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Thema: nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe  (Gelesen 21,483 mal)

Horst

  • Gast
"What shall we do with the drunken sailor .."
« Antwort #15 am: 07. September 2007, 06:46:00 »
Grüßt euch.
Ich habe nichts anderes erwartet.
Deshalb beteilige ich mich ungern.

Marcella;
bitte schildere den Fall doch bitte genauer.
Sonst gibt es noch 15 Beiträge,
das meiste davon Streit mit Gartenfreund Eckhard.

Euer
Horst

Marcella

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
« Antwort #16 am: 07. September 2007, 08:54:00 »
Vielen Dank für die vielen Hinweise.
Zu meinem Problem, Verkäufer und Käufer (also wir) haben uns geeinigt die Tanne, wenn sie gefällt werden muss (dazu gleich mehr) gemeinsam zu fällen.
Wenn sie gefällt werden muss... im KG-Gesetz-wirr-warr steht doch so eigentlich nur geschrieben das die Tanne zu fällen sei damit der Kleingarten anbautechnisch nutzbar sei. Da unser Garten 840qm gross ist, denk ich wir haben genug Anbaufläche und ich hoffe die Tanne stehenlassen zu können. Immerhin ist ein Kleingarten auch zu Erholungszwecken da und ich find die Tanne vor meine laube sehr erholsam. Wir werden sehen was der Vereinsvorstand dazu meint.
Vielen Dank und Gruss

Eckhard

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #17 am: 07. September 2007, 10:50:00 »
in einem Forum kann Jeder seine Meinung sagen.
Wenn Einigen meine nicht passt, sollten sie sachlich gegen argumentieren ,anstatt hier nur Polemik und sonst nichts abzulassen. Aber daran haperts wohl, mangels fehlender Vourteilsfreiheit.
Und dann das noch:
,,mit Vereinssache meine ich das jeder Vorstand selbst entscheiden muß wie er mit den Grundsätzen der Gesellschaft wie Gleichbehandlung, wie du es so schön gesagt hast, in seinen Verein umzugehen hat."-----------------

Eben Nicht! Der Vorstand hat sich dem unterzuordnen, wie alle Anderen auch.
Erst dann fängt man an, die Gartenfreunde wie Freunde zu behandeln!

gruß eckhard

Uwe

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #18 am: 07. September 2007, 12:45:00 »
Eckhard meinst du etwa ich solle meine Vorstandsarbeit so machen wie alle anderen Vorstände auch? Meinst du ich soll eimal im Jahr mit Zollstock und Gesetzbuch unterm Arm durch die Wege laufen und jeden abmahnen der was falsches im Gartengepflanzt hat, so wie es in Vielen Vereinen üblich ist? Nein das mach ich nicht mit, weil solch eine Regierung auf Dauer nicht zeitgemäß ist. Es gibt bei uns wirklich wunderschöne Gartenanlagen, die von den Mitglieder unter diese Maßnahmen errichtet wurden und das über Jahrzehnte lang. Die meisten Mitglieder sind heute 65-70 Jahre alt und die jungen Leute bleiben aus weil ihnen die Vorschriften zu streng sind. Die jungen wollen ja Obst und Gemüse anbauen, aber nicht grade auf eine Ackerfläche von ca 200m², sie möchten auch ein großen Baum (Tanne,Birke usw.)neben  der Laube als Schattenspender haben. Wenn der oder die Nachbarn nichts dagegen haben, warum soll sie dann weg? Wenn bei mir die Geschäfte ordendlich erledigt werden, wenn die Gärten ungefähr wie Kleingärten aussehen, wenn die Mitglieder mich mit Vornamen grüßen und nicht mit "guten Tag Herr Vorsitzender" und wenn sie zufrieden das Gartenleben genießen, dann kann ich sagen ich behandel meine Gartenfreunde wie Freunde. Deshalb spach ich von Vereinssache. Wohlgemerkt ich spreche hier nur von meinen Verein, was die anderen Vorstände machen ist mir eigendlich egal. Wenn du auf freie Meinungsäusserung bestehst, wobei ich deiner Meinung bin auch wenn sie manchmal wirklich ein bischen hart sind, dann haben auch die Vereine eine Charakterfreiheit.
Leute ich weiß mein Beitrag paßt hier nicht ganz rein. Marcellas Problem ist ja nur!!! eine Tanne. Bin ja gespannt wie ihr Problem ausgeht.

Gruß Uwe  

heinis kasse

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
« Antwort #19 am: 07. September 2007, 14:14:00 »
hallo alle und auch uwe,horst und ilex,
eckhard hat natürlich recht mit seiner meinung auch wenn es einigen zuwieder ist.
klar, das eine begehung jährlich stattfinden muss,damit nicht tannen und birken(sind das kleingarten gewächse?)dem nachbarn die
sonne wegnehmen.
wird bei der begehung festgestellt das ein kleingartenfremdes gewächs 3 meter erreicht hat bekommt der pächter die erlaubnis
zum fällen oder kappen.
kommt er der aufforderung nicht nach läuft das übliche procedere
ab.anhörung des gartenfreundes usw.aber alles ohne die paragraphenreiterei,sondern durch ein gespräch durch das dem gartenfreund verdeutlicht wird das er sich in einer gemeinschaft befindet,in der gewisse spielregeln beachtet werden müssen ,wie zum beispiel dem nachbarn durch seinen artfremden baum die sonne zu nehmen.
ich bin gewiss nicht mit eckhart immer einer meinung,doch wo er recht hat da hat er recht.
und vielleicht sollten ja einige gartenfreunde lernfähig sein
denn keiner hat das evangelium gepachtet.ich lasse mich gern eines besseren belehren.

viel spass beim gärtnern wünscht euch

heinis kasse

(p.s. erfahrener vorständler)

heinis kasse

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #20 am: 07. September 2007, 14:29:00 »
nachtrag zum beitrag,
ich denke ilex fehlt die praxis,scheint mir ein reiner theoretiker zu sein ohne jegliche kenntnis vor ort.

heinis kasse

ilex

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
« Antwort #21 am: 07. September 2007, 14:47:00 »
heinis kasse,

Du überrascht -so vermute ich mal - immer wieder die Teilnehmer in diesem Forum: mal verfluchst Du jeden "Paragraphenreiter" und willst diese "in die Tonne" treten (abwählen etc.), dann sprichst Du dich wiederum dafür aus, dass ein Jeder gewisse Spielregen einhalten muss. Und verweist dann auch noch auf Deine langjährige Erfahrung Vorstand.

Wo bitteschön stehen denn diese "Spielregeln" geschrieben: doch wohl nur in den Satzungen und Gartenordnungen (und natürlich auch im BKlG)!!! Jeder Gartenpächter -eigentlich doch erwachsene Menschen- sollten zumindest einmal während ihres "Kleingärtnerdaseins" diese zumindest einmal gelesen haben - den Pachtvertag natürlich auch.  Wenn denn nun ein Gartenpächter sich auch nicht durch noch so freundliche Gespräche mit dem Vorstand davon überzeugen lassen will, dass gewisse "Spielregeln" eingehalten werden müssen, bleibt doch nur in letzter (!!!) Konsequenz das von Dir beschriebene Verfahren der "bösen Paragraphenreiter" - bis hin zur Kündigung.

Marcella tut gut daran, den von ihr jetzt gewählten Weg zu gehen: ihrer Beschreibung nach wird sie die Angelegenheit "Tanne" wohl auch in ihrem Sinne mit ihrem Vorstand klären können.

Liebe Marcella,
berichte uns doch dann das Ergebnis!



Gruß

ilex

Re(e)Bell

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe
« Antwort #22 am: 07. September 2007, 16:01:00 »
Hallo,
ich muß mich schon wieder wundern wie es Funktionsträge von Kleingartenvereine schaffen, so schön um die gesetzlichen Vorschriften herumzuregieren und sich dann wundern, ja sogar empören wenn mal einer dagegen hält.
Warum haut ihr denn alle auf Eckhard rum. Der hat doch gar nicht so unrecht.
Worum geht es hier ?
Der Verein hat einen Garten mit einem Mangel zurückerhalten. Eigentlich wäre es im Geschäftsleben das normalste (vergleich mal das Leihgeschäft mit einem Auto) den Mangel erst zu beheben und den Garten dann in einem ordentlichen Zustand zu verpachten. Aber was machen die Kleingartenvereine, so wie ich dass aus den bisherigen Beiträgen sehe, ist das ja kein Einzelfall. Alle Mängel werden genau festgehalten und die Beseitigung dem neuen Pächter als Auflage übertragen. Der Kleingartenverein hat keine Arbeit und ist fein raus.
Der neue Pächter bekommt dafür ja eine "ermittelte" Entschädigung bzw. es wird ein Betrag in dieser Höhe dafür für das weitere überlassene Inventar abgesetzt. Jetzt hat der neue Pächter die Mühe und Arbeit. Es wäre ja alles in Ordnung, wenn denn der Preis stimmt. Da wird aber wohl der Hase im Pfeffer liegen. Wenn der Preis ausreichen würde um eine Fachfirma zu beauftragen könnte des Verein diese ja auch selbst beauftragen. Natürlich reicht der Preis nicht aus. Der Pächter hat den ja akzeptiert und den Garten in Kenntnis des Mangels gepachtet.
Ist die Vereinsbarung neben der Pachtzahlung eine Mängebeseitigung für eine nicht kostendeckende Entschädigung zu übernehmen wirksam ? Die Vereine tun so, wissen aber genau, dass der Pachtpreis durch § 5 BKleingG preisgebunden ist. Im Wohnungsmietrecht ist durch zig Urteile anerkannt, das die Mietpreisbindung auch solche indirekten Preiserhöhungen umfaßt.
Ich würde Marcella raten, diesen Beitrag auszudrucken und damit  mal zu einem fachkundigen Anwalt zu gehen. Mich würde sehr wundern, wenn der Verein dann nicht plötzlich andere Lösungen findet.
Wo ist nun der Verstoß


ilex

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #23 am: 07. September 2007, 16:37:00 »
Gut´ster Re(e)bell,

Dein Beitrag in allen Ehren - juristisch hast Du es ja recht gut drauf. Bei genauem Studium von Marcellas Mitteilungen wäre Dir aber nicht entgangen, dass sie sich mit dem Vorpächter brgl. der Beseitigung der Tanne bereits geeinigt hat. Nun möchte sie die Tanne behalten und wird ein Gespräch mit den Leuten suchen, die letztendlich darüber die Entscheidung treffen: nämlich dem Vorstand ihrer Gartengemeinschaft. Sie tut gut daran, dort nicht gerade mit den Vorschlägen aus diesem Forum auftreten...! Warum können "wir sog. Experten" relativ einfache Fragen von Gartenfreunden nicht enfach mal einfach, der Realität entsprechend beantworten?

Gruß


ilex

heinis kasse

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #24 am: 07. September 2007, 18:54:00 »
hallo alle und lieber ilex,
wie ich schon vorgeschlagen habe,
in gemeinschaftsarbeit die tanne weg und alle haben ruhe.
das ist gängige praxis ohne paragraphenreiterei.

ich freue mich das man auch ganz andere ansichten hört, nehme sie gerne auf und lerne daraus.

gutes gärtnern wünscht dir

heinis kasse

ilex

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #25 am: 08. September 2007, 00:24:00 »
...heinis kasse...

echt tolles Schlusswort zu diesem Thema...

Zu guter Letzt noch´ne Frage: was steckt hinter Deinem Namen???

heinis kasse??????

gino

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #26 am: 09. September 2007, 07:47:00 »
Diese ganze Diskussion erinnert mich an Otto Waalkes: "Kleinhirn an Faust- BALLEN" bzw. "Kleinhirn an Blutdruck- STEIGEN".
Ich kenn ja keinen von euch, man könnte aber meinen, ein großer Teil der Schreiber wären frustrierte, alte Männer, die den ganzen Tag nichts anderes tun als zu warten, dass einer was falsch macht. KEEP COOL!!!
Und nun: "Kleinhirn an Zunge- 2 Bier bestellen"
gino

Uwe

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #27 am: 09. September 2007, 18:02:00 »
Hallo gino

Von die von dir genannten älteren Männer können jüngere verdammt viel lernen. Auch dann wenn wir uns ab und zu mal so "herrlich" streiten. Für mich ist, meines erachtens, Otto W. durch seine sich wiederholende Witze Megaout und kann man hier mit den Beitragsschreibern nicht vergleichen.

Gruß Uwe  

Viola

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #28 am: 09. September 2007, 23:45:00 »
Hallo Marcella und andere Fragende,
sehr hilfreich wäre es, wenn gleich die ganze Geschichte hier geschildert würde. Du möchtest den Baum gerne behalten, Deine 1. Fragestellung war aber eine ganz andere!

Kleinhirn an Großhirn-2 Bier (Saft, Selters) bestellen und darüber reden ist immer noch die beste Lösung (beruhigt auch erstmal die Nerven).
Ein Blick in die dem Pachtvertrag beigeheftete Gartenordnung gibt Auskunft über nicht gestattete Anpflanzungen.Dazu gehören bei uns unter anderem Waldbäume, Nadelbäume....usw.

Viola

heinis kasse

  • Gast
Re : nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei päch
« Antwort #29 am: 10. September 2007, 12:04:00 »
hallo alle,
gino ist noch ein bißchen jung und lebensunerfahren aber er bringt farbe ins spiel.
mach weiter so "mein sohn" das tut gut.

gruss
heinis kasse

 

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