Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen

Begonnen von Silvia, 30. September 2009, 10:52:00

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Silvia

Hallo liebe Gartenfreunde! Ich weiß das ich hier richtig bin und das man mir mit Rat helfen kann.
Kann man in meiner Situation - zwei Seiten zu -frieden stellen, gibt es da ein Weg.
Ich fange mal an zu erzählen.
Wir haben ein Haus Typ B30 in einem KGV gekauft. Pachtvertrag mit einem Regionalverband - der Zwischenpächter ist - auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Ich glaube man sagt Erbrecht da zu.
Zu den damaligen Zeitpunkt hatte ich vom Vorgänger den alten Pachtvertrag ein gesehen. Da war Kleintierhaltung noch erlaubt.
Nun gut - die Zeit ist verstrichen und wir haben uns nie was zu Schulden kommen lassen - haben das Pachtland nach der Rahmengartenordnung von Land Brandenburg bestellt.
Unser Verein - hat eine Satzung und die RGO - Land Brandenburg.
Eine eigene Garten Ordnung gibt es nicht bei uns.
Nun komme ich zum Punkt.
Da wir von dem Alten Pachtvertrag und der Satzung aus gingen und eine Kleintierhaltung noch erlaubt war, hatten wir von solchen Schwierichkeiten - oder besser gesagt Kulanz nicht gerechnet.
Wir sprachen unseren Vorsitzenden an und fragten erst mal nach - wie es aussieht mit der Vogelhaltung. Da man uns nur für eine gewisse Zeit diese Reserviert hatten und keine Antwort gekommen ist- kauften wir diese.
Dazu möchte ich sagen - wir möchten keine Zucht betreiben nur als Liebhaber diese halten.
Untergebracht haben wir diese Vögel -  in ein Raum der in unserem Haus nicht genutzt wurde.
Also, haben auch keinen Vogelschlag - noch das Bild vom Kleingarten verändert.
Die Tiere haben keine belästigt noch gestört, es sind keine Beschwerden eingegangen.
Als wir dieses Thema mit Antragstellung zur MV ansprechen wollten - wurde es wieder heraus genommen.
Denn es gab eine Aussprache, wo man uns nahe gelegen hatte - dass der Vorsitzende sich an den Bezirksverband per Tel. wand und dieser uns die Rahmengartenordnung zitierte.
2005 - wurde sie geändert und seid diesem Zeitpunkt ist es nicht  -  mehr möglich Kleintiere zu halten. Nur diejenigen die es schon vor 1990 betrieben hatten.
Gibt es Möglichkeiten - wo man durch eine Gartenordnung oder eine Sondergenehmigung - uns doch noch zu -frieden stellen kann, oder besser gesagt wo man alle Parteien zu -frieden stellt.

Ich muss noch eine los werden - wir MG - also unserer Verein, haben schon fast 50% das Land gekauft  - worauf die Anlage steht. Also bin ich mit Eigentümer von diesem Besitz de Landes.

Kann man uns einfach kündige? Nur wegen diesem einem Grund ?

Was kann passieren im schlimmsten Fall  - wenn wir die Vögel nicht abschaffen?

Und noch was- ich habe nun gelesen - das das Haus mein Eigentum ist - warum kann ich dann nicht in mein Haus diese weiter unterbringen ?

Ich bedanke mich und ich bin gespannt auf Eure Meinungen - ich mache kein nieder - auch wenn sie mir nicht gefällt,
Ich suche nach Lösungswege um eine Kulanz auf beide Seiten her zu stellen.

Danke und mfG
Silvia