Gegenwind vom Landwirtschaftsminister

Begonnen von Eckhard, 07. September 2007, 22:25:00

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Eckhard

Liebe Gartenfreunde, besonders die aus Schleswig Holstein,
was ich da im Vereinsblatt las, schlägt dem Faß die Krone mitten ins Gesicht:

Der Landes Landwirtschaftsminister war zu Besuch. Hier Ausschnitte aus dem Bericht der 2. Vorsitzenden:
Zitatanfang
 Ferner teilte uns der Minister mit, dass geplant ist, die Zustän¬digkeit der Überprüfung der klein¬gärtnerischen Gemeinnützigkeit vom Land auf die Kommunen zu übertragen.

Es gab eine Anfrage von, ei¬nem Mitglied des Kleingartenaus¬schusses. Es ging um das leidige Thema ,,Strom in der Anlage". Der Minister hat sich entschieden da¬gegen ausgesprochen. Laut sei¬ner Aussage wird nur Arbeitsstrom in der Anlage geduldet, aber kein Strom auf den einzelnen Parzel¬len.
Auch denke ich, dass wir zu¬künftig verstärkt auf unsere Ver¬eine einwirken müssen, damit sie die Regeln zur Anerkennung der kleingärtnerischen Gemein¬nützigkeit einhalten. Denn wenn diese Überprüfung eine Aufga¬be der Kommune ist, werden wir alle überprüft. Dann kommt zu¬tage, dass kaum einer die Auf¬lagen erfüllt. Warum dies nicht erfüllt wird, spielt dann keine Rolle mehr, wenn es zum Bei¬spiel um ein Gelände geht, das zu Bauland umgewandelt werden soll.

Unterschrift stellvertr. LV-Vors. SH
Zitatende.

Dagegen sind Themen wie Waldbäume im Garten oder zu hohe Hecke Peanuts!

Es ist eine Bankrotterklärung  derjenigen, die im Landesverband , in dem Kreisverband (Plön) und in dem KleinGaVerin Schönberg jahrelang dazu beigetragen hat, dass diese Zustände eintreten konnten! In anderen Bereichen ist es ähnlich.
Anstatt Gärtnern Abmahnungen zu schicken , weil sie im März den Heckenfuß nicht unkrautfrei hatten (tatsächlich passiert), übersehen die Vorstände bei der Begehung, dass dort immer mehr Bauten in den Gärten entstehen. Einige haben schon das doppelte des Erlaubten überschritten. Viele haben den Anteil der Rasenfläche in ihren Gärten dermassen erhöht, dass ganze Anlagen schon längst nicht mehr dem BKlGG entsprechen und daher auch nicht mehr gemeinnützig sind.
Das wurde und wird von sehr vielen Vorständen toleriert, obwohl sie durch eigenen Verpflichtung der Pächtverträge mit Besitzer oder Erstpächter zur Überwachung der Einhaltung der BKleinGG verpflichtet sind.
Beispiel Strom: Obwohl, wie beim BDG nachzulesen ist, dass nur Arbeitsstrom erlaubt ist, werden Anlagen verkabelt ohne die dafür vorgesehen VDE Vorschrift zu beachten. Da wird unter den Augen des Vorstandes gleich in die Laube Strom gelegt.
Wenn ,lt BDG, die Vereine bei Nachfrage  durch die Kommunen ( in Zukunft)auch noch die Beweislast haben --- na, dann gute Nacht!
Die Kreisverbands- und Landesverbands- Vorstandsmitglieder sollten geschlossen zurücktrreten!

Was meint ihr?

gruß eckhard


Horst