Offenes Feuer in Kleingartenanlage

Begonnen von Jörg, 14. August 2009, 02:12:00

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Jörg

Hallo Community,
in unserer Kleingartenanlage wird in regelmäßigen Abständen, beim Grillen (häufig am Wochenende) offenes Feuer (Flammhöhe mehrere Meter, Bilder vorhanden) gemacht. Die Verursacher sind bekannt, Beschwerden sind beim Vorstand von mehreren Gartenfreunden erfolgt. Dieser handelt nicht und verweist darauf die umliegenden Pächter sollten, dann die Polizei anrufen. Der Garten des Obmanns liegt in Sichtweite des Verursachers. Es wird neben Holz auch Plastik verbrannt. Das ganze liegt zusätzlich noch 50m (Luftlinie) entfernt von einem Naturschutzgebiet.
Meine Frage dazu lautet:
Muss der Vorstand bei dieser Sachlage handeln, oder kann er sich darauf zurückziehen, das die Pächter der anliegenden Parzellen handeln könnten?
Viele Grüße,
Jörg

eckhard

Hallo Jörg.
der Vorstand macht NUR. was ihm vom KleinGaG und der Satzung ausdrücklich aufgetragen wird. Er ersetzt nicht die Polizei. Man kann den Begriff Gartenfrieden auch als Gummi-§ auslegen - in die eine oder andere Richtung - je, nachdem, ob Ärgerbedarf beim Vorstand besteht.

gruß eckhard

dora