was ist ein offenes Feuer?

Begonnen von volker, 18. September 2006, 15:00:00

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Rainer

2006 Die offizielle Zeitung des sächsische Landesverband Oktober 2006.
Als Ausnahme wird in einen Bild das halbjährliche Verbrennen von nicht zumutbaren und/oder verwertbaren präsentiert. So soll Baum- und Strauchschnitt mindestens ein Jahr zwischengelagert werden. Anzustreben sei ein gemeinschaftlich organisiertes Verbrennen.
Bei Baum- und Strauchschnitt usw. wird die Verwertung einfach als nicht zumutbar erklärt.
So einfach wird die sächsische Pflanzenabfallverordnung umgesetzt.
Nicht nur der ,,kleine" Polizist ist untätig. Volle Unterstützung erhalten die Verbrenner z.B. vom Umweltamt.
Auf Nachfrage von mir, sie können leider kein Feuer feststellen usw.

Interessant wird es 2010 wenn europaweit z.B. die Feinstaubwerte nur an 7 Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.
Vielleicht wird dann, damit die Kleingärtner ihr nicht verwertbares verbrennen, können die Autobahn gesperrt.

Rainer

Uwe

Hallo Rainer

Sehr schöner Beitrag von dir.
Ich möchte auch noch was dazu sagen. Der Sächsische Landesverband sollte mal ein gites Beispiel an unseren Verband nehmen, dieser stellt ein Großhäcksler zur verfügung wobei  wertvolles Schreddergut ensteht, das anschließend in die Beete verteilt werden kann. Dieses Zeug stellt im Winter ein Frostschutz da und im Sommer verhindert es schnelles Austrocknen des Bodens. Wer jetzt noch sagt, das Baum und Strauchabschnitte nicht kompostierbar sind, der lebt in der Steinzeit. Es ist nicht mehr Zeitgemäß derartige Wertstoffe z