Strom und Wasser abdrehen bei Nichtzahlung?

Begonnen von Cyra, 30. Januar 2010, 22:57:00

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Cyra

Hallo Ihr,

wir haben einen Nichtzahler in unserem Verein und würden ihm ganz gern, wenn er sich weiterhin weigert die Pacht (und die anderen Kosten), den Strom und das Wasser abdrehen. Wir haben ihm schon die 2. Mahnung ins Haus geschickt doch er rührt sich keinen Meter.
Ist so ein Vorgehen eingentlich rechtlich möglich oder muss der Verein für seine unbezahlten Rechnungen gerade stehen?

Vielen Dank für eure Antworten
Grüße Cyra

Uwe

Hallo Cyra

Wenn es in der Satzung und oder im Pachtvertrag drinsteht dann ist die Möglichkeit gegeben ihn Wasser und Strom abzustellen. Dieses sollte auch in der 3.Mahnung mit angekündigt werden und wenn er nach der gesetzten Frist immer nochnicht gezahlt hat muß es auch gemacht werden.

Gruß Uwe

bruno