Wasserschwund in der Anlage vor Uhren

Begonnen von Mario Groth, 03. Februar 2009, 10:31:00

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Mario Groth

Hallo und einen schönen guten Tag, auf der Suche nach einer Auskunft bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Ich bin Pächter eines Kleingartens in Köln, jeder Pächter musste vor einem Jahr eine eigene Wasseruhr einbauen. Der Verbrauch wurde mit der Vorauszahlung verrechnet und nun müssen wir trotzdem alle für den Schaden und Wasserschwund der vor den Uhren (im Gelände) entstanden ist, einen nicht unerheblichen Beitrag leisten. Hier stellt sich mir die Frage ob der Verein dagegen nicht versichert sein muss und ob es rechtens ist die Umlagen auf die Pächter abzuwälzen. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Mario

lutz

Hallo Mario,

lies Dir doch bitte mal folgenden Thread durch.
http://tinyurl.com/d96h8f
dort ist das Thema schon einmal ausführlich beschrieben worden.

Kurz zusammengefasst:

Ihr zahlt eine Umlage als Vorauszahlung => alle(!) tatsächlich entstehenden Kosten werden auf die KG umgelegt(!).
Der KG-Verein dürfte, wie ich meine, wegen der Mittelbindung auch gar keine eigenen Gelder dafür einsetzen.

Baubedingt ist die Eichgenauigkeit zwischen Haupt- und Unterzählern verschieden, bei mehr als einem Unterzähler/Hauptzähler potenzieren sich die daraus entstehenden Differenzen, => sogenannter Wasserschwund

Rohrbrüche, die zu tatsächlichem Wasserschwund führen, sind idR schon beim Betrieb der Anlage zu erkennen (Unterspülungen, Fließgeräusche etc. wie sie jeder bei einem Rohrbruch im öffentlichen Netz erlebt hat). Sollten bei nicht nachgewiesenem Verschulden mE auch von allen getragen werden. (In einem Mietverhältniss, wo das Prob ja analog entstehen kann, trägt das Risiko, also die daraus resultierenden Kosten, der Vermieter, bei Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus wird jedoch wie beschrieben verfahren.)
Wie du der o.g. Diskussion entnehmen kannst gibt es, wie oft, auch andere Meinungen die (bedingt d