, sind sie beide auch Pächter mit gleihen Rechten und Pflichten.
Wenn der Sohn nur den Vertrag als Bürge mitunterschrieben hat, ist er nicht Vertragspartner (Mitpächter) sondern nur Bürge.
Also woraus ergibt sich, dass der Vater Hauptpächter ist und der Sohn Mitpächter ?
Außerdem, sateht in dem Pachtvertrag, was beim Eintritt des Todes eines Vertragspartners mit dem Vertrag passiert ?
Re(e)Bell