Hallo Uwe,
das Thema des justitiellen Täterschutzes möchte ich hier nicht diskutieren, dazu gibt es Justiz-Foren.
Was die Gartenanlage angeht, so hat auch ein Stalker nur die ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
Nicht umsonst halten Menschen ihre PIN und TAN geheim, obwohl ja Kriminelle an diese Informationen kommen, den sonst wäre sie ja nicht Kriminell...
Die Informationen im Schaukasten wurden von ausgehängt von Personen, die kein Amt im Verein bekleiden. Niemand wurde um Erlaubnis gefragt, ob er will , daß seine Informationen an einem Schaukasten am Parkplatz am öffentlichen Weg hängen.
Da die Leute die es hinhingen, ansonsten auch durchaus sinnvolles auf informeller Ebene regeln, mache ich keine Vorwurf, denn es müssen nunmal Dinge informell geregelt werden, un dauch bei informellen Sachen passieren Fehler.
Wer will kann sich ja herausstreichen, solange JEDER weiß, daß er da ausgeschrieben steht.
Aber, reale Lebenspraxis, wer schaut schon in Schaukästen?
Nun, der Stalker hat es offenbar getan.
Denn Stalker interessieren sich brennend für alle Informationen der Leute, an deren Versen sie hängen.
"Da radelt jemand den man stalkt in einen Gartenweg? da schaut doch Stalkerli mal genauer hin..."
Wie gesagt, Gartenfreunden, die wohlmeinend engagiert Fehler machen, mache ich keinen nachtragenden Vorwurf, was den Stalker und die Justiz angeht, so kenne ich das Prinzip das Täterschutzes, welches ich im Rahmen der Notwehr auch bereit bin für mich zu beanspruchen...
P.S.: Auch in Wohngebieten steht nicht an jeder Straße eine Tafel mit dem Verzeichnis aller Bewohner nebst genauer Hausnummerierung ;-)
Im übrigen bin ich ein Gegner der Praxis, zu viel Informationen über Parzellenpächter zugänglich zu machen, und ein Gegner von zuviel Neugier. Wer weiß wie Hännschen Rosenthal den Holocaust überlebte, weiß was ich als antifaschistischer Kleingärtner meine.