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Thema: der uneinsichtige Gartenfreund  (Gelesen 21,006 mal)

orchidee37w

  • Gast
der uneinsichtige Gartenfreund
« am: 29. März 2009, 16:25:00 »
Hallo,

wie geht ihr als Vorstände mit Mitgliedern um, die der Meinung sind, dass die Gartenordnung nur Papier ist, nicht gelesen wird und dementsprechend mißachtet wird. Beispiel: Grenzabstände werden nicht eingehalten, Terasse wird überdacht, obwohl die Laube selbst bereits 24m² Fläche hat, Walsbäume werden angepflanzt statt gerodet ... u.v.m
Ich hab es mit netten und nicht so netten Gesprächen versucht, auch die schriftliche Variante ist fehlgeschlagen.

Gruss

Uwe

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #1 am: 31. März 2009, 18:18:00 »
Hallo

Ich kann da nur emfehlen den betreffenden Gartenfreund auf einer Vorstandsitzung, besser wäre eine erweiterte Vorstandsitzung, einzuladen und die sache in der Tagesordnung mit einbringen. Dabei sollte man sich sachlich mit ihn darüber unterhalten und eine gemeisame Lösung suchen. Dabei kann man auch ruhig mit der Kündigung drohen oder bei übergroße Überdachung mit einer Anzeige bei den zuständigen Behörden. Sollte er dann immernoch uneinsichtig sein könnte man am selbigen Tag das Kündigungsverfahren einleiten.

Gruß Uwe

orchidee37w

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #2 am: 31. März 2009, 19:28:00 »
Hallo Uwe,

danke für deine Antwort. Ich habe im letzten Jahr mehrfach versucht das persönliche Gespräch zu finden - ergebnislos. Nach mehrfachen Anschreiben, auf die wiederrum keine Reaktion kam, habe ich den Vorfall dem Kreisverband übergeben. Dieser ist der Meinung, dass ich sehr kleinlich bin. Das BKGG wird plötzlich zum Gummi - Gesetz. Das Kündigungsersuchen habe ich an den Kreisverband geschickt, es wurde abgelehnt. Jetzt hab ich einen Quertreiber im Verein, der auch noch damit protzt, dass er machen kann was er will.
Ratlosigkeit meinerseits.

Gruss

Uwe

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #3 am: 31. März 2009, 20:12:00 »
hallo orchidee

Siehe mal in den Pachtvertrag, da sollten Kündigungsgründe verankert sein. das was euer Gartenfreund macht ist Unruhe stiften und somit Vereinsschädigend. Vereinsschädigung ist bei uns ein Kündigungsgrund. Da der Vorstand der Verwalter eines jeden Verein ist kann er auch kündigen. Dazu brauchg er kein Kreisverband. Eins muß du aber wissen, eine Kündigung ist der letzte Ausweg und sollte gut überlegt werden, wie man es macht, rechtlicher Beistand kann dabei nützlich sein. Wie du es geschildert hast hast du aber keine andere Möglichkeit. Sonst gibt es Nachahmer und somit Unruhe im Verein.

Gruß Uwe

dora

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #4 am: 01. April 2009, 21:39:00 »
hallo

wie stellt sich der restliche Vorstand dazu ?
Ich würde Fristen für Rückbau usw. setzen und mit Kündigung drohen

Gruß dora

orchidee37w

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #5 am: 02. April 2009, 07:30:00 »
Da mein Vorgänger (Ex-Vorstand) als Verein mit dem Kreiverband einen Verwaltungsauftrag unterschrieben hat, kann ich mit Kündigung drohen - aber die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass der Kreisverband nicht kündigt. Ich werde versuchen den Verwaltungsauftrag zu lösen - erst dann kann ich als Vorstand meine Drohung letztendlich auch umsetzen.
Der restliche Vorstand fürchtet Auseinandersetzungen mit den Mitgliedern.
Gruss

Horst

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #6 am: 02. April 2009, 10:46:00 »
Ist dieser Mensch ein Einzelfall ?
Nur er brüstet sich er könnte alles machen?
Ist er Einheimischer?
Hoffentlich hat sich der Verband
,,sehr kleinlich" nur zu Dir persönlich
und nur mündlich so geäußert.
Sowas kann man nur sagen wenn der Grundstückseigentümer großzügig ist.
Und das kann fast nur bei Kommunen
der Fall sein. Private Grundstückseigentümer
wollen nur mehr Geld:
Wenn statt Gartenflächen nur große Bungalows
und viele Waldbäume zu sehen sind kanns ernst werden?

Weitere Möglichkeiten ganz kurz:
Verband fragen womit er solche Äußerungen begründet?
Stehen denn solche Dinge nicht
im Pachtertrag und Gartenordnung?
In Vorstand und dann in Mitgliederversammlung die Dinge über Baulichkeiten und Anpflanzungen erläutern.
Klipp und klar sagen, dass man das ändern,
sogar streichen, kann. Dann tragen alle die Verantwortung. Es geht einfach nicht,
dass man was fordert, vorschreibt
das nicht eingehalten wird, das
nur so theoretisch auf dem Papier steht!


Wenns nur ein Einzelfall ist:
Alle von Kündigung überzeugen.



Alles Gute
Horst

Peter. Pan

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #7 am: 02. April 2009, 10:47:00 »
Hallo orchidee,
wenn ihr ein Verwaltungsauftrag vom Kreisverband habt,hat dieser den Pachtvertrag für euer Gelände mit euerem Verpächter unterschrieben und nicht euer Verein. Damit liegen alle rechtlichen Pachtangelegenheiten beim Kreisverband- auch die Kündigungen -.Auch wenn Du die Verwaltungsvollmacht mit dem Kreisverband kündigst ändert das an diesen Sachverhalt nichts. Bei Dir liegen alle rechte für den Verein aber nicht das Pachtrecht. Also erkündige Dich erstmal wer den Generalpachtvertrag mit eueren Verpächter unterschrieben hat, bevor Du die Verwaltungsvollmacht mit den kreisverband kündigst.Wenn Du nähmlich diese kündigst fallen alle rechte die in dieser Verwaltungsvollmacht stehen dem Kreisverband zu und du darfst dann keine Entscheidungen treffen die das pachtrecht betreffen. Also vorsicht.
Pter,Pan  

falbe

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #8 am: 02. April 2009, 11:40:00 »
Auch die Kommunen sollten sich gegen den zukünftigen Wind wappnen. Monokultur und Brache hilft da nicht. Genauso benötigen Sie Schutz gegen Immo-Haie und a. Konsorten. Hier und da einen kräftigen, gesunden Baum kann also eigentlich nur hilfreich sein. Wasserschutzgebiete müssen Bestand haben, auch oder gerade auf Flächen von Kommunen !!!!

Peter, Pan

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #9 am: 02. April 2009, 12:09:00 »
Hallo falbe,
dein Beitrag kann ich leider nicht zu diesen Thema einordnen. . Deine Meinung in Ehren aber was soll das hier.Willst Du provoziern wirken!.
Peter,Pan

orchidee37w

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #10 am: 02. April 2009, 20:35:00 »
Den Generalpachtvertrag hat der Kreisverband unterschrieben.
Das bedeutet - ich kann gar nichts machen!?

Gruss und Dank euch allen, die hier so hilfreich antwortet

Peter,Pan

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #11 am: 02. April 2009, 21:05:00 »
Hallo
solange wie Du die Verwaltungsvollmacht hast und dort drin steht, das du Kündigungen von Pachtverhältnissen aussprechen darfs kannst du diesen Pächter kündigen ohne den Kreisverband zufragen. Steht dies nicht in der Verwaltungsvollmacht bist Du machtlos gegen diesen Pächter. Also schau Dir genau deine Verwaltungsvollmacht an und beachte immer das Du im Auftrage des Kreisverbandes dies Kündigung aussprichst. Diese Punkt muss in allen Schriftstücken enthalten sein.
Peter,Pan

falbe

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #12 am: 03. April 2009, 17:13:00 »
Wo ist der Kick dieser ehrenamtlichen und abhängigen "Vorstands"-Subtätigkeit ?

orchidee37w

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #13 am: 03. April 2009, 20:27:00 »
Hallo falbe,
entweder spürt man diesen kick ... oder auch nicht.
Im übrigen ist dieses Forum sehr hilfreich, unter Umständen auch für dich.

Gruss

Uwe

  • Gast
Re : der uneinsichtige Gartenfreund
« Antwort #14 am: 04. April 2009, 20:24:00 »
Hallo Leute

Laßt euch doch nicht von irgendwelche Beitragsschreiber provozieren. Das gibt nur unnötig Ärger.
Gruß Uwe

 

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