Entschädigung durch Bahnbau

Begonnen von Johann, 01. Februar 2007, 11:46:00

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Johann

Hallo,

ich habe mit großer Aufmerksamkeit hier Beiträge gelesen und finde es sind einige Profis hier.

Nun habe ich selber mal eine Frage:

Wir, das heisst ein ehemaliger Pachtverein, haben das Grundstück, nach Gründung eines e.V. gekauft, wobei jeder seinen Grundeinteil eingebracht hat, folgedessen sind wir ein "Eigentumsverein".

Nun müssen einige Gartenparzellen Grund an die Bahn abtreten, weil die Streckenführung ausgebaut wird.
Darauf befinden sich auch einige Gartenhäuser, welche abgerissen werden müsen.
Wie sind diese Gartenhäuser zu entschädigen?
Die betroffenen Besitzer, wollen aber keine Entschädigung, sondern ganz einfach nach der fertigstellung der Baumassnahmen, ein wieder gleichwertiges Häuschen.
Zum  teil sind das ältere Leute, die nicht mehr in der Lage sind sich selbst ein Häuschen zu bauen.Also müssten die Häuschen in Auftrag gegebe werden.

Die Abfindung die die Bahn bezahlen will, lässt den Bau eines gleichwertigen Häuschens aber nicht zu, sodas den Besitzern ein Verlust entsteht.
Die Bahn bewertet nach den Abfindungsrichtlinien des BGKleingartengesetz.
Wir finden aber das ist nicht der richtige Maßstab!

Kann da evtl. jemand mehr Information dazu geben.

Besten Dank

Johann


Uwe

Hallo Johann

Du hast gesagt das es sich bei euch um Eigentumsgärten handelt. Eigentumsgärten liegen aber nicht unter den Schätzrichtlienen (Abfindungsrichtlienen) des BkleingG. Für die Wertermittlung, für Grund und Gebäude, ist das Katasteramt zuständig. Die verfügen über Gutachter die dann den Wert festlegen. Für deine älteren Mitglieder sehe ich aber schwarz. Sie kriegen lediglich nur die Summe für ihr Grundstück, den Wiederaufbau wären dann Mehrkosten die die Bahn nicht zahlen muß. Am besten ihr setzt euch mit einen Rechtsanwalt in Verbindung, den alleine habt ihr gegen die Deutsche Bahn kaum Chancen auf eine gerechte Entschädigung.

Gruß Uwe

Eckhard

Einen Anwalt zu nehmen ist immer richtig, wenn man sicher gehen will und sei es nur zur Beratung.
Allerdings ist zu berücksichtigen, das Eure Anlage nicht auf Bauland steht, sondern den Wert von landwirtschaftlicher Fläche hat.
Insofern ist der Vergleich mit Entschädigung für KleinGa Gelände kein Nachteil.

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