Gemeinschaftsarbeiten im Verein

Begonnen von Hans, 16. März 2007, 19:24:00

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Hans

Hallo Gartenfreunde,

wir haben in unserer Anlage in diesem Jahr schon 2 Arbeitseinsätze organisiert und erfolgreich durchgeführt (Errichtung eines Totholzhaufens und einer Kompoststelle für kompostierbare Abfälle aus Gemeinschaftsarbeiten).

Was mich interessiert ist:
Wie organisiert Ihr in Eurem Verein diese Arbeiten?
Plant Ihr für das ganze Jahr - und wer macht das?
Wer beschließt wann, was zu tun ist?
Wer leitet die Einsätze?
Wie ist die Beteiligung der Mitglieder?
Gibt es Befreiungen von den Gemeinschaftsarbeiten?
Wer zahlt wieviel für nicht geleistete Stunden, und wie wird das Geld "eingetrieben"?

Ich beschäftige mich seit Jahren intensiv damit und kann sicher aus den Erfahrungen anderer lernen.

In der Hoffnung, daß wir viel übereinander erfahren und voneinander lernen können und mit besten Grüßen

Hans

Uwe

Hallo Hans

Unsere Gemeinschaftsarbeit wird sehr früh, von Vorstand, geplant (Termin), dann machen wir eine Geländebegehung und entscheiden dabei über die Notwendigkeit was zuerst gemacht werden muß. Dieses wird dann auf der erweiterten Vorstandsitzung besprochen und beschlossen. Die GA leitet der Vorstand mit den Wegeobmännern. Unsere Beteiligung ist dabei sehr groß weil ein lockeres Arbeitsklima stattfindet, den ohne Druck auf die Mitglieder auszuüben schaffen sie die zu erledigende Arbeit. Wer bei uns körperliche Behinderungen hat ist selbstverständlich befreit, aber einige kommen trotzdem um leichte Tätigkeiten zumachen. Wer keine GA macht muß eine, von der Versammlung beschlossene, Summe bezahlen die von den meisten anstandslos bezahlt wird.
Lieber Hans die Organisation der Gemeinschaftsarbeit ist eigendlich nicht das Problem, sondern die Durchführung. Wer bei den zuleistenden Stunden auf jede Minute achtet und die Mitglieder wärend der Arbeit auch noch ein kleines Päuschen verbietet, der hat schon verloren. Ich weiß es hört sich unglaublich am aber es ist schon, in anderen Vereinen, öfters vorgekommen. Also seit bitte nicht so streng mit euren Mitgliedern, die werden es euch mit ihrer häufigen Teilnahme danken.

Gruß Uwe

Eckhard

Liebe Gärtner,
Das Thema ist sicher für Viele interessant.
Die Zuständigkeit ist im allgemeinen lt Satzung  und Vereinsrecht so geregelt:
Für Einrichtungen des Vereins insgesamt und für den Bereich der Verkehrssicherheit  plant der Vorstand, für den übrigen Bereich der Anlagen plant die Anlagenversammlung.
Die im jeweiligen Protokoll niedergeschriebenen Pläne werden von Obmann und Vorstand  in der Ausführung überwacht. (wer hat wann seine Arbeit gemacht)
Die Ersatzzahlungen sind lt Vereinsrecht ausschließlich für Ersatzarbeiter  auszugeben.
Für Materialaufwand muß vorher ein Beschluß von Mitgliederversammlung oder AnlVersamlg vorliegen
Abgerechnet auf Heller und Pfennig  -  Überschüsse sind nicht erlaubt  und müssen zurückgezahlt werden (Vereinsrecht – Umlagen)  -  wird in der Mitgliederversammlung und auf der Anlagenversammlung.

Ich weiß, dass das meist anders gehandhabt wird, obwohl es so sein sollte.
Das sind dann oft die Gleichen, die dann den Kindern ihr  kleines Baumhaus in Frage stellen wollen.

eckhard


Hans

Hallo Uwe und Eckhardt,

sorry - läuft nicht, das Thema. Hätte gerne noch mehr darüber erfahren.
Danke für Eure Zuschriften.

frohe Ostern und Grüße aus Dresden

Hans

Uwe

Hallo Hans

Geb nach der abgeschlosenen Gemeinschaft noch ein Bier oder ein anderes Getränk aus und bedank dich für die gute Zusammarbeit. Bei uns ist das Traditsion. Und Danke gleichfalls. Ein schönes Osterfest an euch.

Wünscht Uwe

Schreibliesel

Es gibt einen sogenannten Beisitzer im Vorstand bei uns, der für die Pflichtstunden verantwortlich ist. Er hat sich Einsatzleiter aus den Reihen der Gartenfreunde organisiert. Mit ihnen bespricht er die zu erledigenden Aufgaben für das kommende Jahr, stellt einen Plan dazu auf. In ihm sind enthalten welche Arbeiten notwendig sind u. Priorität haben u. ob evtl. dabei Kosten entstehen (Material) sowie die Termine für die Einsätze. Dieser Plan wird dem Vorstand in der Dezemberversammlung vorgelegt u. dort bestätigt oder korrigiert.

Selbiger wird dann der Mitgliederversammlung vorgetragen u. von ihr beschlossen. Die Anzahl der Pflichtstunden wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Es kommt hin u. wieder mal vor, dass ein Mitglied nicht beim Vorstand um eine Freistellung bat (Gesundheit oder anderer wichtiger Grund) u. am Jahresende Fehlstunden zu verzeichnen sind. Dazu hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass in solchen Ausnahmefällen die Stunden finanziell beglichen werden. Auch die Summe wurde dafür beschlossen.

Pächter, die ihre Stunden nicht selbst ableisten können, haben die Möglichkeit, ein Familienmitglied diese Arbeiten übernehmen zu lassen.

Noch Ostergrüße aus Dresden ...

Schreibliesel

Hans

Hallo Gartenfreunde,

danke für Eure Antworten.
Ich habe die Absicht, Eure Erfahrungen auf unserer nächsten Versammlung auszuwerten.
Wie das bei uns läuft, schreibe ich zu einem späteren Zeitpunkt.
Das dürfte vor allem für die Vereine interessant sein, die jedes Jahr dem Geld für nicht erbrachte Pflichtstunden nachlaufen müssen.

bis bald

Hans

Eckhard

----das ist ja schon mal ein Anfang,
aber ganz korrekt ist das immer noch nicht.

gruß eckhard

man kann gerne mal was falsch machen, doch das letzte mal muß es richtig sein.

Hans

Hallo Eckhard,

dann laß mal die Katze aus dem Sack!
Was ist denn nun nicht ganz richtig und warum?

Grüße von

Hans

Uwe

Ja Eckhard nun bin ich aber auch neugierig

Eckhard

Also,
 Schreibliesel beschreibt ja  eine beinahe schon mustergültige Procedur, aber...

Ich gehe davon aus, das Alle den Ehrgeiz haben, es auch ganz richtig machen zu wollen, dem ist aber leider oft nicht so.
Richtig bezieht sich hier auf die Vorgaben des Vereinsrechts. Die Normalsatzung erlaubt es der Mitgliederversammlung nur die Höhe der Beiträge oder Umlagen zu beschließen.
Wie Umlagen zu handhaben sind, ist auch beschrieben, nämlich, sie müssen projektbezogen und am Ende +/- Null  abgerechnet werden.
Wenn einzelne Gärtner Gemeinschaftsarbeiten  nicht ausführen können, so muß doch die Arbeit von jemand Anderem erledigt werden. Die Zahlung, die er dann leistet ist ausschließlich für die Ersatzkraft bestimmt.
Der Obmann teilt dann eben nur die Ersatzkräfte dort ein, wo nicht gearbeitet wurde, wie vorher beschlossen und mitgeteilt.
Die Abrechnung für Gemeinschaftsarbeit in Euro und Std muß am Ende d J ausgeglichen sein. Sonst sind die Std falsch angesetzt.
Viele Vereine haben aber am Jahresende die Einnahmen aus den nichtgeleisteten Std über. Man bezeichnet die Ersatzzahlungen sogar als ,,Strafgelder"!
Das ist dann eine ständige Einnahmequelle, die einer richterlichen Prüfung im Zweifelsfall ggf nicht standhält (einem Pächter dürfen nicht Leistungen abverlangt werden, die nicht ausdrücklich im Pachtvertrag angekündigt wurden)
Resümee: Gemeinschaftsarbeiten sind keine Geldquellen. Wenn der Verein Geld braucht, soll er die Beiträge erhöhen.
Diese Überlegungen dienen  nur der  rechtlichen Absicherung . Ist das nicht erstrebenswert?

gruß eckhard

Hans

Hallo alle,

erst mal: Ich freue mich, daß die Diskussion nun in Gang gekommen ist.
Nun dazu, wie wir es in unserem Verein handhaben (übrigens schon seit den 70-er Jahren).
Das muß nicht alles goldrichtig und richterlich akzeptabel sein -das Finanzamt hat es aber so akzeptiert (Überprüfung bereits 3 mal erfolgt), und in unserer Arbeit hat es sich bewährt.

1. Der 2. Vorsitzende  als der Verantwortliche für Bau unnd Werterhaltung schlägt dem Vorstand die aus seiner Sicht und Erfahrung notwendigen Arbeiten für das Folgejahr vor - getrennt nach den Kategorien : Außenzaun, Tor, Wege und Plätze, Geräteschuppen und Geräteplatz, Gerätereparaturen, Elektroanlage, Wassernetz, Grünanlagen, Winterdienst, Materialbeschaffung und -transport.
Hierzu wird auch detailliert der Arbeitsaufwand eingeschätzt.
Das Ganze addiert und durch die Anzahl der Parzellen (bei uns 41)
dividiert ergibt die zu beschließende Zahl der zu leistenden Pflichtstunden. Die Arbeitsstunde wird bei uns bewertet
mit 7,50 € - unabhängig von der Art der Tätigkeit.

2. Nachdem der Vorschlag mit oder ohne Änderungen beschlossen wurde, wird er als Beschlußvorschlag mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ( 3 Wochen durch Aushang) bekanntgemacht.

3. Die Mitgliederversammlung stimmt nun nach Diskussion über den Vorschlag ab (Dazu ist sie lt. Satzung berechtigt!)

Der Beschluß lautet dann sinngemäß:

"Für das Jahr .... sind pro Garten ...Stunden Gemeinschaftsarbeit
zu erbringen. Die Stunde wird mit 7,50 € bewertet. Der Betrag von ....€ (Anzahl Stunden X 7,50 €) ist vorab zu entrichten und ist bei der Jahreskassierung fällig. Pro erbrachte Pflichtleistungsstunde wird dann der Betrag von 7,50 € vergütet."

Zur nächsten Jahresversammlung wird dann die Abrechnung präsentiert - nach den oben angegebenen Kategorien. Dabei stellt sich dann heraus, ob die vorherige Einschätzung des Aufwandes dem tatsächlichen entspricht (Das ist oft nicht der Fall). In der Summe muß das Ganze aber dann stimmen!
Bleibt etwas übrig, entscheidet die MV über Rückzahlung oder Anrechnung auf die Stunden des Folgejahres.
Anschließend wird dann gleich der Vorschlag für das neue Jahr präsentiert und beschlossen. Weiter sie oben.

Bemerken muß ich, daß es zu dieser Verfahrensweise noch nie eine Gegenstimme oder eine Zahlungsverweigerung gegeben hat.

Und das Wichtigste (wenigstens für den Vorstand):

Fast alle machen mit und erhalten auch die Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Qualifikation mitzutun.
Auch die finanziell Schwächeren haben damit kein Problem, denn sie bekommen ihr Geld ja zurück und haben sogar die Möglichkeit, etwas mehr zu tun als sie lt. Beschluß leisten müßten, was sich dann auch im wahren Sinne des Wortes für sie auszahlt.
Und die wenigen, die aus irgendwelchen Gründen in diesem Jahr nicht "dabei" waren, haben ihr Scherflein finanziell dazu beigetragen.

Rechtzeitiges Bekanntmachen der Termine für die Arbeitseinsätze mit Aufgabenstellung trägt auch dazu bei, daß man Arbeiten übernehmen kann, die einem auch liegen.

Nun mag man auch in dieser Suppe noch ein Haar finden wenn man will - wir kommen gut klar so.

viele Grüße aus Dresden

Hans



           

Eckhard

Lieber Hans,
da seit Ihr aber vielen anderen Vereinen in der Entwicklung weit voraus.
Besser geht's wohl nicht.
Alles Gute
eckhard

Schreibliesel

@Hans: Unser Verein besteht aus 95 Gärten und 120 Mitgliedern. Die Gartenfreunde, die ihre Gemeinschaftsstunden unbegründet nicht erbringen, sind max. 2 bis 3 im Jahr. Wenn wir noch die Gelder für Gemeinschaftsstunden kassieren und später wieder ausgeben würden, wäre das ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand in unserer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Wir stellen den Mitgliedern 2 x jährlich Rechnungen. Einmal für den Elektro- und Wasserverbrauch (2. Januar für das vergangene Jahr) und einmal für die Pacht (nach der Mitgliederversammlung im März) und sonstigen Zahlungen (Mitgliedsbeitrag, Umlagen usw.). Dies haben wir nicht zuletzt deshalb eingeführt, um die Mitglieder finanziell nicht zu überfordern mit einer großen Gesamtsumme.

Die Rechnungen sind im Laufe der Jahre nicht unkomplizierter geworden, da jeder Garten ganz individuelle Bedingungen hat (Grundsteuer B, Garten ohne Eltanschluß, Ehepartner, Anschriftenwechsel usw.).

Die Rechnungsbeträge überweisen die Mitglieder auf das Vereinskonto. Was das alles für den Schatzmeister an Arbeit bedeutet, ist sicher jedem klar. Dann kommt noch hinzu, dass jeweils im Januar eines Jahres die Revisionskommission sämtliche Rechnungen und Unterlagen des Schatzmeisters prüft. Wenn wir nun auch noch die Gemeinschaftsstunden so wie Ihr behandeln würden, wäre das ein weiterer Aufwand, wie bereits oben erwähnt. Wenn Ihr aber gute Erfahrungen damit gemacht habt, so finde ich das auch in Ordnung.

Du schreibst: "Wenn einzelne Gärtner Gemeinschaftsarbeiten nicht ausführen können, so muß doch die Arbeit von jemand Anderem erledigt werden. Die Zahlung, die er dann leistet ist ausschließlich für die Ersatzkraft bestimmt."

Das ist korrekt. Aber, ja hier wieder ein aber, unsere Mitglieder erbringen die Gesamtstundenanzahl, die notwendig ist, denn die geplante Arbeit bleibt ja nicht liegen, wenn jemand seine Stunden nicht leistete. Wir lehnen es jedoch seit jeher ab, dass Mitglieder gegen Bezahlung Stunden anderer Mitglieder erbringen. Damit wäre einem "Geldverdienen" Tür und Tor geöffnet. Sollte ein Mitglied sich einen anderen Gartenfreund persönlich zur Erledigung seiner Stunden "angeln" und ihn bezahlen, geht das den Verein nichts an und belastet ihn nicht.

Schreibliesel

Sehe gerade, dass ich die Autoren verwechselte. Sorry. Statt Hans sollte da Eckhard stehen. :)

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