Mitgliedsbeiträge

Begonnen von Wolke, 13. November 2008, 14:59:00

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Eckhard

Hallo Horst,
danke für deine ausführlichen Erläuterungen .
so weit,so gut, aber warum muß denn nun unbedingt die Ungleichbehandlung bei Mitgliederrechten bleiben, da sie doch gegen geltendes Recht verstößt?
 Gruß Eckhard

Hans

Hallo Eckhard,

sieh es doch mal so:

weniger Recht (d.h. kein Stimmrecht), aber:

Recht auf Teilnahme am Vereinsleben
Recht auf Teilnahme an Versammlungen mit
Rederecht
Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen (Wassernetz, Elektroanlage, Werkzeuge, Geräte und Maschinen

demgegenüber:

keine Beitragsverpflichtung
keine Verpflichtung zu Gemeinschaftsleistungen

Bisher ist noch keiner zu mir gekommen und hat sich beschwert, dass er weniger Rechte hat und verlan