Sicherung von zurückgegebenen Parzellen

Begonnen von Jörg, 25. Juli 2009, 20:13:00

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Jörg

Hallo Community,

nach Euren hilfreichen Informationen zu meinen beiden bisher nachgefragten Themen habe ich eine dritte Fragestellung.
Wie hat eine Sicherung von an den Verein zurückgegebenen Parzellen aus zu sehen. Viele unserer leer stehenden Parzellen haben weder an der jeweiligen Gartenpforte noch an den Lauben, Vorhängeschlösser und stehen offen. Vandalismus, Einbruch und Diebstahl sind dort die Regel. Wie sind leer stehende Gärten zu versichern?

Viele Grüße,
Jörg

Uwe

Hallo Jörg

Diese frage kann ich dir ganz schnell beantworten. Kein Beitrag dann keine Versicherung. Wenn der Gartenfreund nicht mehr erreichbar ist kannst du die Parzelle vor weitere Schäden sichern. Dann auf Vereinskosten.

Jörg