Der Satz
DIE DATEN DER MITGLIEDER DÜRFEN FÜR VEREINSZWECKE
GESPEICHERT UND UND VERARBEITET WERDEN
ist doch nicht von mir, sondern aus der Mustersatzung des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner (LBK)und findet sich wohl in allen bayerischen Kleingartensatzungen.
UND (FÜR VEREINSZWECKE) VERARBEITET WERDEN bedeutet für mich auch Verarbeitung zu internen Listen aller Art, wie GemArbeit, Jubiläen, Geburtstage, meinetwegen auch schwarze oder rote und Verarbeitung und Bearbeitung entsprechender Dateien.
Wer der Meinung von Eckhard ist sollte den LBK fragen warum er, der LBK,
,,glaubt, mit Satzungsregelungen Gesetzliches relativieren oder umgehen zu können"
und ob der Datenschutz gewährleistet sei.
Zu meinem Beitrag vom 06.10. 2:47 : ,,Beim benachbarten Stadtverband mit sechs Anlagen werden die Gärten zentral vergeben.
Dabei wird überprüft ..."
Die werden wohl eine zentrale Datei haben, wo sie nachschauen. Sie reichen bestimmt keine sechs Schwarze Listen herum um zu ,,denunzieren".
Und wenn, dann zur Vorbeugung genau so wie die Bewerberinfo.
Im unserem Flächenland Bayern sind mir keine Kreisverbände und keine Bezirksverbände bekannt, sondern nur einzelne Ortsvereine bzw. Stadtvereine und in größeren Städten
Stadtverbände mit mehreren Anlagen. Die Anlagen sind im Stadtverband mehr oder weniger selbständig. Im besagten benachbarten Stadtverband sind die sechs Kleingartenvereine Zweigvereine des Stadtverbandes. Die Mitglieder sind Mitglieder des Stadtverbandes und auch Mitglieder des Zweigvereins: Eine Art Doppelmitgliedschaft oder geteilte Mitgliedschaft. Es gibt ,,Generalversammlungen des Stadtverbandes" und ,,Mitgliederversammlungen der Zweigvereine".
Das habe ich aus dem ,,Mitgliedsbuch Satzung und Gartenordnung"
das man mir geschenkt hat.
Muss ich denn zwecks richtiger Argumentation so viel Zeit für zusätzliche Erklärungen aufwenden?
Nun mache ich Schluss mit §§-Reiterei.
Von mir kommen keine Rechtfertigungen oder Erklärungen mehr.
Horst