Liebe Freunde;
folgendes zum Verständnis für Einschränkungen - VIELE Vorschriften - bezüglich baulicher Anlagen.
Die Einschränkungen beruhen auf den Schutz
durch das BKleingG.
Kleingartenanlagen mit Kleingärten sind Grünflächen und keine Baugrundstücke.
Die Laube ist kein Wochenendhaus.
Die Laube soll dem vorübergehenden Aufenthalt
und der Unterbringung von Geräten dienen.
Man sollte nicht über die Anzahl
von ,,Gebäuden" sprechen oder streiten.
Im Kleingarten werden keine Gebäude gebaut,
sondern bauliche Anlagen ERRICHTET. (Die ,,Bauordnungen" sollten genauer
,,Ordnung für das Errichtung baulicher Anlagen im Kleingarten" heissen).
Ein extra Schuppen ist nicht notwendig,
wenn die Geräte im Geräteteil der Laube untergebracht werden können.
Transportable Dinge, wie Frühbeetkästen, Folientunnels, Tomatendächer,
die der gärtnerischen Nutzung, also der Pflanzennutzung, dienen sind zulässig.
Da genügen Hinweise an den Vorstand. Kleingewächshäuser und kleine Teiche
(Sicherung! gegen Hineinfallen)
als Biotope sind zulässig,
müssen aber wegen Größe und Standort genehmigt werden.
Das hängt außer von den genannten Dingen auch
von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab, insbesondere von der Größe des Kleingartens.
Vorübergend aufgestellte Plastikschwimmbecken für Kinder sind zulässig. Vorstand sollte bei größeren um Zustimmung gebeten werden.
Bei einem (Klein)Garten mit GartenHaus, Schuppen, Gewächshaus und Quick Up Pool scheiden sich die Geister. Die Summe all dieser Dinge in einem Kleingarten macht es dann oft aus,
wenn der Vorsitzende nein sagt.
Wie gesagt, das hier ist etwas Theorie zum Verständnis.
Ein erfolgreiches Gartenjahr
wünscht
Horst