Aztekenofen

Begonnen von Hans, 10. Februar 2008, 17:11:00

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Hans

Hallo,

unsere Stadtgartenordnung und unsere Vereins-Kleingartenordnung verbieten das Verbrennen von Gartenabfällen sowohl im Freien als auch den Betrieb eines mit flüssigen oder festen Brennstoffen betriebenen Ofens in der Laube. Einige findige Gartenfreunde
haben sich nun einen Terracotta- oder Aztekenofen besorgt oder verbrennen ihre Zweige auf dem Grill. Die Auswirkungen sind Belästigung der Umlieger durch Rauch; und die erste Auseinandersetzung ließ nicht lange auf sich warten. Es endete mit Gebrüll und Beleidigungen - und die Verursacherin sprach beim Vorstand vor und bat um Aufklärung.
Wie bewertet Ihr diesen Vorgang, und wie handelt Ihr in diesem Falle?

Hans

Eckhard

Hallo Hans,
unter Nachbarn  und unter höflichen Menschen gehört es sich, jede Form von Belästigung sofort einzustellen, wenn sie denn vom Nachbar als solche empfunden wird .

gruß eckhard

Hans

Hallo lieber Eckhard,

ganz Deiner Meinung - aber alle Menschen sind eben nicht so.
Deswegen ja auch die (viel zu) vielen Gesetze und Vorschriften.

Grüße von

Hans

Uwe

Hallo Hans

Wenn jemand, durch verbrennen von Sträuchern und Unrat mit starker Rauchentwicklung, andere belästigt oder schädigt verstößt er gegen den §325 des StGB und das kann angezeigt werden. Ich hatte vor kurzen auch den Fall.

Gruß Uwe

Eckhard

und wenn es Kaminkleinholz ist?

Hans

....dann räuchert es nicht. Wenn es nicht räuchert, dann merkt es keiner. Wenn es keiner merkt, dann beschwert sich keiner.
Wo kein Kläger da kein Richter!
Ich nehme das Ganze zum Anlass, wieder mal einen Aushang an die Tafel zu heften: "Aus gegebenem Anlass"......

Hans

Uwe

Hallo Hans

Das hast du sehr gut erklärt, sonst müßten wir ja auch das grillen, Fische räuchen und sogar das heizen in der Laube verbieten. Das mit den Aushang ist eine gute Lösung, dann kann man es noch auf der nächsten Versammlung erwähnen und sollte es eigendlich ausreichen.

Gruß Uwe

Eckhard

mit Aushängen hab ich so meine Vorurteile.
Gerade weil Selbstverständliches im Umgang zwischen Nachbarn eine Frage der Erziehung und Höflichkeit ist, sollte sich ein Vorstand darauf beschränken, darauf mündlich hin zu weisen, wenn er gefragt wird.
Es gibt gerade bei den Kleingärtners (auch Geflügelzüchter) den Hang, alles zu reglemtieren, ohne dass sie dazu beauftragt sind.
Dass führt dazu, dass einige Mitglieder ihr Gefühl für selbständiges Denken und Handeln und Verantworten verlieren.

Uwe

Hallo Eckhard

Wie darf ich das verstehen, ein Vortstand sollte sich darauf beschränken, mündlich darauf hinzuweisen, wenn er gefragt wird. Meinst du der Vorstand soll solange die Fresse halten bis der Streit unter den Nachbarn so verhärtet ist das er nicht mehr zu kitten ist und wenn die Nachbarn dann nicht mehr weiter wissen kann der Vorsitzende ja sein Glück versuchen? Also ich sehe es sogar als Pflicht des Vorstandes auf Straftaten im Verein, über Aushang und MV, hinzuweisen bevor das Kind in Brunnen gefallen ist.

Gruß Uwe

Eckhard

wir leben im Kleingarten nicht im rechtsfreien Raum.
Ein "eingreifen" ist nicht erforderlich.
Jeder hat genug Möglichkeiten, sich Recht zu schaffen, wenn es nötig ist, da brauchts nicht den Vorstand.
Der soll sich sich lieber um die Belange der GO kümmern, und NUR um die.

Uwe

das ist jetzt die Bestätigung, das du doch keine Ahnung von Vortsandsarbeit und Vereinsleben hast.

Ahnungsloser

Da ich ab und an in diesem Forum stöbere, bewundere ich doch bei
einigen Mitgliedern die Umgangssprache. Wie mag es in deren
Kleingartenanlagen wohl zugehen.Ansonsten kann man sich hier aber auch die eine oder andere Anregungen holen.
 


 

Eckhard

der Uwe will uns weismachen, auf seine unverwechselbare Art, dass ein Vorstand sich auch um Angelegenheiten kümmern sollte, die nicht in der Satzung , im Pachtvertrag oder GO verlangt werden.
Wenn der Uwe dann auch noch selbst so im Vorstand tätig ist, na dann......

mit freundlichem Gruß eckhard

Uwe

Eckhard! Ich glaub du hast entweder den Überblick verloren oder du weiß nicht mehr was du schreibst. Im vorletzten Beitrag, von dir, schreibst du "der Vorstand hat sich NUR um die GO zu kümmern und Nur um der". Jetzt kommen noch Satzung und Pachtvertrag hinzu. Bin gespannt was dir noch einfällt. In übrigen steht in unserer GO das das verbrennen von Sträuchern und Unrat gansjährig verboten ist, das sollte wohl auch in vielen anderen Gartenordnungen drinstehen. Und genau das ist doch das Thema hier, oder nicht?

Eckhard

Lieber Uwe,
es bringt nichts, wenn man par tuet etwas so  hinbiegen will, um einen Konflikt mit den Verträge  zu konstruieren.
Es ist geradezu grotesk, zu versuchen , in einem Aztekenofen Gartenabfälle zu verbrennen.

Also ist das hier eine Vorgehen, wie es beim Grillen vergleichbar zu geht.
Nach Deiner Logik müßten dann alle Gärtner, die ihre Grillkohle mit Kleinholz anheizen mit dem Einschreiten des Vorstands rechnen.

mit freundlichem Gruß eckhard

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