Fragen zur Pächterwechselordnung

Begonnen von Lili, 08. Dezember 2009, 17:34:00

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Lili

Hallo, mein Garten ist in Berlin.Ich habe den Garten seid oktober 2004.Ich habe seid 2006 jedes Jahr Ärger mit dem Vorstand.Der Garten ist am Grenzstreifen und der Vorstand hatte früher die Macht Passierscheine zu erteilen oder abzulehnen.Jetzt sind sie nicht mehr im Vorstand,aber da der Garten genau am Eingang ist wird jeder der kommt oder geht beobachtet.Erst war das Fahrradfahren verboten,dann war mein Gewächshaus nicht bepflanzt,dann zu wenig Beetfläche und dann der neue Zaun,der nicht bewachsen sein sollte.Jedes Jahr was anderes,obwohl ich nie was geändert habe.Meine Arbeitskollegen,die auch einen Garten haben,sagten mir das wäre mobbing,aber das ist sehr schlecht nachzuweisen.Mitgliederversammlungen sind wie Parteiversammlungen früher,so stelle ich sie mir jedenfalls vor.Alle Partner ,die nicht Pächter sind ,müßen bei der Abstimmung ihren Stuhl nehmen und sich auf die Seite setzten.Als wenn man bei ca.20 Personen nicht zählen könnte.Ich bin froh,wenn ich diesen Gartenverein verlassen kann.Aber ich will mich von solchen Leuten,mit hohem Geltungsdrang nicht über den Tich zeihen lassen.Leider ist mein Beziksvorstand mit meiner Vorsitzenden gut bekannt-Hilfe kann ich da nicht erwarten.Heute habe ich wieder einen Brief bekommen,mit kryptischen Worten:"Wir möchten sie informieren,dass wir für keinen Verkauf Ihres Eigentums zuständig sind.Dies ist ein privatrechtlicher Vorgang zwischen abgebenden und dem übernehmenden Unterpächter.Worüber der Vereinsvorstand in der Übergabeverhandlung wacht,ist die Einhaltung der Höchstentschädigungssumme,die im Schätzprotokoll ausgewiesen ist."
Was heißt das jetzt, kann ich meinen Rasenmäher verkaufen?
Müssen dann 2 Kaufverträge gemacht werden?
Bar oder &Uum