Wertermittlungsrichtlinien

Begonnen von Kurt Schmidt, 01. Dezember 2009, 18:05:00

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Kurt Schmidt

Hallo,
mein 3 Versuch, bisher hat es irgendwie nicht geklappt.
Ich höre und lese immer, dass die sogenannte Wertermittlung nicht nur eine Vorraussetzung für den Verkauf des persönlichen Eigentums an den Nachfolgepächter ist, sondern auch ein Nachweis dafür sein soll, dass bei einer Gartenübergabe dem Sozialcharakter des Kleingartenwesens entsprochen wird.
Mich würde interessieren, wo die Verpflichtung diesen "Sozialcharakter des Kleingartenwesens" eigentlich niedergelegt ist.
Wer schreibt den Vereinen/Mitgliedern dieses vor und woraus ergibt sie sich ?
Warum muß sich der Verpächter Verband/Kleingartenverein beim Verkauf der Laube und der Anpflanzungen, es handelt sich dabei ja um fremden Eigentums einmischen ?

Kurt Sch.

Eckhard

Er muss nur, wenn es eine Landesverordnung des Bundeslandes vorschreibt oder diese im Pachtvertrag ausdrücklich festgelegt ist.
Wenn Verbände sowas beschließen, gilt das nur für neue Pachtverträge mit dem Verband.
Oft behaupten Vereinvorstände, sie müßten sich auch danach richten. Das ist falsch.-

orchidee