Kleingarten vererbbar???

Begonnen von Barbara, 09. Dezember 2006, 23:36:00

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Barbara

Hallo,
wie verhält es sich, wenn der Ehepartner (der den Pachtvertrag alleine unterzeichnet hat) verstirbt. Ist dann der andere Partner berechtigt den Pachtvertrag (wie z.B. beim Mietvertrag) zu übernehmen oder gibt es gesetzliche Einschränkungen?
In unserer Kolonie ist es des öfteren vorgekommen, das der hinterbliebene Ehepartner, der den Vertrag vor 30 oder 25 Jahren nicht mit unterzeichnet hat (auch heute noch wird Neu-Pächtern vom Verband gesagt es genügt wenn ein Ehepartner unterzeichnet)den Garten bei Meldung des Todesfalles bzw. Übernahme des Vertrages mit einer neuen Vermessung des Kg und entsprechenden Kosten konfrontiert wird.
Für Eure Erfahrungen, bzw. Hinweise zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar
Barbara

Horst

Liebe Barbara.
§ 12 regelt die
"Beendigung des KleinG-Pachtvertrages bei Tod des Kleingärtners".

Kleingarten vererbbar
bei gemeinsamen Pachtvertrag (Absatz 2), dann auch Haftung u.a. durch den Überlebenden (Absatz 3). Überlebender muß Fortsetzung schriftlich erklären. Dann muß der Verein mit ihm den Pachtveretrag fortsetzen. (Wenn der Überlebende nichts taugt gibts Probleme.)

Kleingarten nicht vererbbar
falls Pachtvertrag nur mit einem Ehegatten geschlossen (Absatz 1)Der Verein als Verpächter kann mit dem Überlebhenden - muß
aber nicht - den Pachtvertrag fortsetzen. Der Verein hat freie Wahl.

Dazu wäre noch eine Menge aus der Praxis zu sagen.
Dazu vielleicht später etwas nach weiteren Beiträgen.

Euer
Horst

Eckhard