Habe den ganzen Thread mal gelesen u. bin etwas verwundert über verschiedene Aussagen. Man sollte die ganze Angelegenheit aus zweierlei Sichtweisen betrachten. Einmal der vom alten u. neuen Pächter u. einmal vom Vorstand aus.
Wir handhaben es folgendermaßen im Verein:
Ein Pächter kündigt fristgemäß laut Satzung. Der Vorstand leitet die Schätzung ein. Dieser sollten zugegen sein, der Schätzer selbst natürlich, der Vorstand, der abgebende Pächter u. falls schon bekannt auch der neue Pächter. Sofern erforderlich, werden dem neuen Pächter mit der Schätzung bereits Auflagen zur Beseitigung von Bäumen oder was auch immer bisher störte auf dieser Parzelle, jedoch aus Gewohnheitsrecht bis zur Neuverpachtung Bestand haben durfte, erteilt bzw. der abgebende Pächter dazu aufgefordert.
Die Schätzkosten (wir bestellen derzeit noch Schätzer vom Verband), übernimmt der abgebende Pächter.
Anschließend treffen sich der Vorstand, der abgebende Pächter sowie der neue Pächter zur Pachtvertragsunterzeichnung. Das heißt, der Vorstand übergibt dem neuen Pächter einen Pachtvertrag, ein Schätzprotokoll, die Vereinsatzung, die Kleingartenordnung, Schlüssel vom Vereinsgelände usw.
Den Verkauf regeln ausschließlich die beiden Pächter allein. Dies kann auch mal eine Ratenzahlung sein oder was eben vereinbart wird. Auch ist es durchaus statthaft, dass der Abgebende den Garten für weniger Geld, als geschätzt, verkauft. Das ist ganz allein seine Sache u. dieses Recht kann ihm auch nicht streitig gemacht werden. Deshalb verstand ich in dem einen Beitrag nicht die Bemerkung, dass der Vorstand sich persönlich um den Verkauf kümmert, damit kein Gekunkel entsteht.
Jeder der ein eigenes Haus, ein Grundstück oder Auto schätzen läßt, kann es anschließend zu dem von ihm gewünschten Preis verkaufen. Eine Schätzung ist in diesem Falle lediglich eine Richtlinie.
Es kommt ja, wie auch in diesem Thread der Fall, öfters vor, dass ein Garten nicht gleich verkauft werden kann nach einer Kündigung. Der Pächter möchte jedoch den Garten unbedingt los werden, da er sonst verunkrautet u. verwildert, weil er aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in der Lage zur Pflege des Grundstückes ist. Oder aber es ist ein sehr hoch geschätzter Garten, den sich kein neuer Pächter leisten kann oder will. Also wird er unter Umständen den Garten auch zu einem niedrigeren Preis abgeben um zum Ziel zu kommen.
Wenn im Nachhinein dann solche Dinge, wie zum Aliegen dieses Threads auftauchen, dann ist das Sache von Käufer u. Verkäufer. Eine persönliche Verantwortung ist für Vorstände gesetzlich geregelt u. keiner sollte sich da mehr auf den Tisch ziehen, als unbedingt erforderlich für den Geschäftsablauf.
Im Thread kommt für mich zum Ausdruck, dass der Vorstand sich "schuldig" fühlt u. deshalb die Pacht erläßt. Auch das ist eine Sache, die es bei uns nicht geben kann, denn dieser "Erlaß" wird aus Vereinsgeldern bezahlt u. bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Als Vorstand sollte man auch immer darauf achten, dass man mit jeder Entscheidung Präzedenzfälle schafft. Sehr schnell kommen weitere Mitglieder u. sagen: "Ja, bei dem u. dem habt Ihr damals auch ...".
Wird eine Kündigung außerhalb der festgelegten Kündigungsfristen angenommen, da es einen neuen Interessenten gibt, muß sich auch der alte Pächter um die Modalitäten für den Strom- u. Wasserverbrauch kümmern. Der Vorstand liest bei der Schätzungsbegehung die Zähler mit ab. In der Regel einigen sich abgebender u. neuer Pächter, dass der neue die Rechnung übernimmt (kommt auf den Fortschritt des laufenden Gartenjahres an) u. erhält dann zum Jahresende die Rechung wie alle anderen Pächter auch oder der alte Pächter wird noch damit belastet. Dazu gab es auch noch nie Probleme bei uns.
Und das Wichtigste: Immer fein alles schriftlich vereinbarten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.