Tafelgärten?

Begonnen von lutz, 09. Juli 2009, 20:14:00

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lutz

Die Idee, aus demographischen Gründen nicht mehr zu verpachtende Flächen an die Tafeln abzugeben um dort Beschäftigung für für sogenannte 1-Euro-Jobber und zusätzlich noch etwas frisches Obst und Gemüse für die Bedürftigen zu erzeugen, die mag einigen Charme haben. Doch wie schnell es geht, eine solch Idee zu pervertieren, das mag der folgende Bricht aus einem hier im Forum schon mehrfach besungenen Kleingartenverein zeigen.
Hier werden nicht etwa nicht mehr zu verpachtende Flächen abgegeben. Nein, wie wir in der Sächsischen Zeitung (03.04.09) lesen konnten: "Obwohl die Bühlauer Waldgärten genug Anfragen für ihre 348 Parzellen haben, werden zwei von ihnen als Tafelgarten genutzt. ... Der erste Tafelgarten (in Dresden. Anm. l.) entstand an der Hansastraße, einen weiteren gibt es an der Wiener Straße. \'Als wir davon hörten, wollten wir einen eigenen einrichten\', erzählt Schmidt." Also Sponsoring durch einen gemeinnützigen Verein? Extra für die Tafeln angebautes Obst und Gemüse? Oder nur Eitelkeit (bzw. schlimmeres) eines Vorsitzenden?

Zudem stellt man sich schon mal die Frage, ob derartiges eigentlich noch mit den Tafelgrundsätzen vereinbar ist, die lauten: "Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen."
Abgesehen davon, dass hier "Menschen in Not" selbst die zu verteilenden Nahrungsmittel zusätzlich erzeugen (also nichts mit den o.g. Grundsätzen) kann sich auch keiner von diesen -und ich habe selbst mit den Leuten gesprochen- wirklich keiner kann sich einen Garten in besagtem Verein leisten! Die Kosten für Pacht und Umlagen bewegen sich in Gefilden, die im Forum schon ausführlich besprochen wurden. Kaum bezahlbar für einen Hartz-IV- oder Grundsicherungs-Empfänger!

Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, muss ich etwas ausholen. Die Leser des Online-Forums erinnern sich noch? Die Laube der als "Problemgärtnerin" eingestuften Öko/Bio-Gärtnerin brannte, wie zuvor schon die Laube eines anderen, psychisch behinderten "Problemgärtners", bis auf die Grundmauern/Bodenplatte nieder. Sie kündigte, die Auflagen waren von ihr nicht zu stemmen. Und der Verein war froh, DIE endlich los zu sein. Nun, genau DER Garten, langjährige Leser ahnen es bereits, ist einer der beiden Tafelgärten. Der Brandschutt wurde auch nicht etwa vom Verein, nein er wurde von o.g. ABM-Kräften beräumt. Mit all dem bösen "Bio", den Flugsamen etc. dürfen die Hartz-IV-ler nun Schluss machen. Ganzflächig wird der Garten von "Unkraut" befreit und bestellt. Kartoffeln sind dafür die erste Wahl.
Und -jetzt kommt der absolute Clou- der Garten wird nach zwei Jahren der Bewirtschaftung als Tafelgarten keimfrei an den Verein zurück gegeben. So die Worte der ABM-Leute. Da muss man erst mal drauf kommen. Soviel Chuzpe im Angesicht von Hartz-IV! Lässt sich doch in solch "gepflegtem" Zustand ein Garten in gehobener Kleingarten-Gesellschaft eher an Leute vergeben, die mehr als einen symbolischen Obolus zu zahlen bereit und fähig sind und die vor allem die laufenden Kosten nicht schrecken. Da bleiben die ABM-Kräfte schon mal schön außen vor.
Um das Kraut völlig fett zu machen: Nach Auskunft der ABM-Leute sei auch der andere "brandgeschädigte" Garten als weiterer Tafelgarten angedacht. Das jedoch wurde mir vom Betreuer der "Massnahme" so auf Nachfrage nicht bestätigt. Es stünde noch nichts fest... seine Ansage. Nun ja, möglicherweise ist besagter Gartenfreund doch nicht so beknackt wie der Große Vorsitzende, der ihn ja schon mal entmündigen lassen wollte, in seiner Einfalt annahm? Das läßt hoffen!

So wird also auch die Idee der sozialen Funktion von Kleingärten ad absurdum geführt, von der wir u.a. bei Wikipedia lesen:
"Das Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux, eine seit 1926 bestehende Vereinigung von über drei Millionen europäischer Kleingärtnern, beschreibt die sozialen Funktionen von Kleingärten wie folgt: ...
* Berufstätigen bieten die Kleingärten eine Entspannung vom Arbeitsstress durch gesunde Betätigung; eine ideale Alternative zum Arbeitsalltag.
* Arbeitslosen bieten die Kleingärten das Gefühl, gebraucht zu werden und noch dazu zugehören; ein Mittel den Müßiggang zu vermeiden; ein Zuschuss an    frischem Gemüse zu einem Minimalpreis.
* Immigranten bieten die Kleingärten eine Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und sich besser im Aufnahmeland zu integrieren
* Behinderten bieten die Kleingärten einen Ort an dem er am Vereinsleben teilnimmt, Kontakte knüpft und so der Isolierung entgeht; das Erleben vom Säen und Pflanzen, vom Wachsen, Gedeihen und Ernten.
* Senioren bieten die Kleingärten einen Ort des Gesprächs und der Ruhe durch die Zusammenführung von Menschen mit gleichen Interessen; über Jahre gewachsene Kontakte; individuelle Selbstverwirklichung und Beschäftigung im 3. Lebensabschnitt im eigenen Garten.

Die sozialen und ökologischen Funktionen des europäischen Kleingartenwesens finden mittlerweile auch Eingang in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Seit 2003 sind z.B. auf den Philippinen mehrere Kleingartenanlagen für städtische Arme mit Unterstützung deutscher und belgischer Partner entstanden." Soweit Wikipedia.

Möglicherweise wird es, wenn die beschriebene Pervertierung Schule macht, nicht mehr lange dauern, bis hier bei uns erste Kleingartenanlagen für städtische Arme mit Unterstützung philippinischer Partner entstehen. Wir werden sehen...

Bis dahin Grüße aus Dresden

lutz

eckhard

hallo lutz,

das Wünschenswerte ist das Eine.
Lies mal im BKleinGaGesetz nach. Die Kleingartendefinition lässt eine  bei dir beschriebenen Nutzung nicht zu.

gruß eckhard

sven

Hallo Eckhard  
 
Lies mal im BKleinGa Gesetz nach. Die Kleingartendefinition lässt eine bei dir beschriebenen Nutzung nicht zu.  Du berufst dich auf Punkt 1 einen erwerbsmäßige Nutzung liegt hier wohl nicht vor, es verdient ja keiner dran. Dem Verein ist geholfen weil er dieser Garten bewirtschaftet und der Tafel weil Sie unserer sozialschwachen Bevölkerung mehr anbieten kann. Und zu Lutz kann ich nur sagen es ist ja noch nicht eingetreten was Du beschreibst deine Informationen kommen von eine 1-€ Jober der so tief in der Materie nicht stecken kann.
Was Dein Vorstand betrifft und den Vorwurf das es Bewerber für die Gärten gibt das macht die Sache dann schon Unmoralisch. Auf der einen Seite versucht Euer Vorstand mit den Tafelgärten  bei der Tagespresse zu Punkten, auf der anderen Seite wenn ich eure Preise lese sind die Gärten für diese Bevölkerungsgruppe nicht bezahlbar. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Zu der Bezahlbarkeit Eurer Gärten äußere ich mich dann an anderer Stelle.Mit den letzten Teil Disqualifizierst Du dich selber das hat nichts mit der Sache zu tun und gehört nicht in den Beitrag.

 Mit freundlichen Gruß

Sven

eckhard

hallo sven, ich schrieb:

hallo lutz,

das Wünschenswerte ist das Eine.
Lies mal im BKleinGaGesetz nach. Die Kleingartendefinition lässt eine bei dir beschriebenen Nutzung nicht zu.

gruß eckhard


erkläre mir bitte deinen scharfen Beitrag.

gruß eckhard

Sven

Hallo Eckhard

Du schreibst: Lies mal im BKleinGaGesetz nach. Die Kleingartendefinition lässt eine bei dir beschriebenen Nutzung nicht zu. Ich habe jetzt den Punkt 1 dieser Definition auseinander genommen und habe die Meinung dass eine erwerbsmäßige Nutzung hier nicht vorliegt. (die angebauten Produkte werden ja nicht Verkauft sondern an Bedürftige über einen anderen Verein ausgegeben) Sonst würden alle Tafelgärten gegen die Kleingartendefinition verstoßen. Das heißt den Kleingartenverein und den Tafeln wird durch so eine Variante doch geholfen oder .Solltest du einen anderen Punkt meinen dann würde ich dich bitten es genauer zu beschreiben. Den auch Punkt 2/ 3 findet  keine Anwendung da die 1,-€ Jober ja von der Tafel beschäftigt werden und nicht vom Verein. Einen scharfen Beitrag kann ich hier nicht entdecken Und dann schrieb ich weiter an Lutz das er erst mal abwarten soll und nicht auf das Gerede der 1,- € Jober  eingehen soll. usw. Solltest Du Dich durch diesen Beitrag persönlich angegriffen fühlen lag dies nicht in meiner Absicht, und ich kann mich dafür nur entschuldigen.

Mit freundlichen Grüssen  
Sven

eckhard

Hallo sven,

danke - alles klar - .
In §1.1 BKleingG heisst es:
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmässigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen FÜR DEN EIGENBEDARF, UND zur Erholung dient(kleingärtnerische Nutzung)

Die kleing. Nutzung ist somit bei Weitergabe an Tafelvereine nicht mehr gegeben.

Warum können diese Vereine nicht den Kunden der Tafeln  anbieten, Kleingärtner zu werden. Auch Hartz IV Empfänger oder 1 € Jobbern ist dieser Weg nicht versperrt.
Der Verein kann dafür die Pachtpreise senken. usw

Es geht nicht darum, was sinnvoll wäre, sondern um Gleichbehandlung In den Anlagen.

Wie soll ein Vorstand Abweichungen von der kleing.Nutzung abmahnen, wenn er selbst Ausnahmen im Graubereich schafft?

gruß eckhard

Sven

Hallo Eckhart

Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen FÜR DEN EIGENBEDARF Von dem Gesichtspunkt hast Du Recht.  Werde jetzt mit Lutz versuchen Über E- Mail Kontakt auf zu nehmen. Oder über Telefon mal sehen ob er damit einverstanden ist wenn ich mit seinen Vorstand Kontakt aufnehme vielleicht können Sie mir erklären wie Sie die Tafelgärten mit dem Bundeskleingartengesetz Punkt 1 Rechtfertigen. Finde ich aber trotzdem eine gute Sache.

Gruß Sven

Horst

Liebe Freunde;

aus BKleingG § 1 (1) 1. heißt es:
,, ... nicht erwerbsmässige gärtnerische Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung
von Gartenbauerezugnissen
für den Eigenbedarf,
und zur Erholung ... ,,.

Eckhard hat ,,gärtnerisch" ausgelassen.

Allein schon sprachlich ergibt sich
folgende Reihe von Schlussfolgerungen:
1. ,,Gärtnerisch und Erholung".
2. Bei gärtnerisch ,,insbesondere
   Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf":
   Steht im Gesetz
3. Wegen oder trotz der insbesondere-Hervorhebung
   kann es neben ,,für den Eigenbedarf" auch
   eine gärtnerische Nutzung
   ,,nicht für den Eigenbedarf" geben.
   In der Literatur, in Kommentaren zum BKleingG,
   heißt es oft auch ,,andere gärtnerische
   Nutzung" oder ,,sonstige gärtnerische Nutzung".
   (Diese Schlusfolgerung steht nicht im Gesetz).

Liebe Freunde
,,insbesondere" mein lieber Freund Eckhard:
Diese auch mögliche Nutzung ,,nicht für den Eigenbedarf" kann so sein:
Zeitweise Überlassung von Anpflanzungen
und/oder Teilen des Kleingrtens zu vereinbarter Nutzung wie Pflege, Ernte, Gemüseanbau
durch andere Personen,
z.B.Verwandte , Bekannte, andere Kleingärtner,
Bewerber, Kinder, auch Hartz IV-Empfänger,
usw. usw.

Aktuelles Beispiel
,,Der Fachberater" Nr. 2/Mai 2009, Seite 9:
,,Patenschaftsvereinbarung für einen Lerngarten".
Das geht auch bei Tafelgärten!
Und: Natürlich Tafelgärten oder ähnliches ja,
     aber ohne Ausbeutung!

Euer
Horst

eckhard

Hallo Horst,

toll, wie du das so hinkriegst, aber:

Es kommt nicht darauf an, ob etwas scheinbar schlüssig oder wünschenswert ist (auch ein Artikel im Gartenfreund ändert daran nichts), sondern, ob ein Richter im Zweifelsfall anderer Meinung ist.

Warum kann nicht ein Nutznießer eines Kleingartens  Mitglied  zu günstigen Preisen im Verein werden sollen, bevor er davon profitiert  und fertig?

Anstatt hunderte von Fachberatern auszubilden, könnte der BDG doch mal etwas mehr für Rechtsberatung tun.

guss eckhard

Horst

Liebe Freunde;

So, so
,,Toll so hingekriegt"?:
Etwas deutsche Grammatik und Logik,
Logik lieber Eckhard,
und schon gängige Praxis.

Der eigene Anwalt käme vor Gericht
nicht auf die gleichen Folgerungen?
Oder: Wir zwei (mein Anwalt + ich)
hätten das bestimmt auch ,,so toll hingekriegt".

Das ist kein Artikel im ,,Gartenfreund".
Es ist ein Artikel sogar mit Vertragstext in ,,Der Fachberater"!
Literatur darf nicht verwendet werden?

Ist dir überhaupt klar,
dass du mit deiner wiederholt
falschen Behauptung Tafelgärten,
also gärtnerische Nutzung
nicht für den Eigenbedarf, seien nicht zulässig,
sogar Gartenfreunde
zu falschen Handlungen verleitest
statt dass du dich entschuldigst,
wenn du darauf hingewiesen wirst?

Auweia.

Horst

lutz

Hallo,

um das Thema, ob Tafelgärten gesetzeskonform seien oder nicht, pragmatisch abzuschließen: Sie sind zumindest im Osten gängige Praxis.

Die von mir aufgeworfene Frage, ob denn Tafelgärten überhaupt eingerichtet werden sollten wenn der KgV selbst von sich sagt, dass genügend Anfragen für freie Parzellen vorhanden seien, berührt das nur wenig.

Was mir so durch den Kopf geht, wenn ich sowas höre ist die Frage; Was bringt es? Dem KgVerein Ruhm und Ehre! Aber sonst? Bringt es der Tafel wirklich etwas? "Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, verlangt werden." Ist also viermal so teuer wie vom Bauern gepachtetes Land. Dort, also auf vom Bauern frisch umgepflügten Acker, ließe sich zudem viel effektiver Obst und Gemüse für die Tafeln anbauen, wenn das denn die Absicht wäre.
Und noch ein nicht zu verachtender Vorteil wäre bei dieser Variante mE für die "Maßnahmeträger" abzusehen: Die H-IV-Leute könnten, Schulung und Interesse vorausgesetzt, eventuell nach einiger Zeit die Flächen selbst, also unabhängig von Arge oder Tafel, bewirtschaften und vermarkten. Z.B: "Erdbeeren zum selber ernten." Oder Blumen, Spargel, alles Bio...

Also, welchen Sinn machen Tafelgärten wirklich? Für den Kleingartenverein sind sie nur sinnvoll, wenn ansonsten durch Leerstand die Gärten verkommen würden. Doch auch da gäbe es andere Alternativen, wie ich im Umfeld der BuGa in Oschatz selbst sehen konnte. Dort hatten in einem Verein die Gartenfreunde selbst die Bewirtschaftung der unbelegten Gärten übernommen. Das kann doch andernorts auch nicht so schwer sein.

Für die "Maßnahmeträger"? Wenn er nur Beschäftigung für seine Hanseln sucht, dann kann er sie doch gleich in die Wälder jagen, die Birken weiß zu streichen.

Also mir erschließt sich der Sinn nicht wirklich.

Die moralische Bewertung des speziellen Falles ist davon noch mal ganz unberührt, ganz gleich, ob oder inwieweit man meint dass die 1-€ Jober nicht so tief in der Materie stecken.

In der Hoffnung, dem Thread noch mal eine andere Wendung gegeben zu haben,

mit Grüßen aus Dresden

Lutz

eckhard

...wenn einer glaubt, wenn etwas logisch nachvollziehbar ist, so muss es richtig sein, ist er naiv.
Es gibt immer noch Vorstände, die fühlen sich als Judikative und Exekutive in Union.

Warum Bezieher von Tafelprodukten stattdessen nicht selbst Kleingärtner werden soll, ist mir nicht klar.

Aber vielleicht ist das so, wie mit den DDR-Paketen aus der BRD - Sich als Gutmensch fühlen ist die Triebfeder - statt Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern.

gruss eckhard

Re(e)Bell

Schönes Thema.

Ich stelle mal ne Frage:

Müssen "Kleingärtner" nach dem BKleingG natürliche Personen sein ?
Was ist "eigener Bedarf" bei juristischen Personen ?

Sven

Hallo Re(e) Bell

Deine erste Frage kann mit einen klaren nein Beantwortet werden Das Bundeskleingartengesetz bezieht sich hier auf das BGB

Die zweite Frage ist eigentlich hinfällig, Darüber wird nirgends eine Aussage getroffen.

Meine Recherchen haben jetzt Folgendes ergeben
Der Kleingartenverein kann seine Gärten an die Tafel Verpachten. Die Tafel darf diese Gärten Kleingärtnerisch nutzen. Beim Vorliegenden Fall ist es also Rechtlich richtig das die Tafel die Gärten vom Verein mit einem Unterpachtvertrag pachten darf. Somit Zählt die Tafel als Mitglied. Die Anfrage von Eckhart wegen dem Bundeskleingartengesetz Punkt 1 ist somit hinfällig. Die Tafel baut ja für den EIGENBEDARF an. Was die Tafel damit macht ist Ihr Problem. Wenn ich jetzt den Artikel von Lutz weiter lese, ist es so das die ein 1-€ Jobber Ihn darüber Informiert haben das in 2 Jahren die Gärten an den Verein zurück gegeben werden sollen. Im Bundeskleingartengesetz §6 steht, KLEINGARTENPACHTVERTRÄGE ÜBER DAUERKLEINGÄRTEN KÖNNEN  NUR AUF UNBESTIMMTE ZEIT GESCHLOSSEN WERDEN; BEFRISTETE VERTRÄGE GELTEN ALS AUF UNBESTIMMTE ZEIT GESCHLOSSEN. Aber das alles wollte uns Lutz gar nicht sagen. Lutz ist es ein Dorn im Auge das sein Vorstand abgebrannte Parzellen von einen anderen Verein Beräumen lässt, die Vorbesitzer ohne Hilfe aus dem Verein beim Wiederaufbau stehen gelassen werden, und aus dem Verein rausgeekelt wurden. Das die Tafel die Gärten jetzt 2 Jahre bewirtschaftet und die Gärten dann klinisch rein, wieder an den Vorstand gehen. Der Verein diese Gärten dann für Teures Geld (Gehe ich davon aus bei den Preisen die der Verein hat) wieder Verkaufen wird. Der Verein Glänzt wieder mal in und um Dresden und was für einen Guten Vorsitzenden doch dieser Verein hat. Der Verein hätte die 2 Gärten auch an Harz IV Empfänger geben können und mit Nachbarschaftshilfe wieder aufbauen  können, (geht ja nicht bei diesen Preisen die der Verein seinen Mitgliedern abnimmt)oder die Vorbesitzer beim Aufbau durch die Gemeinschaft zu Unterstützen. Der Verein Präsentiert sich nach außen sozial mit Lehrgarten, Kinderspielplätzen usw. springt aber mit seinen eigenen Mitgliedern vollkommen unsozial um. Ich gebe Lutz Recht das was sein Vorstand macht ist sehr Unmoralisch.

Gruß Sven

eckhard

Hallo Sven,
dann hat in dem von dir beschriebenen Verein sich satzungswidrig verhalten. Es muss u a die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Offensichtlich dulden da die Mitglieder, dass sich der Vorstand gegen die Interessen einzelner Mitglieder verhält.

Außerdem - warum kann mir keiner sagen, warum man sich nicht  gradlinig verhalten soll und statt andere Vereine als Pächter zuzulassen lieber natürlichen Personen die Bewirtschaftung von Gärten erleichtert (kleinere Gärten, soziale Preise).
Das Gemeinschaftsleben IN den Gärten wird so besser gefördert

gruß eckhard

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