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Thema: Offenes Feuer in Kleingartenanlage  (Gelesen 21,552 mal)

Jörg

  • Gast
Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« am: 14. August 2009, 02:12:00 »
Hallo Community,
in unserer Kleingartenanlage wird in regelmäßigen Abständen, beim Grillen (häufig am Wochenende) offenes Feuer (Flammhöhe mehrere Meter, Bilder vorhanden) gemacht. Die Verursacher sind bekannt, Beschwerden sind beim Vorstand von mehreren Gartenfreunden erfolgt. Dieser handelt nicht und verweist darauf die umliegenden Pächter sollten, dann die Polizei anrufen. Der Garten des Obmanns liegt in Sichtweite des Verursachers. Es wird neben Holz auch Plastik verbrannt. Das ganze liegt zusätzlich noch 50m (Luftlinie) entfernt von einem Naturschutzgebiet.
Meine Frage dazu lautet:
Muss der Vorstand bei dieser Sachlage handeln, oder kann er sich darauf zurückziehen, das die Pächter der anliegenden Parzellen handeln könnten?
Viele Grüße,
Jörg

eckhard

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #1 am: 14. August 2009, 21:26:00 »
Hallo Jörg.
der Vorstand macht NUR. was ihm vom KleinGaG und der Satzung ausdrücklich aufgetragen wird. Er ersetzt nicht die Polizei. Man kann den Begriff Gartenfrieden auch als Gummi-§ auslegen - in die eine oder andere Richtung - je, nachdem, ob Ärgerbedarf beim Vorstand besteht.

gruß eckhard

dora

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #2 am: 15. August 2009, 12:28:00 »
Der Vorstand aht auch dafür zu sorgen, dass die Gartenordnung eingehalten wird. Bei uns steht z.B. in der Gartenordnung, dass offenes Feuer verboten ist. Außerdem könnte das auch Probleme mit dem Generalpächter geben. In den meisten Komunen ist offenes Feuer auch verboten, weshalb es auch mal schnell zu einem Feuerwehreinsatz kommen könnte.

Gruß dora

eckhard

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #3 am: 15. August 2009, 20:32:00 »
Hallo dora,
ob sich der Pächter bei dir danach richten muss, wenn er z B zum Grillen zuerst ein kleines offenes Feuer macht um dann mit der entstandenen Holzkohle zu grillen, möchte ich stark bezweifeln. Nicht alles, was in der Gartenordnung steht ist  rechtlich wirksam
 (so, wie in Mietverträgen).
Wie hält es denn dein Vorstand mit der lückenlosen doku des Kleingartenstatus der letzten 25 Jahre?

gruß eckhard

dora

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #4 am: 15. August 2009, 20:41:00 »
es geht hier nicht um ein kleines Feuer, sondern um Meterhohe Flammen !

gruß dora

Jörg

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #5 am: 16. August 2009, 00:41:00 »
hallo eckard,
dora hat recht, es geht um meterhohe flammen, das ist kein scherz, sondern durch bilder belegt. wie ausgeführt, wird dazu noch plastik verbrannt. wieso ist deiner meinung nach ein vorstand dafür nicht zuständig. in unserer satzung steht eindeutig, das offenes feuer verboten ist. kann der vortand sich aussuchen welche teile der satzung er für durchsetzungswürdig hält und welche nicht? habe bei google noch keine treffer gehabt die sich genau mit den dokumentationspflichten der letzten 25 beschäftigen. nur verweise auf einige urteile. wo gibt es dafür ausführungen in verständlicher kurzform?
viele grüße,
jörg

dora

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #6 am: 16. August 2009, 09:48:00 »
zitat Jörg

Muss der Vorstand bei dieser Sachlage handeln, oder kann er sich darauf zurückziehen, das die Pächter der anliegenden Parzellen handeln könnten?
Viele Grüße,
Jörg


Wenn das in der Gartenordnung bzw. Satzung oder im Pachtvertrag steht muss der Vorstand eindeutig handeln !
Man sollte ihn darauf hinweisen, dass er dafür zuständig ist dafür zu soregen , dass sich alle Mitglieder an die Satzung bzw. Gartenordnung halten.Wenn er das nicht will oder kann ist er fehl am Platz.
Es wäre seine Aufgabe mit diesen Leuten zu sprechen und im Wiederholungsfall eben abzumahnen. Auch die Sache mit der Feuerweht liegt in seinem Aufgabenbereich.

Gruß dora

eckhard

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #7 am: 16. August 2009, 11:57:00 »
Hallo Jörg, die infos zu nötigen dokus findet man beim BDG.
Hallo dora, ich wollte nur darauf hinweisen, das eine Gartenordnung nicht beliebige Einschränkungen enthalten darf, die sonst im Nachbarschaftsrecht geduldet werden, wenn sie wirksam sein sollen.
Wenn der Vorstand sich denn darum kümmern will, muss er zeitnah Beweise , Aussagen sammeln und zeitnah handeln.
Ich würde da doch lieber das Ordnungsamt oder die Polizei dafür tätig sehen.

gruß eckhard

dora

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #8 am: 16. August 2009, 12:26:00 »
hallo eckard,

ich meine, dass der Vorstand diesen Gartenfreund eben in seiner Eigenschaft als Vorstand ansprechen müsste.
Wenn dann keine Einsicht kommt, wäre natürlich das Ordnungsamt bzw. Polizei zuständig.
Die sollte eben dann der verständigen, der das Feuer gerade sieht, bzw. die die eben das Ganze fotografiert haben.

Gruß dora

Sven

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #9 am: 16. August 2009, 18:02:00 »
Hallo Jörg

Du hast Recht das der Vorstand die Gartenfreunde Ansprechen sollte
Bei uns hatten wir über Jahre auch einen Gartenfreund der Unrat Verbrannt hat. Auch dort haben die Vorstände nicht gehandelt. Als ich Vorstand übernommen habe, bin ich bei so einen Vorfall mit der Polizeiverordnung der Stadt zu diesen Gartenfreund habe Ihm erklärt das es Verboten ist und das er die Feuerwehr bezahlen muss wenn Sie Ausrückt. Die Rauchsäulen waren immer sehr weit sichtbar. Dann habe ich Ihn ein Schreiben Vorgelegt das ich Ihn Informiert habe und das ich um Unterlassung  gebeten habe. Dies hat er ohne weitere Probleme Unterschrieben und seit dem Tag verbrennt  er nicht mehr seinen Müll. Man muss nur sachlich mit den Leuten reden.  Grillen ist bei uns erlaubt, aber nur Grillen!  
 
Gruß Sven

Brainpower

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #10 am: 05. September 2009, 15:21:00 »
Hallo Zusammen
Auch in unserer Gartenanlage sind zwei unbelehrbare Feuerteufel.
Sie verbrennen alles von Hausmüll bis zu Gartenabfällen.
Bei direkten Kontakt mit dem Gartenvorstand (der das an einem Tag selbst gesehen hat), wurde uns geantwortet : "wieso meckerst du denn. die können doch grillen.
Auch da waren die Flammen Meterhoch.

Hans

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #11 am: 06. September 2009, 16:44:00 »
Hallo brainpower,

solchen Idioten muss man den Daumen zeigen.
Da gibt es ein probates Mittel:

1. mündliche Verwarnung vor Ort mit dem Hinweis auf Garten- und Stadtordnunng und der Androhung, die Feuerwehr zu infomieren. Das genügt meistens.
2. bei Wiederholung die Feuerwehr tatsächlich anrufen
   (nur bei Gefährdung die 112!
   Ansonsten die ganz gewöhnliche Nummer der nächsten Feuerwache, damit die nicht gleich mit dem Löschzug anrücken)
Die kommen ganz bestimmt - und die Rechnung an den Verursacher auch.
Ich hab`s selbst probiert, und der Betreffende hat mich eine Zeit lang gemieden. Aber bei den anderen Mitgliedern hatte ich gewonnen.

Hans

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #12 am: 06. September 2009, 16:49:00 »
@ Jörg:

"Muss der Vorstand bei dieser Sachlage handeln, oder kann er sich darauf zurückziehen, das die Pächter der anliegenden Parzellen handeln könnten?"

M u s s  nicht, aber bei Anwesenheit sollte er schon. Allerdings sind andere Personen hierzu auch berechtigt.

Hans

Hans

  • Gast
Re : Offenes Feuer in Kleingartenanlage
« Antwort #13 am: 06. September 2009, 16:56:00 »
@ Eckhard:
 "Wie hält es denn dein Vorstand mit der lückenlosen doku des
Kleingartenstatus der letzten 25 Jahre?"

Lieber Eckhard, manchmal habe ich große Mühe, Dich zu
verstehen. Das betrifft auch Deinen vorherigen Beitrag.

nichts für ungut und Grüße von

Hans

 

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