Hallo Uwe,
...nur solange, bis entweder höchstrichterlich festgestellt wird, daß derartige ungesetzlichen Zustände abgestellt gehören (ggf. gar aus eben diesem Grund das BKleinG zum Abschuß frei geben). Dann werden all jene ersten Vorstände Zeter und Mortio schreien, auf die böse Politik schimpfen etc. Die bislang schweigenden Verbands-Oberen werden mit wehenden Trauerfahnen voranmarschieren, du wirst schon sehen.
Oder, weniger dramatisches Szenario, bis ein Finanzbeamter feststellt, daß hier doch wenigstens -Geld braucht der Staat immer- Grundsteuer B fällig wäre. Woraus ein ebenso findiger Politiker messerscharf schließt, daß dann auch die Zweitwohnungssteuer fällig wird...
Das ließe sich noch beliebig fortsetzen.
Passend die alten deutschen Sprichwörter: Nichts ist so fein gesponnen... Oder: Der Krug geht nur solange zum Brunnen...
Ob sich all jene, bei denen derartig rechtswidriges Verhalten "geduldet" wird, glücklich schätzen können, das wage ich zu bezweifeln. Wäre zumindest ein Glück von der gleichen Qualität wie das Glück eines Ladendiebes, der nicht erwischt wurde. Okay, der Vergleich mit dem Ladendieb ist etwas krass geraten, setz 'nen Steuerbetrüger an dessen Stelle, dann hättest du eine etwa gleichwertige gesellschaftliche Akzeptanz.
Der Dumme ist in jedem Falle der Ehrliche. Schon deshalb sollte man da gegensteuern. Damit sollte auch kein Vorstand überfordert sein.
Mit Grüßen aus Dresden
Lutz