Bericht von einer MV -Teil 1: Die Rechenkünstler

Begonnen von Lutz, 08. März 2008, 11:53:00

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Lutz

Hallo an alle!

Die MV ist Geschichte, die "Ergebnisse" sollten nicht im Verborgenen bleiben.
Hier möchte ich Euch in loser Folge über die neuesten Merkwürdigkeiten berichten.

Teil 1

Die Rechenkünste unseres Vorstandes

Diese Experten haben jetzt auch schon festgestellt, daß seit 2002! die Ausgaben für Wasser die Einnahmen um mittlerweile knapp 13.000 € überstiegen. (Schnellmerker!) Die Ursachen weisen sie "enormen Wasserverlusten" zu.
Doch sieht man sich an, wie die Experten rechnen, so fällt auf, daß das Rechnen allen Professor-, Doktor-, oder zumindest Dipl.Ing-Titeln zum Trotz, nicht ihre besondere Stärke sein kann.

Was also tun sie? Sie legen nicht etwa, wie es bei jeder Betriebskosten- Abrechnung für die Wohnung üblich, die Kosten verbrauchsabhängig um. Nein!
Die lesen ab "x,xx Kubikmeter", multipliziern diesen Wert mit dem Kubikmeterpreis der Stadtwerke und wundern sich, daß am Ende Geld fehlt. => Hura, Wasserverlust!

Mein Einwand, daß nicht das Wasser (Strom analog) verkauft sondern die kompletten Kosten! verbrauchsabhängig bzw. nach einem zu beschließendem Umlageschlüssel -zB ein Teil nach Verbrauch und der Rest nach qm- umgelegt werden sollten, wurde als Unsinn und völlig verfehlt hingestellt.
Ebenso mein Hinweis auf unterschiedliche Messgenauigkeit (Eichtoleranzen bzw. zulässige Differenzen) zwischen Hauptzähler und Unterzählern.
Mein Einwand, daß, da die Leitung als Sommerleitung gebaut wurde, also regelmäßig im Herbst die (privaten) Unterwasserzähler ausgebaut werden und an diesen Stellen in die Leitungen mehr oder weniger Grundwasser, Sand und
Verunreinigungen (auch Tiere) eindringen, die die Messgenauigkeit der Unterzähler weiter verschlechtern, das wurde von der MV, respektive Teilen davon, gar mit persönlichen Beleidigungen aufgenommen. Ich sei derjenige, der die Wasserleitung verunreinige... Nun ja.
Den Hinweis, daß bei einer großen Anzahl der Unterzähler der Eichzeitraum weit -bei mir bereits bei Gartenübernahme 2003 um einige Jahre- überschritten sei, den habe ich mir dann doch erspart.

Im Ergebnis wurde mit überwältigender Mehrheit (99,5%, Honecker wäre vor Neid erblaßt) beschlossen, diesen "Fehlbetrag" über eine Umlage einzutreiben.
Hier, für die Juristen unter uns bestimmt interessant, der genaue Wortlaut:

"Für den Ausgleich der finanziellen Verluste durch eine andauernde Unterdeckung der Wasserkosten in den letzten Jahren wird eine einmalige Umlage in Höhe von 40 EUR erhoben.
Diese ist mit der Jahresrechnung 2009 zu bezahlen.
Die Umlage dient der Konsolidierung des Haushaltes und damit zur Gewährleistung des nachhaltigen Betriebes der Kleingartenanlage."

Meine Frage, ob wirklich auch jene Gartenfreunde, die den Garten erst seit kurzem haben, diese Umlage in voller Höhe zu zahlen haben, die wurde mit dem letzten Beschlußsatz begründet und bejaht.

Eins steht mit Sicherheit fest; in fünf Jahren wird es wieder einen solchen Beschluß geben müssen denn der Fehler ist schon eingeplant. Solange wie nicht umgelegt sondern "verkauft" wird ist die "Unterdeckung der Wasserkosten" so sicher wie das Amen in der Kirche.
Gleiches bei den Stromkosten, denn dort wird ebenso gerechnet.

Damit genug für heute...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

ps. @ Hans. Ostern würden meine Frau und ich gern nutzen, um eurem Verein mal einen Besuch abzustatten?  
Privat-Mail kurzzeitig unter waldgaertner(at)arcor.de

Eckhard

Hallo Lutz,
Verein müssen sowieso die Abrechnung der Wasser- oder Stromkosten gesondert penibel Jahr für Jahr so abrechnen, dass Einnahmen(incl Forderungen) und Ausgaben gleich sind.
 - Übrigens auch bei Gemeinschaftsarbeiten und deren "Strafzahlungsabrechnung"
Das darf nicht im Gesamthaushalt untergebracht werden.
Dann stimmt's immer und deine Berechnungsforderung muß sofort eingeführt wewrden.
Andererseits ist eine Umlage von 8 € / Jahr nicht die Welt, weil ja jeder in der Zeit immer zu wenig gezahlt hat.

Vorschlag: Zahlen - unter Vorbehalt, es wird  ab sofort wie o beschrieen verfahren .

viel Erfolg
ekhard

Lutz

Hallo Eckhard,
in den mir zugestandenen 5 Minuten Redezeit hatte ich auch darauf verwiesen, daß dieser Posten ein Durchlaufposten ist, also Einnahmen = Ausgaben. Doch da hätte ich auch gegen Windmühlen kämpfen können. Lernresistenz, gepaart mit Altersstarrsinn, "Da kannste nichts mach'n!"
Also: Die "übliche" Berechnungsmethode wird beibehalten...Basta! Mit dem Segen der versammelten Gartenfreunde, mit dem Segen der "Revisionskommision" und mit dem stillschweigendem Einverständnis des Stadtverbandes, der mit einem Vertreter bei der MV ebenfalls anwesend war.

Aus den Finanzabschlüssen, die die Gartenfreunde in die Hände bekommen, geht übrigens garnichts konkretes hervor. Weder, woher das fehlende Geld genommen wurde noch stehen dort irgendwelche Einnahmen Gemeinschaftsarbeit, die ja tatsächlich bestehen, entsprechenden Ausgaben gegenüber. Eine Parkplatzgebühr wird zwar erhaben, erscheint ebenfalls in den Einnahmen nicht. Einsicht kann man auch nicht nehmen, das stünde einem nicht zu... Wäre sicher ein neues Thema wert, ist im Finanzbericht und -Plan doch  sogar (verdeckt) Arbeitslohn (Personalaufwendungen mit dem Namen Umlage Wasser und Umlage Elektro) für die ehrenamtliche Arbeit eingeplant und ausgewiesen...

Daß wir die Rechnung unter Vorbehalt zahlen ist schon klar. Auch, daß das Wasser (auch von uns) bezahlt werden muß.

Die Frage, die sich mir stellt;
Wie erreiche ich, daß zukünftig korrekt abgerechnet wird? (Zu klagen ist mir eigentlich doch zu blöd...)
Wie läuft so etwas in anderen Vereinen?

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

hi Lutz,

kannst Du Dir bei uns mal anschauen.

Grüße von

Hans

Markus

Also wir hatten auch Probleme mit zu viel Wasserverlusten. Haben die letzten Jahre aktiv an den Wasserleitungen gearbeitet und die Kosten hierfür gleichmäßig auf alle Verteilt. (Wieso soll ich bezahlen, war doch der andere Anlagenteil!).

Trotzdem gibt es jedes Jahr Differenzen zwischen den Gartenzählern und dem Stadtzähler (Ablesefehler, kleinste Undichtigkeiten in der Hauptleitung, ..). Wir handhaben es so, daß jeder seinen Verbrauch lt. seiner Uhr bezahlt. Die Differenz wird gleichmäßig auf alle Pächter verteilt. Beim Strom handeln wir Ähnlich. Früher wurde es auf die Einheiten umgerechnet. Da haben Vielverbraucher auch viel der Verluste gezahlt. Wenignutzer fast Nichts. Das war eine ungerechte Verteilung.

Gruß Markus

Lutz

Hallo Markus,

zu den Differenzen zwischen den Unterzählern und dem Hauptzähler habe ich ja bereits im Eröffnungs-Posting etwas geschrieben,
möchte hier noch etwas genauer darauf eingehen: Die Zulässige Zählerdifferenz zwischen neuen geeichten Unter- und Städtischem Hauptzähler darf 5 % betragen (nach Auskunft eines Herrn vom Eichamt) In Häusern üblicher Größe kommen nochmals 5 % dazu wenn mal irgendwo ein Wasserhahn tropft. => Ein Hahn tropft aber der Unterzähler reagiert nicht. Mehrere Wasserhähne hinter mehreren stillstehenden Unterzählern und der ohnehin viel sensiblere Hauptzähler zählt jeden Tropfen. Je mehr Zapfstellen mit eigenem Unterzählern um so größer wird also auch die Differenz sein. In der Wohnungswirtschaft sind rein rechtlich wohl 20 % Differenz noch zulässig und werden dort auch verbrauchsabhängig umgelegt. Strom wird ebenso gehandhabt, für die Heizkosten hat der Gesetzgeber anderes vorgeschrieben. Es ist also bereits vieles per Gesetz geregelt und die gängigen Nebenkosten-Abrechnungsprogramme (auch die Kleingarten-Verwaltungsprogramme?) lassen i.d.R. auch nicht anderes zu. Ich bin seit Jahren im Vorstand einer Wohnungsgenossenschaft, habe somit jedes Jahr die Nebenkostenabrechnungen auf meinem Tisch und weiß also wovon ich rede.
Eure Umlageberechnung ist so sicher auch in Ordnung, vorausgesetzt ihr habt diesen Umlageschlüssel im Verein so beschlossen. (Wir haben übrigens in unserer Wohnungsgenossenschaft bei jedem Umlageschlüssel mehrere gesetzlich mögliche Varianten diskutiert und zu guter Letzt einstimmig! beschlossen, wodurch uns eine Menge Verwaltungsarbeit mit Einsprüchen zu den Nebenkostenabrechnungen erspart geblieben ist.)
Falls bei Euch -aus welchen Gründen auch immer- die Umlageschlüssel neu beschlossen werden müssen wäre zu überdenken, ob nicht Eure Umlage der "Differenz" oder, was einfacher zu handhaben wäre, von z.B. 10 oder 20 % der KOSTEN nach Gartengröße umgelegt werden sollten. Würde mE sogar noch eher den Vorschriften zur Nebenkostenabrechnung entsprechen, wenn Ihr schon eine Totalumlage wegen ungerecht empfundener Kostenverteilung für Euch abgelehnt habt.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Markus

Hallo Lutz,

gibt es wirklich Regelungen, wie der Wasser bzw. Stromverlust in einer Gartenanlage umgelegt werden darf???
War mir neu. Aber bitte, wir sind in Deutschland. Wo gibt es dazu genauere Info`s?
Am Gerechtesten ist aber doch wirklich die Differenzen (die bisher meist aus defekten Hauptleitungen und "RUndingsfehlern"  beim Ablesen bestanden auf alle gleichmäßig umzulegen.
Ich sehe keinen Grund, jemanden mit einem Großen Garten mehr für das Wasser zahlen zu lassen, als jemandem mit einem kleinen Garten. Es wird ja nicht wie bei der Heizung der Raum in m³ bewässert.
Und die Aussagen:" warum sollen wir für den Rohrbruch bezahlen, unser Strang ist doch in Ordnung" wirst Du damit auch nicht beheben können.
Beim Strom ist es gleich und eine Gasleitung oder Fernwärme haben wir in unserer Anlage nicht.

Bisher fahren wir damit sehrgut

Gruß Markus

Lutz

Hallo Markus,

es gibt, wie ich schon schrieb, Regelungen, wie bei vermietetem Wohnraum zu verfahren ist (Google Nebenkostenabrechnung) und dort wird Wasser -wenn keine Wasseruhren vorhanden- nach qm umgelegt. Mit Zählern nach Verbrauch.
Verbrauch jedoch relativ, also Gesamtkosten = 100 %, Summe nach Zählerstand ebenfalls = 100 %. So ergibt sich für jeden einzelnen ein Betrag, der seinem Zählerstand entsprechend dessen prozentualen Anteil ergibt. (Klingt kompliziert, ist aber wirklich ganz einfach) Diese Regelungen werden weitesgehend auch von Eigentümergemeinschaften angewendet, denn warum sollten diese das Rad neu erfinden?
Und die Situation in einem KGV ist doch, was Wasser und Strom betrifft, damit irgendwie vergleichbar, oder? Der Verein handelt, was die entstehenden Kosten anbelangt, faktisch wie ein Treuhänder. Warum sollte der Verein also nach anderen als den bewährten Regeln handeln? Nur weil es es womöglich in gewissen Grenzen auch darf?

Zu den eventuellen Rohrbrüchen ein Beispiel: In einem mehrstöckigem Mehrfamilienhaus wohnen auf jeder Etage 4 Mietparteien. Es wurden 4 Versorgungsschächte vom Keller bis zur letzten Etage gezogen mit (u.a.) jeweils einem separaten Wasserstrang. Ein Strang geht kaputt und 'ne Menge x Wasser läuft weg. Zahlt das nach obiger Argumentation nur die Mietergruppe, die an der defekten Leitung angeschlossen war? Wie willst du "x" errechnen wenn auch, wie bereits beschrieben, andere Ursachen für Zählerdifferenzen bestehen. Ich denke, das Risiko ist in solch einem Falle von allen zu tragen -sollte in einer Gemeinschaft auch das Normalste von der Welt sein.

Gruß Lutz

Eckhard

genau....
wenn man dann noch die Aussagen der Hersteller von Wasseruhren dazunimmt, dass Abweichungen bei geeichten  normalen Uhren bis zu 30 % sein DARF - die besseren Wasserwerksuhren bis 15 %
..und dann noch bei der Beurteilung durch Rechtsprechung  unter Zuhilfenahme des Mietrechts ,

dann erahnt man wie weit sich Kleingartenvereine ein eigenes "Rechtssystem " an der Gesellschaft vorbei gebastelt haben.

Nicht alles, was logisch erscheint, ist vernünftig und gerecht.

Anne

Ich habe mir die vorangegangenen Einträge durchgelesen und bin nun auch nicht schlauer. Mit dem Wasser haben wir keine Probleme mehr, seit wir die Wasseruhren komplett gewechselt haben. Sorgen macht mir der Strom, wenn ich dieses Jahr alle Abschlagzahlungen tätige, komme ich sogar ins Minus, heißt ich müßte den Strompreis eigentlich über den Preis des Anbieters erhöhen. Gewinne sind aber nicht erlaubt. Es gibt also auch keinerlei Rücklage für eventuelle Reparaturen, geschweige Vandalismus. Rücklagen auch so eine Sache. Nach dem der Kassierer gewechselt hat, habe ich die Unterlagen mal genauer angesehen und festgestellt, dass wir identisch seit 2 Jahren immer 1.500 kWh (300,00 €) Verlust haben, die aus der Stromkasse gehen.
Bald ist MV und ich muss mir etwas einfallen lassen. Frage an die Männer bzw. die "Rechnungskünstler" was mache ich nehme ich eine höhere Grundgebühr als der Stromanbieter oder lege ich die Verluste um? Und bitte mal verständlich der Herr von der Wohnungsgenossenschaft, schließlich bin ich ein Chef und eine Frau.

Mit gartenfreundlichen Grüßen

Eckhard

Liebe Anne,
Stromzähler sind genau. Da gibt es keine Abweichungen, wie beim Wasser.  Da verbraucht einer bei euch  am Zähler vorbei. Da hilft nur , alle Anschlüsse prüfen. Alle Anschlüsse bis zu den Einzelzählern in Gehäuse mit klarem verblombten Deckel legen.

gruß eckhard

Lutz

Hallo Anne,

an Deiner Stelle würde ich mal einem Elektro-Fachmann von Eurem Problem berichten, diesen die Anlage ggf. mal prüfen lassen. Meine Erfahrung: telefoniere mit mehreren E-Firmen, beschreibe Dein Problem und wenn Du Glück hast wird- völlig kostenlos- aus dem Problem ein Problemchen...

Du schreibst von 1.500 kWh Differenz. Wieviel Prozent wären das, also wie groß ist das Problem? Wieviel Unterzählern sind angeschlossen? Auch das wird der E-Fachmann im Vorfeld wissen wollen.

Mögliche weitere Fehlerquellen, abgesehen von der von Eckhard genannten, wären:
-alte "hinkende" Unterzähler (der Schwellenwert, also der Stromverbrauch, der nötig ist damit der Zähler überhaupt anspringt, ist zu hoch)
-Leitungsverluste, die auftreten zwischen Eurem Hautzähler und den Unterzählern. Abhängig ist dies u.a. von der Leitungsqualität und -Länge, doch auch da kann Dir sicher eine Fachfirma genaueres sagen.

Du schreibst: "Sorgen macht mir der Strom, wenn ich dieses Jahr alle Abschlagzahlungen tätige, komme ich sogar ins Minus, heißt ich müßte den Strompreis eigentlich über den Preis des Anbieters erhöhen. Gewinne sind aber nicht erlaubt." Das verstehe ich nicht. Wenn Du ins Minus kommst bei der jetzigen Rechenmethode, mit höheren Preisen jedoch nur besagtes Minus ausgleichst, wo macht Ihr da Gewinn?

Grundsätzlich sollte mE davon ausgegangen werden, daß der Verein diese KOSTEN treuhänderisch verwaltet. Strom- und Wasserversorgung gehört nicht zum Geschäftsbetrieb des Vereins. Also, wie du schön richtig schreibst, sind Gewinne aus diesem "Geschäft" nicht zulässig. Aus dem selben Grund sind allerdings, bei ordnungsgemäßer Kostenabgrenzung, auch keine Verluste möglich. Stell dir das so vor: Ein Topf für Einnahmen und Ausgaben Verein. Ein zweiter für die Einnahmen und Ausgaben Wasser und ein dritter für Elt. Ein Zusammenschütten ist nicht erlaubt. Jeder Elt- und Wasser-Topf muß am Jahresende leer sein. Ist ein Überschuß vorhanden wird der gemäß Verteilerschlüssel gutgeschrieben, fehlt Geld muß das nachgezahlt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Ihr könnt doch nicht einfach Geld von den Mitgliedsbeiträgen für den nicht satzungsgemäßen individuellen Stromverbrauch verwenden.

Wenn ihr also keinen Strom-Dieb im Verein findet, sich sonstige Fehlerquellen nicht in vertretbarem Kostenrahmen (treuhänderisch unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit) beseitigen lassen, so wirst du wohl nicht umhin kommen und höhere Preise als Eurer Stromversorger berechnen müssen. Denn woher sonst sollte das fehlende Geld kommen?

Hoffe, daß "der Herr von der Wohnungsgenossenschaft", übrigens Lutz mit Namen, das Frau und Chef verständlich gemacht hat ;)

--
Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans

Hallo Anne,

aus meiner Erfahrung möchte ich noch etwas zum Vertändnis der Ablesedifferenzen beim Strom beitragen.
Gehe, wenn Du die Möglichkeit hast, mal in einer  Zeit zum Hauptzähler der Anlage, wo sich keiner im Garten aufhält, keine Kühlschhränke und keine Heizungen in Betrieb sind - also mitten im tiefsten Winter. Da wirst Du feststellen, dass sich das Rädchen ständig dreht, d.h. es wird Strom verbraucht. Wir haben lange gebraucht bis wir herausgefunden haben, dass jeder Zähler einen Eigenstromverbrauch hat, auch wenn dahinter kein Verbraucher hängt. Dieser geringe Verbrauch hat in der Summe der Einzelzähler zur Folge, dass der Hauptzähler ständig läuft und zählt. Bei uns hat das bei 40 Gärten zur Folge, dass wir im Jahr einen "Verlust" von etwa 500 kWh haben.
Rechne mal aus, wieviel das bei der Anzahl der bei Euch installierten Anschlüsse zur Folge hat. Dann seid Ihr schon etwas schlauer.
Diese "Verluste" sowie die Fixkosten bei der Stromrechnung legen  wir jährlich zu gleichen Teilen auf alle Abnehmer um, und alle sind zufrieden.
Was  die Abschläge anbetrifft, die vom Versorger abgebucht werden und die wir praktisch vorfinanzieren müssen (was unsere Mittel sehr belastet), so haben wir folgende Lösung gefunden:
Bei der Jahresabrechnung zahlt jeder einen Abschlag in der Höhe, die dem Verbrauch des abgerechneten Jahres entspricht. Dieser wird dann bei der nächsten Abrechnung gutgeschrieben und der neue Abschlag angepaßt (ähnlich wie die Abschläge bei Strom und Gas im Haushalt). Wenn das einmal eingeführt worden ist läuft  das gut und hat noch dazu den Vorteil, dass beim Ausscheiden eines Pächters der Strom in der Regel schon bezahlt ist.
Ähnlich verfahren wir beim Wasser.

Grüße aus Dresden

Hans

Markus

Hallo Eckard,
wo hast Du die Information her? Welcher Stromzähler ist genau?
Es fängt schon damit an, daß ein Stromzähler (ähnlich eines Wasserzählers) eine gewisse Grundleistung benötigt um überhaupt zu reagieren. Lässt Du bespielsweise ganzjährig Deine Sparlampen leuchten, sagen wir mal 3x7W, sind dies 21W. Das dürfte knapp unter der "Bewegungsgrenze" liegen. Hört sich nicht viel an, sind aber im Jahr über 180KW.
Dann kommen die Verluste auf der Stromleitung (auf dem Weg zum einzelnen Zähler) hinzu.

Die Stadtwerke (zumindestens hier) rechnen mit jährlichen Verlusten vón ca. 10-15%. Das ist ganz normal. Da kannste verplomben wie du Willst. Da hilft nur "Umlegen"

Gruß Markus

Eckhard

zum Thema Stromzähler: Ein Kraftfeld,  dass  entsteht, wenn  ein Strom durch  einer Spule fließt, wirkt auf eine drehbare Alu -Scheibe. Der Wirbelstrom, der dabei in dieser Scheibe entsteht, bewirkt, dass sie abgelenkt wird. Auch bei kleinstem Strom kommt die Scheibe in Gang, weil das "Drehmoment" in dem Maß steigt, wie ihr entgegengewirkt wird. Deshalb auch keine "Reibungsverluste".

Die Leistung von 1,5 W / Zähler Eigenverbrauch  ist etwas hoch (Normal max 0.6 W )

Wir sprechen  hier von Kosten i H v  1,80 € /Jahr !

Wo ist das Problem?

gruß eckhard

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