Fahnen - was ist erlaubt?

Begonnen von Wurzelbaer, 16. Mai 2011, 21:12:57

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Wurzelbaer

Was ist eigentlich so an Fahnen im Kleingarten erlaubt bzw. nicht erlaubt?
Es geht mir nicht um die Höhe, Größe oder Anzahl von Fahnen und Masten und natürlich auch nicht um solche Fahnen, deren Aufhängen der Gesetzgeber zum Glück ganz allgemein schon verboten hat. Kleingarten-, Verbands- und Deutschlandfähnchen sind ja überall zu sehen, aber wie steht es um Fahnen mit
- Phantasiemotiven,
- Lieblings-Fußballverein/-Rennstall,
- Vereinen aus Gesellschaft und Umweltschutz (z.B. Amnesty, NABU),
- Gewerkschaften,
- religiösen Bekundungen oder Institutionen,
- Markenprodukten (z.B. Getränke, Eis),
- Parteien?
Irgendein Gartenfreund wird ja immer Fan eines anderen Vereins, katholisch oder protestantisch sein, Umweltschützer für Terroristen oder konservativ für rechtsradikal halten. Spricht allgemein etwas dagegen eine Fahne nach eigenem Geschmack aufzuhängen? Was ist zumutbar bzw. was muss ertragen werden? Gibt es da eine Regelung?

Grüße vom
Wurzelbaeren

P.S.: Thema war zunächst in der falschen Rubrik gelandet.

Feuerwanze

Einschränkend gelten § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie
§ 124 Abs. 1 und 2 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) - Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.