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Thema: Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens  (Gelesen 15,512 mal)

Bernhard

  • Gast
Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« am: 13. April 2009, 20:28:00 »
Hallo
Wir beabsichtigen einen Kleingarten zu übernehmen. Dieser wurde schon Bewertet. Dem Vorpächter wurden umfangreiche Auflagen gemacht. So soll er 2 Obstbäume fällen, verschiedene Bepflanzungen entfernen. Die vorhandene Toilette entfernen, bzw. durch eine Chemietoilette austauschen. Jetzt ist der Vorpächter weiter weg verzogen, und kann diese Arbeiten zeitlich nicht komplett ausführen. Mit dem Fällen der Bäume bin ich aber nicht einverstanden. Wie soll ich da jetzt vorgehen?

Chris2

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #1 am: 14. April 2009, 11:31:00 »
Hallo Bernhard, auf keinen Fall Obstbäume fällen, denn das sind die einzigen Bäume, die in den Kleingarten sollen.  

Markus

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #2 am: 14. April 2009, 13:41:00 »
Hallo Bernhard,

erstmal sind die Auflagen zu erfüllen.
Wenn das der Verkäufer nicht mehr kann oder will, kannst Du evtl. mit dem Verein Vereinbarung treffen, daß Du diese Bäume entfernst. Die Kosten dafür würde ich von der "Kaufsumme" abziehen.
Ob die Auflage so gerechtfertigt ist, ist eine andere Sache.
Wer hat den Garten bewertet? Bzw. wer hat die Auflagen gemacht? Vielleich mal mit dem Vorstand reden.
Evtl. sind die Bäume krank und könnten andere anstecken? Dann wäre das z.B. gerechtfertigt

Gruß Markus

Bernhard

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #3 am: 14. April 2009, 16:38:00 »
Und genau diese Obstbäume soll der Vorpächter fällen. So stehts in der Wertermittlung.

Bernhard

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #4 am: 14. April 2009, 16:45:00 »
Der Vorpächter kann die Bäume nicht mehr fällen, und ich würde sie auch gerne behalten. Sie sind nicht krank, sondern angeblich zu hoch. Wenn die wirklich weg müssen, könnte ich ja eventuell den Verein bitten, diese gegen eine kleine Spende zu entfernen.

Chris2

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #5 am: 14. April 2009, 17:52:00 »
nochmals : Obstbäume (gesunde sowieso) gehören in den Garten.
Ich verdächtige Vorstände / Bezirksvorstände sowieso generell gegen Bäume vorzugehen, egal um was es sich dabei handelt. Vielleicht können die hier versammelten Vorstände, Schätzer und Majestäten mal dazu Stellung nehmen !

Uwe

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #6 am: 14. April 2009, 18:31:00 »
Hallo Chris2

Ich gebe dir Recht. Obstbäume gehören in einem Kleingarten. Wenn sie aber zu groß sind und somit zuviel Schatten auf die Nachbarn schmeißen dann gehören die Bäume gefällt. So einfach ist das.
Hallo Bernhard
Wenn der Vorpächter seine Auflagen nicht erfüllen kann wird es, wie Markus es bereits erzählt hat, von Kaufpreis abgezogen. Was die Auflagen an Wert für dich haben sollte in der Schätzung aufgelistet sein. Mußt mal nachrechnen, vieleicht kannst du ja den Garten umsonst kriegen wenn du alle Auflagen erfüllst. Das kommt bei uns sehr häufig vor.

Gruß Uwe

orchidee37w

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #7 am: 14. April 2009, 19:13:00 »
Obstbäume, selbst wenn sie die magische 3 Meter Grenze überschreiten müssen nicht unbedingt gefällt werden. Meines Erachtens nach, kann man diese Bäume schneiden - bei uns wird das so praktiziert.

Gruss

Re(e)Bell

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #8 am: 14. April 2009, 20:39:00 »
Hallo,
auch ich finde einige Aussagen haarstreubend. Wo steht denn dass Obstbäume gefällt werden müssen, wenn sie Schatten in Nachbarsgarten werfen ?

Außerdem " Erstmal sind die Auflagen zu erfüllen.
Ob die Auflage so gerechtfertigt ist, ist eine andere Sache."
Toll, klingt nicht danach, ob wir in einem Rechtsstaat leben.
Re(e)Bell

Markus

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #9 am: 14. April 2009, 21:38:00 »
@Re(e)Bell:
Genau das ist der Grund: Rechtsstaat
Ich unterschreibe einen Kauf- bzw. Pachtvertrag in dem steht, welche Auflagen ich (bzw. mein Vorgänger) zu erfüllen habe. Nun unterschreibe ich und erkläre mich damit einverstanden.
Sage ich nun zu den Auflagen "nein", verstoße ich gegen Abmachungen. Und das findest Du gut????
Das ist Dein Verständniss von Rechtsstaat.
Wirklich Vorbildlich!!!!!

@all:
Ich würde mit dem Vorstand reden. Vielleicht kann man die Bäume stuzen. Vorausgesetzt, der "Fruchstand" fällt damit nicht ganz weg. Denn einen Stamm ohne Äste will doch bestimmt keine im Garten.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit dies zu umgehen. (zumal es vor der Vertragsunterzeichung schon bekannt war).

Nun wäre nur noch zu klären, Wer es macht, wenn der Altpächter es nicht mehr kann. Evtl. kann es ja auch im Arbeitsdienst gefällt werden.

Am Besten mit dem Vorstand klären.
Gruß Markus

Chris2

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #10 am: 15. April 2009, 13:24:00 »
Verstehe überhaupt nicht, warum Obstbäume überhaupt zu groß werden können. @Uwe macht es sich da viel zu einfach ("NachmirdieSinnflut"-Haltung). Man muß sich nur mal überlegen, was für unnötige Kosten dadurch entstehen. Geschätzt mit 50,- entsorgt mit 500,- so sieht\'s dann nämlich aus !
 

orchidee37w

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #11 am: 15. April 2009, 16:10:00 »
Obstbäume werden von der Sache nicht zu groß. Es ist nur so, dass wir in unserem Verein eine Regelung getroffen haben, dass wenn möglich kein Baum oder Strauch oder sonstiges die 3-Meter-Grenze übersteigt. Man kann Bäume, auch Obstbäume schneiden.
Unsere Empfehlung bei Neuanpflanzungen von Obstbäumen - Viertelstamm, Ballerina Bäume oder sonstige kleinwüchsige Bäume. Mal ganz ehrlich: Wer kann die Früchte eines ca 6 Meter hohen Baumes verwerten??? Früher (in der ehemaligen DDR)gab es die Obst- und Gemüseaufkaufstellen. Da machte ein großer Baum Sinn.

"Entsorgt ca 500 Euro"
So ein Baum gibt ein schönes Herbstfeuer - da wo noch verbrannt werden darf.

Gruss

Uwe

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #12 am: 15. April 2009, 18:20:00 »
Mit so einfach meine ich nicht das entfernen sondern das es keine Diskution geben darf wenn ein Nachbar durch den Baum das Sonnenlicht für seine Pflanzen fehlt.

kaffi

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #13 am: 18. April 2009, 18:04:00 »
Es ist schon manchmal nicht mehr nachzuvollziehen
was die Kleingärtner so alles anstellen.
Da wird von Grüner Lunge geredet und wie toll so ein Kleingarten für die Umwelt ist!!
Dann soll abgeholzt werden nur weil so ein Baum evtl.zu groß ist.Rechnet Euch doch mal durch wie viel CO 2 so ein Baum aus der Luft filtert.
Wir schreien "redet den Regenwald" und holzen in den Kleingärten ab nur weil es in irgendwelchen Satzungen so verankert ist.Es wird langsam Zeit
dass hier ein Umdenken stattfindet.Die Zeiten haben sich geändert nur in unseren Köpfen ist das noch nicht angekommen.Ich jedenfalls bin über jedes Blatt was noch an einem Baum hängt dankbar.

eckhard

  • Gast
Re : Auflagen vor Übernahme eines Kleingartens
« Antwort #14 am: 19. April 2009, 11:08:00 »
Also Leute.....
beim Lesen sträuben sich ja die Nackenhaare!
Ein Abbild einer Kleingartengesellschaft die einem Kindergarten gleicht - vielleicht ist das unser Grundproblem?!

 

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