Hallo alle,
erst mal: Ich freue mich, daß die Diskussion nun in Gang gekommen ist.
Nun dazu, wie wir es in unserem Verein handhaben (übrigens schon seit den 70-er Jahren).
Das muß nicht alles goldrichtig und richterlich akzeptabel sein -das Finanzamt hat es aber so akzeptiert (Überprüfung bereits 3 mal erfolgt), und in unserer Arbeit hat es sich bewährt.
1. Der 2. Vorsitzende als der Verantwortliche für Bau unnd Werterhaltung schlägt dem Vorstand die aus seiner Sicht und Erfahrung notwendigen Arbeiten für das Folgejahr vor - getrennt nach den Kategorien : Außenzaun, Tor, Wege und Plätze, Geräteschuppen und Geräteplatz, Gerätereparaturen, Elektroanlage, Wassernetz, Grünanlagen, Winterdienst, Materialbeschaffung und -transport.
Hierzu wird auch detailliert der Arbeitsaufwand eingeschätzt.
Das Ganze addiert und durch die Anzahl der Parzellen (bei uns 41)
dividiert ergibt die zu beschließende Zahl der zu leistenden Pflichtstunden. Die Arbeitsstunde wird bei uns bewertet
mit 7,50 € - unabhängig von der Art der Tätigkeit.
2. Nachdem der Vorschlag mit oder ohne Änderungen beschlossen wurde, wird er als Beschlußvorschlag mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ( 3 Wochen durch Aushang) bekanntgemacht.
3. Die Mitgliederversammlung stimmt nun nach Diskussion über den Vorschlag ab (Dazu ist sie lt. Satzung berechtigt!)
Der Beschluß lautet dann sinngemäß:
"Für das Jahr .... sind pro Garten ...Stunden Gemeinschaftsarbeit
zu erbringen. Die Stunde wird mit 7,50 € bewertet. Der Betrag von ....€ (Anzahl Stunden X 7,50 €) ist vorab zu entrichten und ist bei der Jahreskassierung fällig. Pro erbrachte Pflichtleistungsstunde wird dann der Betrag von 7,50 € vergütet."
Zur nächsten Jahresversammlung wird dann die Abrechnung präsentiert - nach den oben angegebenen Kategorien. Dabei stellt sich dann heraus, ob die vorherige Einschätzung des Aufwandes dem tatsächlichen entspricht (Das ist oft nicht der Fall). In der Summe muß das Ganze aber dann stimmen!
Bleibt etwas übrig, entscheidet die MV über Rückzahlung oder Anrechnung auf die Stunden des Folgejahres.
Anschließend wird dann gleich der Vorschlag für das neue Jahr präsentiert und beschlossen. Weiter sie oben.
Bemerken muß ich, daß es zu dieser Verfahrensweise noch nie eine Gegenstimme oder eine Zahlungsverweigerung gegeben hat.
Und das Wichtigste (wenigstens für den Vorstand):
Fast alle machen mit und erhalten auch die Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Qualifikation mitzutun.
Auch die finanziell Schwächeren haben damit kein Problem, denn sie bekommen ihr Geld ja zurück und haben sogar die Möglichkeit, etwas mehr zu tun als sie lt. Beschluß leisten müßten, was sich dann auch im wahren Sinne des Wortes für sie auszahlt.
Und die wenigen, die aus irgendwelchen Gründen in diesem Jahr nicht "dabei" waren, haben ihr Scherflein finanziell dazu beigetragen.
Rechtzeitiges Bekanntmachen der Termine für die Arbeitseinsätze mit Aufgabenstellung trägt auch dazu bei, daß man Arbeiten übernehmen kann, die einem auch liegen.
Nun mag man auch in dieser Suppe noch ein Haar finden wenn man will - wir kommen gut klar so.
viele Grüße aus Dresden
Hans