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Was passiert bei Aufgabe des Gartens?

Begonnen von Hoppelminister, 11. April 2008, 12:41:00

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Hoppelminister

Hilfe, Hilfe,
wer kann mir helfen. Ich habe ein Problem. Wenn eine Kündigung des Gartenfreundes durch den Vorstand für sofort angenommen wurde, da man vor Ablauf der Probezeit gekündigt hat, wie geht es weiter? Der Vorstand besteht auf Zahlung von Beiträgen wie, Vereinsbeitrag, Pachtzahlung und etc. bis zur neuen Vergabe des Gartens. Da laut Satzung die Gartenmitglieder für die Säuberung der nicht verpachteten Gärten verantwortlich sind, soll ich auch noch das bezahlen. Ich bin kein Gartenmitglied mehr, habe beim Verband gekündigt, es kommt auch kein Gartenfreund mehr, und dennoch soll ich, so lange dafür bezahlen. Wie kann das angehen?
Danke im Voraus

Eckhard

Hallo Hoppelminister,
es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die kündigung gilt. Vertrag läuft bis Ende d Jahres.
Kündigungsfrist ist eingehalten.
Ihr seit bis dahin wie vorher Pächter mit allen Rechten und Pflichten. Was anderes gilt nicht.
Ihr habt genügend Zeit einen Nachfolger zu suchen. Das müßt ihr unbedingt tun, wollt ihr unnötige Kosten vermeiden. Den Garten, wie im Pachtvertrag gefordert zur Übergabe herrichten, ein ganz normaler Vorgang.

gruß eckhard


Eckhard

p. s.

Im Kleingartenbereich Pachten  gibt es keine wirksame Probezeit - auch nicht bei Wohnungsmiete.

Viola

Hallo Hoppelminister,

Kündigung vor Ablauf der Probezeit...was ist denn das für ein Schwachsinn, eine Probezeit gibt es nur im Arbeitsrecht.

Hilfreich wäre hier wirklich, Du schreibst uns mal die Formulierung im Pachtvertrag. Der wird normalerweise auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, aber mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.Oktober des laufenden Jahres kündbar.
Anders kann es sein, Du hast einen privaten Verpächter, da ist die Vertragsgestaltung frei.
Bitte mehr Informationen.
Viola

Eckhard

Hallo Viola,
wie kommst du auf 30. Oktober?

gruß eckhard

Viola

Lt. Unterpachtvertrag, mit dem Zusatz-
abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich-

gilt bei Euch was anderes?
Viola

Eckhard

erstmal sind nicht alle Verträge gleich.
Grundsätzlich gelten allgem Pachtrechtregeln.
Die Angaben im BKleinGaG beziehen sich auf die Verträge mit dem Landbesitzer.

gruß eckhard

Viola

Natürlich ist jeder Pachtvertrag anders, deshalb bat ich ja um mehr Informationen von "Hoppelminister".
@Eckhard, darum kann ich nicht verstehen, warum Du eine Antwort einfach so "raushaust"oder antwortest auf eine Frage, die überhaupt nicht gestellt wurde(PC-Anschaffung wg. Gemeinnützigkeit),
Wenn wir uns persöhnlich kennenlernen würden, alles ok, aber hier mag ich nicht mehr,immer mehr Probleme aufzeigen als überhaupt da sind, das ist doch pervers.
Was möchtest Du erreichen mit Deiner Präsenz in diesem Forum?

Eckhard

hier steht eher zu wenig  Information als zu viel.
Hier geht es doch darum, dass jeder eine andere Betrachtung der Dinge nötig hat.
Viola,lass bitte deine persönlichen Bewertungen
raus.
gruß eckhard

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