was ist ein offenes Feuer?

Begonnen von volker, 18. September 2006, 15:00:00

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volker

Hallo,
nach Auskunft meiner Nachbarin ist offenes Feuer im Garten nicht erlaubt. Aber wie definiert sich das? Wie ist es z.B. mit einem Feuerkorb? Und was ist mit diesen Außenkaminen, die´s im Baumarkt gibt?
Also auch hier wieder die Frage: was ist erlaubt, was nicht (in Bremen).
Gruß + Dank
Volker

Uwe


Uwe

Ja Volker, erstmal offenes Feuer ist genehmigungspflichtig und muß beim Stadtamt angemeldet werden. Natürlich ist eine solche Genehmigung mit Auflagen verbunden, die unbedingt eingehaltebn werden müssen. Ich habe mal im Radio gehört das die Feuerkörbe ebenfalls eine Genehmigung brauchen, dies kann man beim Stadtamt erfragen. Die Aussenkamine kenne ich eigendtlich nur als Grill und darf als solchen verwendet werden. Übrigens, Unrat verbrennen ist grundsätzlich verboten.

Gruß Uwe

lore

Vorsicht

Bei Nichtanmeldung kann ganz schnell und teuer die Feuerwehr vor der Tür stehen.

Gruß lore

ilex

Liebe Gartenfeunde,

bei uns ist das Verbrennen in der Gartenordnung geregelt. Danach kann der Vorstand im Zeitraum vom 15.10. bis 15.03. maximal einen Brenntag im Monat festlegen.
Einzelne Pächter haben nicht das Recht, "Feuer" bei der zuständigen Behörde anzumelden - diese Regelung hat sich in unserem KV bewährt!
Zur Frage, was ist ein offenens Feuer: sehr einfach ausgedrückt - offen ist ein Feuer dann, wenn es nicht in einem geschlossenen Kamin/Ofen entzündet wird.
Bei Lagerfeuer/Feuerkorb/Kamin handelt es sich um offene Feuer.
Die von Volker angesprochene Problematik gibt es aber auch bei uns: vor etlichen Jahren mussten die Pächter Öfen/Kamine aus den Lauben entfernen.
Nun werden seit einigen Jahren sog. Außenkamine relativ preiswert in den Baumärkten angeboten und diese finden sich reichlich in unseren Gartenanlagen wieder. Hinzu kommmt: sie werden vom KV geduldet. Gegen Feuerkörbe hat man auch nichts - allerdings gegen Lagerfeuer. Diese Regelung führt ständig zu Streiteien (unnötigerweise) und es wird Zeit, dass insbesondere für die Pächter klare Rgeln erstellt werden.
Insofern interessiert es mich, wie es in euren Anlagen geregelt ist.

Gruß

ilex

Eckhard

...bitte die Reihenfolge beachten: 1. Eu-Recht, 2. Bundesrecht 3. Landesrecht 4. Komunalvorschriften 5. Kleingartenordnung.
Nach geltendem Recht darf kein Abfallholz oder Baumschnitt verbrannt werden (Ausnahme Pilzbefall usw)
normale Gartenabfälle dürfen lt Bundesgesetz nie verbrannt werden. In so fern sind Regelungen der Gartenverbände, die das zu bestimmten Zeiten zulassen unwirksam.
gruß eckhard

ilex

Hallo Eckhard,

da hast Du natürlich recht - unsere "Brenngenehmigung" bezieht sich in der Tat auch nur auf Gehölze, die nicht kompostierbar oder von Krankheitserregern befallen sind. Unser Umweltamt hat uns dabei mit einer Broschüre unterstützt. Vorrangig ist und soll natürlich das kompostieren sein.

Gruß

ilex

 

Rainer

Aber was soll man tun wen der Gartennachbar seinen Außenkamin als Verbrennungsofen für den Grünabfall mißbraucht. Die enorme Geruchsbelästigung haben wir seiner Meinung nach 2- mal im Jahr zu dulden.

Uwe

Hallo Rainer

Sofort, ohne Rücksprache mit den Vorstand, die Polizei rufen. Damit er auf frischer Tat erwischt wird.

Gruß Uwe

Uwe

Ein bundesweit einheitliches Gesetz gibt es nicht. Die Verordnung über das Verbrennen von Gartenabfällen regelt jedes Bundesland und darüberhinaus jeder Landkreis anders. Bei uns in Sachsen ist es z.B. 2 mal im Jahr erlaubt Gartenabfälle zu verbrennen und zwar in der Zeit vom 1.Oktober bis zum 30.Oktober, sowie vom 1.April bis zum 30.April, vorrausgesetz ist befinden sich im Umkreis von 100m keine Bundesstrasse und kein Öl- bzw. Gastank. In unserem Landkreis dagegen ist das Verbrennen das ganze Jahr über nicht erlaubt. Hier gibt es eine Deponie und man geht davon aus, daß die gartenabfälle dorthin verbracht werden können. Der Gartenmüll, den man so im Wald findet spricht allerdings eine ganz andere Sprache.

Eckhard

-ist nicht ghanz korrekt: Es gibt eine Bundesgesetz, die Länder und Kreise können bestimmte Ausnahmen erteilen, wie bei Dir, Uwe. Dennoch:
Auch wenn Pflanzenabfällen in einigen Bundesländern (unter Beachtung der vorgegebenen Bedingungen) verbrannt werden dürfen, kann sich unter Umständen Dein Nachbar wehren, wenn er durch das Verbrennen wesentlich und ortsunüblich beeinträchtigt wird. Rauch ist eine Immission die unter Umständen mit einem auf die §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestützten zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch abgewehrt werden kann. Es sollte daher immer darauf Rücksicht genommen werden, dass Nachbarn nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, um rechtlichen Ärger zu vermeiden.

gruß eckhard

uwe

Versteh mich nicht falsch, ich will nichts verbrennen und hätte, wäre es bei uns erlaubt wohl eher unter meinen Nachbarn zu leiden. Grad deshalb wird es in unserer Gartenanlage wohl auch nicht erlaubt sein (zusätzlich zum Landkreisrecht), weil man es auf so engem Raum wohl kaum vermeiden kann seine Nachbarn zu beeinträchtigen. Mich wundert allerdings, daß, obwohl es im Landkreis generell verboten ist, im Oktober und April überall Gartenabfälle verbrannt werden.

uwe

Mit "Überall" meine ich in den Gärten der Privathäuser.

Uwe

Hallo uwe und Eckhard

Bei uns in Bremen ist, Gottseidank, das verbrennen von kompostierbaren Gartenabfällen ganzjährig verboten. Und das mit guten Grund, denn wenn soetwas verbrannt wird sieht und riecht, man doch nicht anderes als beissenden Rauch und zählt deshalb als belästigung. Darüber sollte sich das schöne Sachsen mal gedanken machen.

Gruß Uwe

uwe

Auch wenn es hier in Sachsen "erlaubt" ist, Pflanzenabfälle zu verbrennen,ist es doch streng geregelt und eigentlich unmöglich.

Es dürfen nur Gartenabfälle verbrannt werden, die nicht durch kompostieren, verrotten, liegenlassen, unterpflügen usw. entsorgt werden können und nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So ist es z.B. nicht erlaubt im Abstand von 100m zu Kreisstraßen (Ich habe bisher nur von Bundesstraßen gewußt)Gartenabfälle zu verbrennen. Schon diese Vorraussetzung einzuhalten ist kaum möglich. Wie ich schon geschrieben habe, in meinem Landkreis ist  es gänzlich verboten Gartenabfälle zu verbrennen, weil sie zur Deponie verbracht werden können. Trotzdem sieht man in der betreffenden Zeit immer wieder Feuer lodern. Problem, hierbei, daß kaum Einer diese Verordnungen wirklich kennt. Selbst die Polizei fährt auf der B 95 an Gartenfeuern vorbei, ohne die Leute draufhinzuweisen, daß sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die landläufige Meinung ist, man darf das im Oktober und im April.

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