Kirschbaum fällen ??? Rechtliche Probleme???

Begonnen von Ute Ebert, 13. September 2006, 12:45:00

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Ute Ebert

Hallo Gartenfreunde,
ich habe diesen Mai einen Garten übenommen.
Darin befindet sich ein riesiger, alter Kirschbaum.
Das Problem ist nicht nur dass er den ganzen Garten in Schatten hüllt,sondern auch das eine Rasenanlage unmöglich ist.
Im Bereich des Baumes wächst nichteinmal Unkraut !!!
Welche Möglichkeiten habe ich????
Kann ich das gute Stück stark beschneiden ???
Oder darf ich den Baum gleich fällen??? Muss ich hierfür jemanden fragen???
Bringt das etwas für meine Anlage eines Rasens (selbst eine Wiese
würde mir genügen, es muss kein Englischer Rasen werden!!)
Oder kann, soll, darf ich überhaupt den ganzen Baum fällen ????
Auf eine baldige Antwort freue ich mich....schöne Grüsse....

Uwe

Hallo Ute

Also ich sehe da eigendlich keine rechtlichen Probleme, wenn du den Baum entfernst. Besonders bei große Bäume nicht die vielleicht ein drittel des Garten,oder mehr, einnehmen. Schließlich gehört der Baum ja dir. Um vielleicht evtl.Probleme, mit den Vorstand, vorzubeugen könnte man ein kleineren Kirschbaum an der Stelle Pflanzen.

Gruß Uwe

Horst