Hallo ord,
jetzt ist die Katze aus dem Sack.
Als Erstes - die MV ist das höchste Organ des Vereins
Sie beschließt, was ihr in der Satzung ausdrücklich auferlegt wurde, nicht mehr und nicht weniger.
Der Vorstand macht es ebenso.
Diese Beschlüsse regeln das Vereinsleben. Sie betreffen nicht die Vereinbarungen des Pachtvertrages. Dort muss auch die GO eingehalten werden, allerdings nur die, die bei Pachtabschluss zu Grunde lag. Spätere Änderungen in Satzung und GO sind für den Pächter nicht bindend, besonders, wenn diese Beschlüsse den Pächter schlechter stellt als vorher.
Also - Beschlüsse, die die Gartennutzung tangieren gelten nur, wenn der Pächter dem zustimmt.
Oft wird in den Vereinen Vereinsangelegenheiten mit Gartennutzung vermengt.
Das führt zu Missverständnissen.
Formal korrekte Beschlüsse der MV, die die GO ändern (meist 3/4 Mehrheit), die dann auch beim Vereinregister ordnungsgemäß eingetragen werden, gelten nur für neue Pachtverträge, für dich nur, wenn du zustimmst.
Eigentlich könnte Vereinsarbeit relativ einfach sein, hielte man sich strikt an die Forderungen, die in der Satzung gefordert werden.
Geht dann mal was schief -wie hier, man vergisst, die TO punkte ausführlich und konkret auf die Einladung zu setzten, wäre doch ein "normaler" Vorstand froh darüben, wenn ein aufmerksamer Pächter auf den Fehler hinweist - er müßte sich dafür aufreichten bedanken... . In der Praxis kommt das sehr selten vor
Wenn man die etwas vorwirft, so muss das konkret mit Quellenangabe begründet werden, sonst gilt die Mahnung nicht. Du mußt aber zeitnah schriftlich darauf reagierten.
Du wirst sicher damit einverstanden sein, dein Verhalten zu korrigieren, wenn man dir klar ein offensichtliches Fehlverhalten aufzeigt.
Wer die Einhaltung von Satzung und GO kontrolliert?
Die Gartenordnung kontrolliert der Vorstand.
Die Satzung und das Vereinsrecht ist Grundlage für das Vereinsleben (Versammlungen), da achtet jeder auf jeden .
Auf Gerüchte sollte man nicht setzen.
gruß eckhard