Dieses Thema ,,Größe der Bauten" ist aktuell:
...heute laß ich im Regionalteil SH des ,,Gartenfreund ,,.
Mein Verein schrieb dort:
,, Der Kreisverband hat uns ange¬schrieben und verweist darauf, dass Bauten, auch Veränderungen, drin¬gend angemeldet werden müssen. Andernfalls müssen nicht angemel¬dete Bauten bei Aufgabe des Gar¬tens abgerissen werden, was zu erheblichen Kosten führen kann."
heißt dass, wenn ich jetzt nicht meine Schwarzbauten anmelde, habe ich Bestandschutz solange ich den Garten habe? Ist ja toll, nach meinem Tod interessiert mich das ja sowieso nicht mehr!
Im Landesverbandsteil las ich:
,,,Liebe Gartenfreunde,
jetzt hat sich der Wechsel inner¬halb des Vorstandes und der Mit¬arbeiter-Riege endgültig vollzo¬gen. Das ist für uns, den neuen Vorstand ,die Gelegenheit, die Din¬ge anzufassen, von denen wir mei¬nen, dass sie wichtig sind und lei¬der in der Vergangenheit zu kurz gekommen sind.
Ein wichtiger Punkt ist die Schu¬lung unserer Kreisverbandsvor¬stände. Mit der Hoffnung und der Bitte die dort gesehenen und ge¬hörten Informationen auch an die Vereinsvorstände weiterzugeben. Diese Art der Informationsver¬mittlung wird nicht in einer,,hoch¬wissenschaftlichen" Form ange¬boten, sondern so, dass sie für je¬den verständlich ist. Ziel ist, dass
alle auf den gleichen Wissens¬stand kommen.
Es ist geplant zwei Vorstände¬schulungen im Jahr anzubieten.
Jeder teilnehmende Kreisverband erhält ein Zertifikat als Nachweis, dass er an Fortbildungsmaßnah¬men des Landesverbandes teilge¬nommen hat. Für die Fachberater ist dieses System schon einge¬führt.
Da es eine Änderung in der Überprüfbarkeit der kleingärtne¬rischen Gemeinnützigkeit gibt ,ist es unter anderem auch sehr wich¬tig nachzuweisen, dass die Ver¬eine, die Kreisverbände und der Landesverband ihren Verpflich¬tungen nachkommen und ihre Mit¬glieder schulen.
Daher wird diesmal der Lan¬desverband eine Schulung für die Kreis- und Vereinsvorstände durchführen, damit gewährleistet ist, dass bei diesem wichtigen
Thema alle 200 angeschlossenen Kleingartenvorstände und auch die 15 Kreisverbandsvorstände informiert sind. Das Hauptthema dieser Schulung: ,,Kleingärtneri¬sche und steuerliche Gemeinnüt¬zigkeit".
Da rund 700 Personen zusam¬men kommen werden, wird die Schulung auf drei Termine (Janu¬ar, Februar und März) aufgeteilt. Die Vereins- und Kreisvorstände erhalten rechtzeitig eine Einla¬dung, in der Ort, Datum und Zeit angegeben sein werden.
Wir können nur an alle Vorstän¬de appellieren zu dieser Schulung zu kommen."
Jahrzehntelang passiert gar nichts. Jetzt überschlagen sie sich (sehr kurze Vorbereitungszeit).
Zu hoffen ist nur, dass da was Vernünftiges herauskommt. 700 Einladungen –ne Menge Spesen und das ist in der Form noch nicht durchgeführt worden (von Festen mal abgesehen). Ich wundere mich auch, warum man nicht das Internet (jeder Vorstand wird doch wohl einen PC privat zugänglich haben) dafür nutzt, oder soll da wieder der Pächter nicht mitlesen dürfen?.
o propos internet – Unser Dr Franke aus Berlin schreibt schön in der letzten Ausgabe über Öffentlichkeitsarbeit. Im gleichen Blatt steht auch eine Anzeige des BDG und wirbt mit publikationen zum downloaden. Nur, wenn man dann die letzte P. zum Thema Recht im Kleingarten ansehen will: ,,...steht als download nicht zur Verfügung" - Toll, diese Öfentlichkeitsarbeit!
gruß eckhard