Kleingärten auf Sylt

Begonnen von Hans Dunker, 29. Juni 2008, 21:10:00

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Hans Dunker

Liebe Kleingärnter !

Hier auf Sylt gibt es verschiedene Kleingarten-Vereine. Im Gegensatz zum Festland werden die Parzellen hier, wie wertvolle Immobilien gehandelt. Wir selbst sind daher, trotz langer Mitgliedschaft, ohne Parzelle geblieben. 2oo1 beantragte ich schriftlich eine Parzelle im Kleingartenverein Hörnum. Der Vorsitzende zeigte uns drei freie Parzellen, von der wir uns eine aussuchen durften. Danach hörten wir dann nichts mehr. Auf telefonische Nachfrage, teilte mir der Vorsitzende Buchmann mit, daß der Vorstand nicht bereit sei mir eine Parzelle zu verpachten, schriftlich wollte ermir das aber nicht mitteilen. Unsere Frage ist daher : Ist das rechtlich möglich, daß uns eine Mitgliedschaft,
aus geheimen Gründen, vom Kleingartenverein Hörnum verwehrt wird ? Wir denken, daß diese Entscheidung des Vorstandes die Gemeinnützigkeit
in Frage stellt und beabsichtigen einen Antrag auf Aberkennung der Gemein nützigkeit zu stellen.
Ist das rechtlich gesehen korrekt und sinnvoll oder hat der Vorstand tatsächlich das recht, einzelne Hörnumer Familien, ohne Begündung, aus dem Verein, auszugrenzen ? Ich bin sehr an Eurer
Meinung interessiert und freue mich über jeden
Beitrag.
              Viele Grüße aus der Nordsee !
             
                                hansi-pe

Viola

Hallo Hans,

rein rechtlich kann ich Dir keinen Rat geben, aber ich würde das von Dir geschilderte auf jeden Fall dem Landesverband der Kleingärtner Schleswig-Hollstein mitteilen

landesverband@kleingarten-sh.de

Viel Erfolg
Viola