Hallo Gino
Warum gewonnen

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Hallo Eckhard
Warum sollen wir alle einer Meinung sein? Das verlangt keiner von Dir. Aber das was Du manchmal in diesem Forum von Dir gibst Zielt nur darauf ab Vorstandvorsitzende runter zu putzen (zu Deutsch als ein bisschen blöd dar zu stellen, die haben ja alle keine Ahnung nur ich weiß bescheid). Ich habe nichts gegen eine gesunde Opposition. Was Du hier manchen Leuten an den Kopf wirfst ist halt nicht immer gesund. Du solltest lernen auch andere Meinungen zu Akzeptieren. Ich kenne keinen Vorstandsvorsitzenden der das BGB mit seinen 2385 Paragrafen auswendig kennt( Du etwa?). Für uns Vorsitzende gilt dann noch die Polizeiverordnung, die Gesetze der Gema usw. Ich denke wir haben genug um die Ohren.
Und mit den Problemen und den Gesetzen befasse ich mich wenn es notwendig ist. Als zweites ist es in Deutschland leider so das Recht haben und Recht bekommen manchmal weit auseinander liegt. Wenn hier Forum Teilnehmer fragen stellen, wollen Sie bestimmt nicht die Gesetze wissen, sondern wie Ihre Probleme ohne gleich auf ein Rechtsstreit sich einzulassen bei anderen Vereinen in einer OBJEKTIVEN und vernünftigen Diskussion gelöst werden könnten. Hier Irgendwelche Paragrafen hinzu Schmeißen das ist einfach. Aber das es vielleicht jede Frage Individuell ist darauf kommst DU ja nicht. Nein Du nimmst Dir das Recht raus einen Verbandsprecher im Forum zu kritisieren ohne dass Du den Herrn Paschke kennst, Abzuwarten was am 14. 09. in Dresden passiert darauf kommst Du nicht. Es tut mir Leid aber dein Verhalten ist nur auf provozieren der einzelnen Vorsitzenden ausgerichtet und genau das ist es was die Kleingärtner immer wieder in Verruf bringt. So ich werde jetzt das tun was Uwe und Gino getan haben Deine Anmache einfach Ignorieren. Ich wünsche Dir noch angenehme Gartenjahre und hoffe Du Denkst jetzt mal ein wenig nach.
Hallo Re(e) Bell
Bei Dir sieht es ja nun ein wenig anders aus Du gibst wenigstens an wo ich was finde.
Nun stelle ich das gegenüber und denke es widerspricht Deinen Aussagen. Dies ist meine rein persönliche Meinung.
WAS IST FAHRLÄSSIGKEIT, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT UND VORSATZ?
Der Gesetzgeber hat ein Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen verabschiedet.
Zukünftig haftet ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500,00 EUR jährlich nicht übersteigt, dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (so § 31 Absatz1 BGB).
Ist ein Vorstand einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Was bedeutet denn vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung?
Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist ein wesentlicher Punkt das Verschulden, welches in der Vorschrift des § 823 Abs. 1 BGB als Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezeichnet wird.
Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt.
Es gilt hier ein sog. objektiver Sorgfaltsmaßstab. Es wird also gefragt, wie sich ein objektiver Vereinsvorstand in der Situation verhalten hätte, ohne dass auf individuelle Fähigkeiten oder Kenntnisse abgestellt wird.
Für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist Voraussetzung, dass die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt wurde, dass also selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt wurden.
Vereinsvorstände, die bei der Wahrnehmung ihrer Vorstandspflichten unsorgfältig arbeiten und dadurch einen Schaden verursachen, haften ihrem Verein zukünftig nicht mehr für den entstandenen Schaden. Sie profitieren von den neuen gesetzlichen Haftungserleichterungen.
Golo Busch,
Rechtsanwalt
http://www.wir-im-sport.de/vibss/live/vibssinhalte/show.php3?id=2730&nodeid=50
Ein schönes Wochenende
Sven