Liebe Gartenfreunde,
ich denke, der betr. KGV ist schon auf dem richtigen Weg.
Der KGV hat ja auch die Gründe aufgeführt, die dazu führen (sollen), dass der Sohn des Verstorbenen nicht Pächter werden soll. Ich gehe ferner davon aus, dass der Sohn bei den Vorfällen, die sogar zum Einsatz der Polizei gekommen ist, auch (meistens) dabei war und nach dem bisherigen Verhalten damit gerechnet werden kann, dass positive Änderungen nicht zu erwarten sind. Für mich steht es außer Frage das der Verein darüber entscheidet, wer Mitglied wird und wer nicht. Allerdings ist wohl in diesem Fall der Weg vor Gericht nicht zu verhindern!
Einen möglichen Vertrag "auf Probe" geht nicht bzw. lässt das BKlG nicht zu (es gibt nur unbefristete Verträge).
Hinsichtlich des Ergebnisses der Wertermittlung verstehe ich die Aufregung nicht: für die Forderung einer Abstandssumme dient die Wertermittlung doch lediglich für den abgebenden Pächter und den Interessierten als Richtschnur. Wir alle wissen doch genau, dass die Abstandssumme in der Regel zum Teil nicht unerheblich über der Wertermittlung liegen kann. Es fällt mir insofern schwer nachzuvollziehen, warum der Sohn eine neues "Gutachten" erstellen lassen will. Entweder er will weiter Pächter bleiben und setzt dieses möglicherweise gerichtlich durch (wobei ich den Erfolg nach den bisherigen Schilderungen bezweifle) - wozu dann ein neues Gutachten bzw. Wertermittlung?
Dieser Fall ist hochinterassant - bin sehr gespannt auf den Ausgang desselben.
Gruß
ilex